Begegnungszone Goldau = Wirtschaftsförderung und Verbesserung der Wohnqualität

Auf Anregung der Anwohner und Geschäftsinhaber zur Lösung des Verkehrsproblems in der Parkstrasse Goldau hat der Gemeinderat Arth die Schaffung einer sog. Begegnungszone vorgeschlagen. Unabhängige Verkehrsexperten haben den Vorschlag des Gemeinderates überprüft und darin die mit Abstand beste Lösung erkannt. Eine Begegnungszone würde die Attraktivität des Zentrums von Goldau markant erhöhen. Zudem würde die Verkehrssicherheit zufolge der Tempolimite von 20 km/h markant verbessert. Die Wohnqualität der Anwohner würde steigen.

Ausgangslage

Die Anwohner und Geschäftsinhaber der Parkstrasse in Goldau haben vor längerer Zeit vom Gemeinderat Arth eine Lösung des akuten Verkehrsproblems (Sicherheit, Lärm) verlangt. Die daraufhin von einer bereit abgestützten Kommission ausgearbeitete und dann vom Gemeinderat vorgeschlagene Lösung mit einer sog. Begegnungszone ist unter allen Titeln die beste Lösung des Verkehrsproblems. Allerdings wurde die Begegnungszone im Rahmen der Vernehmlassung teilweise in Frage gestellt. Daraufhin hat der Gemeinderat neutrale Verkehrsexperten beauftragt, den Vorschlag des Gemeinderates und weitere Lösungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Beurteilung des Experten war klar und unmissverständlich: allein die vom Gemeinderat vorgeschlagene Begegnungszone löst die Verkehrsprobleme in der Parkstrasse hinreichend. Diese neutrale Prüfung war sehr wichtig, weil es zum einen um eine nicht alltägliche Veränderung im Zentrum von Goldau geht und weil viele Kritikpunkte vorgebracht wurden, welche sich als unbegründet herausgestellt haben.

Aktive Wirtschaftsförderung

Die neue Gestaltung und Beruhigung des Strassenraumes in der Parkstrasse zwischen dem Kreisel und der neuen Migros ist ein einmalige Gelegenheit, das Dorfzentrum von Goldau attraktiv zu machen. Damit können neue Kunden (für den Einkauf und für das Verweilen in Restaurationsbetrieben) angelockt werden. Es ist nicht jedermanns Sache, in einem Einkaufszentrum die Einkäufe zu machen. Es dürfte viele Leute geben, die dann gerne nach Goldau kommen würden, vor Ort das Auto parkieren und anschliessend in einer ruhigen und schön gestalteten Einkaufsstrasse (begrünt, Sitzgelegenheiten, etc.) von Laden zu Laden bummeln möchten. Mit der Schaffung der Begegnungszone wird aktive Wirtschaftsförderung betrieben, und zwar in einem sinnvollen und vernünftigen Rahmen.

Weniger Lärm

Bei tieferen Geschwindigkeiten entsteht viel weniger Verkehrslärm, was insbesondere die Belastung der Anwohner reduzieren würde.

Mehr Sicherheit

Mit dem Aufheben der Trottoirs und vor allem wegen der Temporeduktion auf 20 km/h würde sich die Sicherheit markant verbessern. Diese Erfahrung wurde an anderen Orten mit der Begegnungszone gemacht. Diese erhöhte Sicherheit kommt allen Verkehrsteilnehmern zugute. Insbesondere die Anwohner werden dies zu schätzen wissen. Die Sicherheitsbedenken wegen der Aufhebung der Verkehrstrennung (Fussgänger auf dem Trottoir, Fahrzeuge auf die Fahrbahn) sind unbegründet. Die Erfahrung an anderen Orten mit Begegnungszone hat gezeigt, dass sich die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert. Es gibt weniger Unfälle.

Parkplätze sind erwünscht

Auch in der Begegnungszone sind Parkplätze erwünscht, und zwar etliche. Schliesslich müssen die gewünschten Kunden und Besucher irgendwo herkommen. Gut sichtbare und einfach zu bewirtschaftende Parkplätze (mindestens ½ Stunde gratis) sind hier wichtig.

Tempo 40 bringt nichts

Die Einführung von Tempo 40 bringt in der Parkstrasse zwischen der alten und der neuen Migros nichts. Denn bereits heute dürfte die durchschnittliche Geschwindigkeit in den Stosszeiten nicht höher liegen. Das Sicherheitsproblem (Einfahrten ohne hinreichende Sicht, Fussgänger) könnte mit dieser Geschwindigkeitslimite nicht gelöst werden. Auch das Lärmproblem würde sich dadurch nicht entschärfen lassen.

Anwohner respektieren

Die Anwohner der Parkstrasse und die Geschäftsinhaber haben ausdrücklich eine Verbesserung der Verkehrssituation gewünscht, was auch nachvollziehbar ist. Sie befürworten ausdrücklich die Begegnungszone. Dieser Wunsch der Hauptbetroffenen ist zu respektieren.

Vorteile überwiegen

Mit der Schaffung der Begegnungszone sind auch Nachteile in Kauf zu nehmen. So haben die Fahrzeuge die Geschwindigkeitslimite von 20 km/h einzuhalten, was aber zu verkraften sein sollte, weil es sich ja bekanntlich nur um eine kurze Strecke handelt und jeder Fahrzeugführer irgendwann auch Fussgänger sein wird. Die Nachteile der Begegnungszone können bei gründlicher Betrachtung in Kauf genommen werden angesichts der grossen Vorteile und der einmaligen Chance, das Zentrum von Goldau attraktiv zu gestalten. Wir müssen uns dafür davor hüten, scheinbare Probleme aufzubauschen und die «Haare in der Suppe» zu suchen. Mit Miesmacherei ist noch nie etwas Positives erreicht worden.

