Ja zur Asylgesetzänderung

Am 24. September 2006 ist über die Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“, über das Ausländergesetz und über die Asylgesetzänderung abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Ausländergesetzes und der Asylgesetzänderung. Die Initiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ hingegen ist zu verwerfen.

Ja zur Änderung des Asylgesetzes

Wirklich verfolgte Personen sollen in der Schweiz Asyl erhalten. Die meisten Asylbewerber kommen allerdings aus rein wirtschaftlichen Gründen in die Schweiz. Sie versuchen mit allen möglichen Tricks, in der Schweiz zu bleiben. Die Asylgesetzgebung hat deshalb die schwierige Aufgabe, erstens die wirklich verfolgten Personen von den Wirtschaftsflüchtlingen zu unterscheiden und zweitens dafür zu sorgen, dass die als Wirtschaftsflüchtlinge erkannten Asylanten die Schweiz auch tatsächlich wieder verlassen. Die vorliegende Änderung des Asylgesetzes ist der neueste Versuch dazu. Asylbewerber ohne Ausweispapiere müssen sofort glaubhaft machen, weshalb ihnen die Papiere fehlen. Andernfalls wird auf den Asylantrag gar nicht erst eingetreten. Abgewiesene Asylbewerber können neu 18 Monate in Ausschaffungshaft und 18 Monate in Durchsetzungshaft genommen werden, wenn sie sich weigern, auszureisen, wobei die beiden Haftarten auf insgesamt maximal 24 Monate beschränkt sind. Abgewiesene Asylbewerber erhalten keine Sozialhilfe mehr. Sie können nur noch Nothilfe (Schlafgelegenheit, Essen) beantragen. Vorläufig aufgenommene Asylbewerber dürfen arbeiten und ihre Familien nach 3 Jahren nachziehen. Die Kantone können mit einer neuen Härtefallregelung gut integrierten Personen unabhängig vom Stand des Asylverfahrens