Einmalige Chance für Goldau

Das Schaffen der Begegnungszone ist eine einmalige Chance für Goldau bzw. das Zentrum von Goldau, sich positiv zu verändern. Mit all den neuen Bauten im Zentrum und mit der neuen und attraktiven Gestaltung dieser Einkaufsstrasse könnte ein neue Kategorie für den Einkauf geschaffen werden. Solches gibt es in der Umgebung nicht. Es wäre unverzeihlich, diese einmalige Gelegenheit aus lauter Angst vor einer Veränderung zu verpassen.

Bruno Beeler
Präsident CVP Arth-Oberarth-Goldau

NEAT-Bahnhof in Goldau – wie weiter?

bahnhof_arth-goldau_2005Mit Eingabe vom 20. Oktober 2004 hatte die CVP Arth-Oberarth-Goldau vom Gemeinderat Arth verlangt, betreffend der Bedeutung eines NEAT-Bahnhofes in Goldau eine klare Position zu beziehen. Dies ist nun endlich erfolgt. Die CVP ist erfreut darüber, dass der Gemeinderat Arth die CVP-Forderungen (volle Einbindung des Bahnhofes Goldau an den internationalen Verkehr; spätere Umfahrung Urmiberg für den Güterverkehr; Erhalt des Regionalverkehrs auf der Schiene) im wesentlichen übernommen und veröffentlicht hat.

Der Gemeinderat Arth muss nun aber für die Entwicklung des Bahnhofes in Goldau in Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat eine führende Rolle übernehmen und aktiv bleiben. Es ist allen politischen Kräften im Kanton Schwyz unablässig klar zu machen, dass der NEAT-Bahnhof in Goldau für die Entwicklung des Kantons Schwyz entscheidende Bedeutung hat.

Es ist deshalb angezeigt, dass der Gemeinderat Arth sich betreffend der NEAT-Entwicklung in Goldau (und in der näheren Umgebung) regelmässig auf dem Laufenden hält. Vom Regierungsrat und von der SBB muss der Gemeinderat Arth verlangen, dass er über alle Details, welche den Bahnhof Goldau betreffen oder betreffen könnten, sofort informiert wird. Nur auf diese Weise können mögliche Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und verändert oder verhindert werden.

Bruno Beeler
Präsident CVP Arth-Oberarth-Goldau

Ja zur neuen Finanzordnung

Am Abstimmungswochenende vom 28. November 2004 ist auf Bundesebene über die Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, kurz über den neuen Finanzausgleich (NFA), über die neue Finanzordnung und über das Stammzellenforschungsgesetz zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Vorlagen. Diese Woche wird die neue Finanzordnung und das Stammzellenforschungsgesetz erläutert.

Ja zur neuen Finanzordnung

Der Bundeshaushalt wird bisher im wesentlichen über die direkte Bundessteuer und über die Mehrwertsteuer finanziert. Für diese Steuern besteht eine Verfassungsgrundlage bis 2006, welche nun bis 2020 verlängert werden soll. Ohne diese Steuern kann der Bund seine Aufgaben nicht mehr erfüllen. Es geht nicht um eine Steuererhöhung, sondern um die Weiterführung der bisherigen Steuern. Der Bund braucht diese Mittel unbedingt. Der Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Stammzellenforschungsgesetz

Dieses neue Gesetz regelt die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen. Es werden auf Gesetzesstufe klare und strenge Schranken gesetzt, womit der Missbrauch verhin-dert werden kann. Es ist nach wie vor untersagt, einen Embryo allein zu Forschungszwecken zu erzeugen oder einen Klon zu bilden. Stammzellen dürfen nur aus überzähligen Embryonen entnommen werden, d.h. aus Embryonen, die durch die künstliche Befruchtung erzeugt wurden, aber für eine Schwangerschaft nicht verwendet werden können. Mit der Forschung an den menschlichen embryonalen Stammzellen sollen dereinst geschädigte Zellen durch gesunde ersetzt werden können. Damit könnte beispielsweise Querschnittgelähmten, Herzinfarktpatienten, Parkinsonpatienten, etc. geholfen werden. Die Forschung kann nicht aufgehalten werden. Ein Verbot schadet nur dem Forschungsplatz Schweiz. Die Kontrolle der Forschung ist besser als deren generelles Verbot. Der Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28. November 2004

Neuer Finanzausgleich
JA
Neue Finanzordnung
JA
Stammzellenforschungsgesetz
JA

Ja zum neuen Finanzausgleich

Am Abstimmungswochenende vom 28. November 2004 ist auf Bundesebene ist über die Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, kurz über den neuen Finanzausgleich (NFA), über die neue Finanzordnung und über das Stammzellenforschungsgesetz zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Vorlagen. Diese Woche wird der neue Finanzausgleich erläutert.

Vorteile des neuen Finanzausgleiches (NFA) im Überblick

Der neue Finanzausgleich auf Bundesebene ermöglicht:

  • Effizienten Einsatz der Steuern
  • bürgernahe Aufgabenerfüllung
  • Stärkung der kantonalen Eigenständigkeit/Eigenverantwortung
  • Beseitigung von falschen Anreizen
  • Kostenersparnis durch koordinierte kantonale Zusammenarbeit
  • Verhinderung der materiellen Steuerharmonisierung

Erfolgreiche kantonale Finanzpolitik braucht NFA

Die CVP des Kantons Schwyz – und mit ihr an vorderster Front die Finanzdirektoren Dr. hc. Franz Marty und Dr. Georg Hess – hat sich seit Jahren für eine kluge Finanz- und Steuerpolitik im Kanton Schwyz eingesetzt. Schwyz ist von einem finanzschwachen zu einem der finanzstarken Kantone geworden. Um diese erfolgreiche Politik weiterverfolgen können, brauchen wir den neuen Finanzausgleich!

Keine materielle Steuerharmonisierung!

Als Alternative zum neuen Finanzausgleich steht eine materielle Steuerharmonisierung im Raum. Eine Steuerharmonisierung unterbindet jeglichen Wettbewerb und lässt die Steuersätze langfristig erheblich ansteigen; kurz: die Steuervorteile des Kantons Schwyz wären dahin!

Mehr Handlungsspielraum für die Kantone!

Die Kantonshaushalte werden heute durch Vorgaben des Bundes stark belastet. Der Handlungsspielraum ist kleiner geworden. Die Kantone werden mehr und mehr zu reinen Vollzugsorganen degradiert. Der neue Finanzausgleich bringt den Kantonen mehr Handlungsspielraum und Eigenständigkeit.

Franz Marty – der Vater des NFA!

Alt Regierungsrat Franz Marty hat diese für den Föderalismus und die Eigenständigkeit eines Kantons nachteiligen Entwicklungen schon vor Jahren erkannt und sich als Finanzdirektor vehement für eine Neugestaltung des Verhältnisses zwischen Bund und Kantonen eingesetzt. Franz Marty ist der Vater des neuen nationalen Finanzausgleichs.

Für eine bürgernahe und effiziente Aufgabenerfüllung

Die CVP steht hinter dem neuen Finanzausgleich (NFA), weil

  • er die für die Entwicklung der Schweiz nachteilige materielle Steuerharmonisierung verhindert;
  • er dank einer Entflechtung der Aufgaben den Föderalismus stärkt und den Kantonen mehr Handlungsspielraum bietet;
  • er die falschen Anreize im Subventionsdschungel eliminiert und auf Eigenverantwortung setzt;
  • er dem Subsidiaritätsprinzip nachlebt und dazu beiträgt, dass die Lösung zahlreicher Aufgaben in Kanton und Gemeinden nicht von Bundesbern vorgeschrieben, sondern an Ort und Stelle bedarfsgerecht gelöst werden können;
  • die Schwyzer Regierung klar gemacht hat, dass mit der Zuweisung von Aufgaben an die Kantone (z.B. im Behindertenbereich) kein Leistungsabbau verbunden ist;
  • er für einen Ausgleich zwischen den finanzstarken und den finanzschwächeren Kantonen sorgt und zugleich die Zentren für ihre Mehraufgaben entschädigt;
  • er die interkantonale Zusammenarbeit und Koordination verstärkt und so zu Optimierungen in kostenintensiven Bereichen (Medizin, Universitäten, Abfall) beiträgt;
  • die Berechnung des Finanzausgleichs nicht auf Ausgaben oder Einnahmen, sondern auf der Steuerkraft erfolgt, was zur Folge hat, dass der Kanton Schwyz momentan kein Netto-zahler mehr wäre;
  • der Ressourcenausgleich auf dem Prinzip des Finanzausgleichs des Kantons Schwyz aufbaut.

Was für den Kanton Schwyz gut ist, kann für die Schweiz nicht schlecht sein! Deshalb stimmen wir am 28. November überzeugt Ja zum neuen Finanzausgleich.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28. November 2004

Neuer Finanzausgleich
JA
Neue Finanzordnung
JA
Stammzellenforschungsgesetz
JA

NEAT-Bahnhof in Goldau

In Goldau befindet sich der einzige Bahnhof, welcher im Kanton Schwyz als NEAT-Bahnhof eine wirtschaftliche Bedeutung haben kann. Für die Gemeinde Arth ist es von entscheidender Bedeutung, dass im Bahnhof Goldau zumindest ein Teil NEAT-Züge Halt macht. Damit nicht alle NEAT-Züge durch den Bahnhof fahren müssen bzw. damit der Regionalverkehr im Bahnhof Goldau noch Platz hat, ist ein einspuriger Bahntunnel durch den Urmiberg zu erstellen, welcher die ohnehin durchfahrenden (Güter-) Züge aus dem Bahnhof nimmt. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau verlangt vom Gemeinderat Arth, dass er gegenüber der Schwyzer Regierung, den Amtstellen in Bern und gegenüber den NEAT-Verantwortlichen diese Forderung erhebt und durchsetzt.

Ausgangslage

In Zukunft wird es auf der Nord-Süd-Achse auf der Schiene vermehrt Güter- und Personenverkehr geben, weil die Strassenkapazitäten bereits ausgeschöpft sind. Der Bau des NEAT-Basistunnels durch das Gotthardmassiv ist in vollem Gange. Auf der nördlichen Zufahrtsstrecke sind Diskussionen über die Linienführung entbrannt. Der NEAT-Verkehr durch den Bahnhof Arth-Goldau ist noch nicht geklärt. Bereits heute hat der Bahnhof in Goldau im internationalen, nationalen und regionalen Schienenverkehr eine grosse Bedeutung (Nord-Süd-Zufahrtslinien von Zürich und Luzern, Anbindung der Ostschweiz über die SOB). Zudem hängen wichtige touristische Ausflugsziele der Region wesentlich von der Attraktivität des Bahnhofes Goldau ab. Es ist nun höchste Zeit, dass sich die Gemeinde Arth bzw. der Gemeinderat aktiv in das Geschehen einschaltet. Es kann der Bevölkerung der Gemeinde Arth wohl nicht gleichgültig sein, was mit dem SBB-Bahnhof in Goldau geschieht.

Mögliche Entwicklungen im Bahnhof Goldau

Für die Zukunft des SBB-Bahnhofes in Goldau gibt es verschiedene möglich Szenarios. Sollen hier pausenlos internationale Züge durchfahren, welche in Goldau gar nicht Halt machen und die den Regionalverkehr gar von der Schiene verdrängen? Soll der Bahnhof Goldau über einen doppelspurigen Urmibergtunnel umfahren werden, sodass der Bahnhof Goldau die Anbindung an den internationalen und nationalen Verkehr verliert und nur noch dem Regionalverkehr dienen kann ? Sollen im Bahnhof Goldau die wichtigsten internationalen und nationalen Züge halten bzw. durch den Bahnhof und nicht durch einen Umfahrungstunnel geführt werden und damit die wirtschaftliche Anbindung der Gemeinde und der Region an den internationalen Schienenverkehr sicherstellen?

Wirtschaftliche Bedeutung

Ein Zugang zum nationalen und internationalen Schienenverkehr in Goldau ist für die Gemeinde Arth und für die ganze Region zweifellos von entscheidender Bedeutung. Firmen wie Private werden bei der Wahl des Sitzes bzw. Wohnsitzes darauf Wert legen. Bereits heute ist der SBB-Bahnhof ein wichtiger Standort-Trumpf für die Gemeinde Arth und die ganze Region. Allerdings darf der nationale und internationale Verkehr den Regionalverkehr nicht von der Schiene verdrängen, weil dieser Verkehrsbereich bereits sehr wichtig geworden ist.

Lösungsmöglichkeit

Es gilt zu vermeiden, dass der NEAT-Verkehr Goldau umfährt bzw. dass Goldau den nationalen und internationalen Anschluss verliert. Es gilt auch zu vermeiden, dass der ganze nationale und (zunehmende) internationale Bahnverkehr in Goldau einfach durchfährt und zufolge der grossen Auslastung den Regionalverkehr von der Schiene verdängt. Es muss eine Umfahrungskapazität ausserhalb des Bahnhofes Goldau geschaffen werden, wo diejenigen Züge (vorab Güterzüge) durchgeführt werden können, welche im Bahnhof Goldau ohnehin nicht Halt machen. Diese Umfahrung entlastet den Bahnhof und damit das Dorf Goldau vom entsprechenden Lärm. Die Umfahrung darf aber auch nicht zu umfassend und grosszügig sein, sodass der Bahnhof Goldau mit dem Grossteil des nationalen und internationalen Verkehrs umfahren werden kann. Deshalb ist ein einspuriger Urmibergtunnel («Urmiberg light») zu favorisieren, welcher der Entlastung des Bahnhofes Goldau vom ohnehin durchfahrenden (Güter-) Zugverkehr dienen soll. Diese Entlastung drängt sich auf, weil damit einerseits Lärm vermieden werden und weil damit sichergestellt werden kann, dass der Regionalverkehr noch auf der Schiene Platz hat.

Forderung der CVP

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau verlangt vom Gemeinderat Arth, dass er bei der Schwyzer Regierung, bei den zuständigen Stellen in Bern und bei den NEAT-Verantwortlichen diese Forderung (volle Einbindung des Bahnhofes Goldau an den internationalen Verkehr; Urmiberg light) erhebt und sich dabei durchsetzt.

Nein zum Kreisverkehr in der Parkstrasse/Centralstrasse

Im Rahmen der vom Gemeinderat Arth geplanten Begegnungszone in der Parkstrasse/Centralstrasse in Goldau schlägt die FDP eine Einbahnstrasse bzw. einen kreuzungsfreien Kreisverkehr im Bereich Löwenplatz, SBB-Unterführung und Centralstrasse vor. Dadurch würde unnötig Mehrverkehr entstehen und die Centralstrasse würde für die Fussgänger unsicher. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau lehnt diesen Vorschlag entschieden ab.

Ausgangslage

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat sich im Rahmen der Vernehmlassung an den Gemeinderat Arth und in der Rigipost vom 16. September 2004 mit einigen Kritikpunkten für die (probeweise) Einführung der Begegnungszone ausgesprochen. Der nun in der Rigipost vom 30. September 2004 von der FDP angeregte Kreisverkehr stellt keine vernünftige Alternative zur eigentlichen Begegnungszone dar. Vielmehr würden dadurch zusätzliche Probleme geschaffen.

Begegnungszone Centralstrasse in Gefahr

Im Vorschlag des Gemeinderates erscheint der Bereich der Centralstrasse für eine Begegnungszone geradezu ideal. Denn dadurch kann die Sicherheit der dort verkehrenden Fussgänger (insb. Schüler und Tierparkbesucher) massiv verbessert werden. Mit dem von der FDP vorgeschlagenen Kreisverkehr würde diese Möglichkeit nicht nur zunichte gemacht. Vielmehr würde sich die derzeitige Situation durch den erzwungenen Mehrverkehr massiv zu Lasten der Fussgänger (Schüler) verschlechtern. Eine Quartierstrasse würde zur Nebenstrasse mit teilweiser Durchgangsfunktion erhoben.

Bauliche Massnahmen erforderlich

Damit beim Kreisverkehr die Busse und Zubringerlastwagen die Centralstrasse befahren könnten, müssten voraussichtlich bauliche Massnahmen getroffen und die Centralstrasse im Einfahrtsbereich von der Parkstrasse ausgebaut werden. Hier würden erhebliche Kosten anfallen.

Mehrverkehr

Mit dem Kreisverkehr würde künstlich Mehrverkehr geschaffen. Alle Fahrzeuge, welche von der Mythenstrasse oder Rossbergstrasse Richtung Steinerberg wegfahren wollen, müssten eine Schlaufe über die Centralstrasse machen. Alle Fahrzeuge, welche durch die SBB-Unterführung vom Bahnhof her kommen, müssten die Schlaufe über die Centralstrasse machen. Für die Besucher/Kunden der Geschäfte an der Parkstrasse befinden sich die Parkplätze/Tiefgarage an der Parkstrasse, sodass sie stets die Schlaufe über die Centralstrasse fahren müssten.

Einbahnverkehr: hier wird schneller gefahren

Mit dem Kreisverkehr würde Einbahnverkehr entstehen. Dieser aber animiert erfahrungsgemäss zu schnellerem Fahren, weil nicht mit Gegenverkehr zu rechnen ist. Somit würde der Verkehr nicht beruhigt. Im Gegenteil.

Aus all diesen Gründen lehnt die CVP Arth-Oberarth-Goldau den vorgeschlagenen Kreisverkehr im Raum Parkstrasse/Centralstrasse entschieden ab.

Kritisches Ja zur Begegnungszone in Goldau

Am 2. August 2004 hat der Gemeinderat Arth unter der Leitung von Kommissionspräsident Ruedi Frei die Vernehmlassung zum Projekt Begegnungszone in der Parkstrasse/Centralstrasse in Goldau eröffnet. In der Rigi-Post Nr. 30 vom 12. August 2004 wurde das Projekt umfassend erläutert. Aufgrund dieser Informationsvorgabe hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau zur geplanten Begegnungszone keine spezielle Versammlung, sondern eine Urabstimmung durchgeführt. Alle Mitglieder der CVP konnten sich schriftlich äussern. Davon wurde reger Gebrauch gemacht.

Urabstimmung der CVP

Die massive Änderung des Verkehrsregimes in der Parkstrasse/Centralstrasse in Goldau in eine Begegnungszone ist einer der wichtigsten verkehrspolitischen Entscheide in der Gemeinde Arth, welche vom Gemeindebürger getroffen werden können. Deshalb hat die CVP diesbezüglich die gesamte Basis zu Wort kommen lassen, indem eine Urabstimmung (schriftliche Stellungnahme) durchgeführt worden ist.

73 % für die Begegnungszone

Der Grossteil der CVP-Mitglieder hat sich an der Urabstimmung beteiligt und mit einem Anteil von 73 % für die geplante Begegnungszone ausgesprochen. Die CVP sagt deshalb ja zur Begegnungszone. Allerdings wurden die Nein-Stimmen mit verschiedenen Argumenten be-gründet, welche ernst zu nehmen sind. Die Kritik ist aufzunehmen. Kommt hinzu, dass je nach Wohn- oder Geschäftslage des betroffenen Mitbürgers die Interessenlage völlig verschieden sein kann. Es gibt Mitbürger, die kaum betroffen sein werden und andere, welche die Begegnungszone massiv trifft.

Öffentliche Meinungsbildung verbessern

Bei der möglichen Einführung Begegnungszone in Goldau geht es um einen der wichtigsten verkehrspolitischen Entscheide der Gemeinde Arth. Dementsprechend sind breiteste Bevölkerungskreise bei der Vernehmlassung einzubeziehen, und zwar so, dass eine Vernehmlassung auch realistisch ist. Die öffentliche Orientierung am 17. August 2004 war zu kurzfristig angesagt und zudem zu nahe bei den Sommerferien. Weil es um eine wichtige Sache geht, sollte das Vernehmlassungsverfahren verlängert und noch eine weitere öffentliche Orientie-rung organisiert werden.

Centralstrasse problemlos

Die Begegnungszone im Bereich der Centralstrasse dürfte unbestritten die beste Lösung sein. Dort muss kein Durchgangsverkehr bewältigt werden. Die Fussgänger und vor allem die Schüler erhalten damit ein viel besseres Verkehrsregime.

Begegnungszone Parkstrasse: Versuchsphase vorschalten

Am meisten betroffen von der Begegnungszone in der Parkstrasse wird der dorfinterne Durchgangsverkehr. Dieser hat (anders als in anderen Orten) keine echte Umfahrungsalternative. Die Umfahrung über Oberarth ist viel zu weit. In Einsiedeln, wo es eine nahe Umfahrungsmöglichkeit gibt, ist die Begegnungszone auf heftigen Widerstand gestossen.

Auf der Parkstrasse spielt sich nach wie vor ein namhafter dorfinterner Durchgangsverkehr ab. Dieser wird durch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h massiv aufgehalten. Ohne markante bauliche Massnahmen verändert sich am Verhalten der Verkehrsteilnehmer wenig bis nichts. Die Fussgänger bleiben auf dem Trottoir und die Fahrzeuge bleiben auf der Fahrbahn. Die Fahrzeuge realisieren die Begegnungszone erst mit markanten baulichen Massnahmen. Gerade diese aber sind vorliegend noch nicht bzw. noch lange nicht vorgesehen. Wir werden deshalb voraussichtlich eine formelle Begegnungszone haben (blosse Signa-lisationstafel), materiell aber wird sich kaum etwas ändern. Das ist gefährlich für alle Ver-kehrsteilnehmer. Der Autofahrer nimmt die Begegnungszone nicht wahr. Der Fussgänger, welcher seinen generellen Vortritt beansprucht, ist gefährdet. Am Abend und in der Nacht, wenn keine Fussgänger vorhanden sind, ist die Begegnungszone ohne markante bauliche Massnahmen umso mehr eine Illusion.

Wer am Abend oder in der Nacht mit über 35 km/h in der Parkstrasse fährt, macht sich massiv strafbar und verliert seinen Führerausweis.

Da von 19:00 Uhr bis 6:00 Uhr kein Bedürfnis nach einer Begegnungszone in der Parkstrasse besteht, sollte eine Möglichkeit überlegt werden, in dieser Zeit die Tempobeschränkung von 20 km/h zu erhöhen, bzw. die Begegnungszone in dieser Zeit aufzuheben.

Die Verflüssigung des Verkehrs, welche durch den Kreisel angestrebt wurde, entfällt sofort wieder mit dem Beginn der Begegnungszone beim Kreisel. Damit ist hier ein Stau programmiert.

Die Auswirkungen und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer mit der Einführung der Begegnungszone ist im voraus kaum abzuschätzen. Deshalb sollte eine Versuchsphase vor der eigentlichen Einführung vorgeschaltet werden. Auch in der Versuchsphase sind massive provisorische bauliche Massnahmen (möglichst kostengünstig) zu treffen. Sonst bleibt alles theoretisch. Im Rahmen einer Versuchsphase sind erste Erfahrungen im Dorf Goldau zu sammeln und dann erst sollte definitiv entschieden werden. Die Situation in Goldau kann kaum mit anderen Orten verglichen werden. Gerade deshalb ist eine solche massive Veränderung des Verkehrsregimes sachte an die Hand zu nehmen.

Das Vorschalten einer Versuchsphase dürfte vorliegend umso weniger Schwierigkeiten ma-chen, weil aufgrund der geplanten Bautätigkeiten im Dorfzentrum mit dem definitiven Um-bau/Ausbau der Parkstrasse noch zugewartet werden muss.

Probieren wir es mit der Begegnungszone in der Parkstrasse, es ist einen Versuch wert. Prüfen wir die Situation nach einer angemessenen Versuchsphase und entscheiden wir dann definitiv. Mit diesem pragmatischen Vorgehen nehmen wir die kritischen Bemerkungen ernst und hoffen auf lauter positive Erfahrungen.

Ja zur Mutterschaftsversicherung

Am Abstimmungswochenende vom 26. September 2004 ist auf kantonaler Ebene über eine Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes und beim Bund über zwei Einbürgerungsvorlagen, über die Postinitiative und über die Mutterschaftsversicherung abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt mit Ausnahme der Postinitiative die Annahme aller Vorlagen.

Ja zur Mutterschaftsversicherung

Seit 1945 steht in der Verfassung geschrieben (heutiger Artikel 116), dass der Bund eine Mut-terschaftsversicherung einrichten soll. Der letzte Versuch, den Verfassungsauftrag umzusetzen, haben die Stimmbürger im Jahre 1999 abgelehnt. Allerdings ging die damalige Vorlage viel weiter als die heutige. Die damalige Kritik wurde aufgenommen und eine reduzierte Vorlage unter Mitwirkung der Wirtschaftskreise erarbeitet. Es gibt heute ein achtwöchiges Arbeitsverbot nach der Geburt. Die Mutterschaft gilt rechtlich bisher als Krankheit. Die Lohnfortzahlung ist teilweise durch Gesamtarbeitsverträge oder ge-mäss OR geregelt. Verschiedene Kantone haben bereits eigene Regelungen getroffen, weil der Bund bisher untätig war. Im Kanton Schwyz gibt es allerdings keine solche Regelung. Mit der neuen Regelung würden alle erwerbstätigen Mütter nach der Niederkunft für 14 Wo-chen eine Lohnfortzahlung von höchstens 80 Prozent des Lohnes oder maximal 172 Franken pro Tag erhalten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden paritätisch die Kosten übernehmen. Bis 2008 würden die Reserven in der EO-Kasse reichen. 2009 und 2011 müssten die Beiträge um je ein Promille angehoben werden. Gleichzeitig mit der Mutterschaftsversicherung würde die Rekrutenentschädigung von 43 auf 54 Franken pro Tag erhöht. Die Grundentschädigung Dienstleistender würde von 65 auf 80 Prozent des Erwerbseinkommens erhöht. Die Einführung der sehr bescheidenen Mutterschaftsversicherung ist eine absolute Minimallösung, welcher ohne weiteres zugestimmt werden kann.

Ja zu den Einbürgerungen der 2. und 3. Generation

Bei der ersten Vorlage gehe es um die erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Aus-länder der zweiten Generation und um eine Vereinfachung der ordentlichen Einbürgerung. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 140 Ja gegenüber 41 Nein befürwortet, der Ständerat mit 40 zu null Stimmen. Die Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation könnten die erleichterte Einbürgerung beantragen, falls sie mindestens fünf Jahre in der Schweiz zur Schu-le gegangen sind und eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben. Zudem müs-sen sie mindestens zwei Jahre in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben, in der Schweiz integriert sein, eine Landessprache erworben haben und die Rechtsordnung beachten. Mehr als die Hälfte der Kantone kennen bereits Erleichterungen und haben damit gute Erfahrungen gemacht. Bei der zweiten Bürgerrechtsvorlage geht es darum, dem Bund die Kompetenz zu geben, für Kinder der dritten Ausländergeneration den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts bei der Ge-burt zu regeln. Kinder der sog. dritten Generation mit ausländischer Staatbürgerschaft werden eingebürgert, wenn ein Elternteil der sog. 2. Generation angehört und wenn dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthalts- oder Nieder-lassungsbewilligung hat. Asylanten fallen nicht darunter, weil sie keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben. Viele europäische Staaten kennen ähnliche Regelungen. In der USA genügt allein schon die Geburt für den Erwerb des Bürgerrechts. Die beiden Bürgerrechtsvorlagen reduzieren den bürokratischen Aufwand. Wer in der Schweiz in die Schule gegangen ist und sich wie Schweizer Bürger verhält, soll erleichtert Schweizer Bürger werden können. Die erleichterte Einbürgerung ist nicht möglich für straf-fällige Ausländer, welche unsere Rechtsordnung missachten. Es ist also keineswegs so, dass Kriminelle eingebürgert werden. Deshalb ist den Einbürgerungsvorlagen zuzustimmen.

Nein zur Postinitiative

Die Initiative ist mehr oder weniger bereits überholt. Die verlangte Defizitgarantie durch den Bund ist für den defizitären Bundeshaushalt nicht zumutbar. Die Post hat noch genügend Monopolbereiche, mit denen die notwendigen Einnahmen für ein ausreichendes Poststellennetz sichergestellt werden könnten. Die Grundversorgung mit Poststellen ist bereits mit dem geltenden Recht gesichert. Die Postinitiative ist deshalb abzulehnen.

Ja zur Änderung des GOG

Den Gemeinden und Bezirken soll ermöglicht werden, die sog. wirkungsorientierte Verwal-tung (WOF) versuchsweise einführen zu können. Im Kanton wurden mit diesem Instrument bisher gute Erfahrungen gemacht. Die Gemeinden und Bezirke können das sog. WOF an der Gemeindeversammlung beschliessen oder aber auch wieder aufheben. Es gibt keinen Grund, diese Möglichkeit abzulehnen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 26. September 2004

Änderung GOG: mögliche Einführung WOF für Gemeinden
JA
Erleichterte Einbürgerung für die 2. Generation
JA
Bürgerrechtserwerb für die 3. Generation
JA
Postinitiative
NEIN
Erwerbsersatz für Mutterschaft
JA

Glanzresultate der CVP-Kandidaten

An den Gemeindewahlen vom 16. Mai 2004 wurden die CVP-Kandidaten mit Glanzresultaten gewählt. Gemeinderätin Margrit Betschart, bisher, erzielte mit 2309 Stimmen bei den Gemeinderäten und Stefan Eichhorn, bisher, bei den Rechnungsprüfern mit 2331 Stimmen das beste Wahlergebnis. Gemeindeschreiber Huser, bisher, erreichte mit 2225 Stimmen, Gemeinderat Jürg Kraft, bisher, mit 2138 Stimmen und Rechnungsprüferin Vreni Steffen-Steinegger, neu, mit 2246 Stimmen ein sehr gutes Resultat.

Die CVP-Gemeinderäte Margrit Betschart und Jürg Kraft, der Gemeindeschreiber Franz Huser sowie die CVP-Rechnungsprüfer Vreni Steffen-Steinegger und Stefan Eichhorn werden ihre Kompetenz und ihre Qualität (weiterhin) unter Beweis stellen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau gratuliert herzlich und wünscht den Gewählten (aller Parteien) viel Freude bei der Erledigung der anspruchsvollen Aufgaben.

Gemeinderätin
Margrit Betschart
Gemeinderat
Jürg Kraft
Gemeindeschreiber
Franz Huser
Rechnungsprüferin
Vreni Steffen
Rechnungsprüfer
Stefan Eichhorn

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau dankt allen Wählerinnen und Wählern der Gemeinde Arth für die Unterstützung der CVP-Kandidaten bei den Gemeindewahlen.

Engagiert und kompetent für die Gemeinde Arth

Für die kommenden Gemeindewahlen vom 16. Mai 2004 konnte die CVP Arth-Oberarth-Goldau hervorragende Persönlichkeiten als Kandidaten gewinnen: Margrit Betschart, Goldau, bisher, als Gemeinderätin; Jürg Kraft, Arth, bisher, als Gemeinderat; Franz Huser, Goldau, bisher, als Gemeindeschreiber; Vreni Steffen, Goldau, neu, als Rechnungsprüferin und Stefan Eichhorn, Arth, bisher, als Rechnungsprüfer.

Diese Kandidaten der CVP Arth-Oberarth-Goldau haben ihr Können und ihre Einsatzbereitschaft schon oft unter Beweis gestellt und sind bereit, sich weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Arth einzusetzen. Wählen Sie die Kandidaten der CVP, denn sie garantieren Qualität und Einsatz! Sie finden diese ausgewiesenen Kandidaten auf der gemeinsamen Liste aller Ortsparteien. Nachfolgend werden die Gemeinderatskandidaten Margrit Betschart und Jürg Kraft sowie der Gemeindeschreiberkandidat Franz Huser näher vorgestellt.

Als Gemeinderätin:

Margrit Betschart


geb. 20. August 1956
Geschäftsfrau / Handarbeitslehrerin
Sonnhaldestrasse 14a, Goldau
verheiratet
Die langjährige Praxis als Lehrerin, die heutige Tätigkeit im eigenen Geschäft und die gesammelten Erfahrungen als Gemeinderätin geben Margrit Betschart die Basis für eine durch ganzheitliches Denken und Solidarität geprägte Politik.

Es liegt ihr am Herzen, den Puls der Bürgerinnen und Bürger zu spüren und ihre Anliegen ernst zu nehmen. Sachlichkeit, Teamfähigkeit und gesunder Menschenverstand erachtet sie als Grundlage für konsensfähige Entscheide. Sie befürwortet eine zukunftsgerichtete Entwicklung unserer Gemeinde mit den notwendigen Veränderungen und Beibehaltung von Bewährtem. Der Standortvorteil unserer drei Dörfer soll genutzt werden, um allen eine hohe Lebensqualität zu sichern. Als Vorsteherin des Ressorts Kultur, Erholung, Sport wird sie sich auch in Zukunft dafür einsetzen.

Im Speziellen will sie sich engagieren für:

  • eine machbare Zukunftslösung für das Altersheim Hofmatt
  • die Verbesserung der offenen Jugendarbeit
  • die optimalen Nutzungsbedingungen bei den Aussensportanlagen PHZ

Als Gemeinderat:

Jürg Kraft


geb. 18. Februar 1957
Schulinspektor
Hünenbergweg 26, Arth
verheiratet, 3 Kinder
Jürg Kraft ist 47 Jahre alt und lebt seit Geburt in der Gemeinde Arth. Er besuchte die Primarschule in Arth und die Sekundarschule in Oberarth. Nach der Ausbildung am Lehrerinnen- und Lehrerseminar in Rickenbach wurde er 1978 zum Primarlehrer diplomiert. Er unterrichtete von 1978-1996 an der Gemeindeschule in Arth. Von 1988-1994 war er Schulkreisleiter in Arth und Mitglied des Schulrates. 1996 wurde er zum Schulleiter im Schulverband Root-Gisikon-Honau, Kanton Luzern, gewählt. In dieser Zeit absolvierte er die Ausbildung zum Schulleiter. Seit 1999 arbeitet er als Schulinspektor für die Volksschule im Kanton Schwyz. Seit 2000 sitzt Jürg Kraft im Gemeinderat und ist Vorsteher des Ressorts «Umweltschutz und Hygiene». Seit 2001 engagiert er sich zusätzlich als Projektleiter für die laufende Behörden- und Verwaltungsreform der Gemeinde Arth.

Jürg Kraft ist eine vielfältig engagierter und interessierter Politiker, welcher sich für qualitativ gute und somit nachhaltig wirkende Lösungen in der Gemeinde Arth einsetzt. Im Zentrum seiner bisherigen Gemeinderatstätigkeit standen die Abfallentsorgung, Umweltschutzfragen und das Friedhof- und Bestattungswesen. Die seit 2001 laufende Behörden- und Verwaltungsreform wird massgeblich von seiner weitsichtigen Arbeit geprägt. Durch seine breite Führungs- und Leitungserfahrung in Beruf und Politik zeichnet er sich immer wieder auch durch zusätzliche Engagements und durch seine Problemlösefähigkeit im Rahmen gemeinderätlichen Arbeit aus.

Gemeinderat Jürg Kraft hat sich für die nächste Legislatur folgende Schwerpunkte gesetzt:

  1. Erfolgreiche Umsetzung der Behörden- und Verwaltungsreform
  2. Koordinierte Abfallplanung in der Region Innerschwyz
  3. Qualitative Siedlungsentwicklung in der Gemeinde Arth
  4. Bedarfsgerechte Dienstleistungen in der Gemeinde.

Als Gemeindeschreiber:

Franz Huser


geb. 27. Februar 1954
Gemeindeschreiber
Kehlmattliweg 17, Goldau
verheiratet, 3 Kinder
Franz Huser ist schon seit zehn Jahren in der Verwaltung der Gemeinde Arth tätig. Im September 2000 wurde er vom Souverän zum Gemeindeschreiber gewählt. Mit Sachkompetenz und persönlichem Engagement übt er dieses Amt nunmehr seit drei Jahren aus. In seiner Funktion ist er politisch unabhängig. Franz Huser ist auf verschiedenen Ebenen ein wichtiges Bindeglied zwischen Behörden, Bürgerschaft und Verwaltung. Seine Aktivitäten sind auf das Gesamtwohl ausgerichtet.

Im Laufe seiner Amtszeit wurde die Behörden- und Verwaltungsreform in Angriff genommen. Franz Huser steht mit Überzeugung hinter diesem Projekt. Er setzt sich mit grossem Engagement für eine erfolgreiche Umsetzung der Neuausrichtung ein. Unter Einbezug der Verwaltungsangestellten soll die Gemeindeverwaltung zu einem effizienten Dienstleistungsbetrieb werden.

Als stiller Schaffer unterstützt Franz Huser den Gemeinderat in seiner Arbeit. Sein Fachwissen und die dreijährige Erfahrung tragen dabei zur Kontinuität bei. Franz Huser hat sich eine solide Basis geschaffen. Er ist engagiert und verdient weiterhin das Vertrauen.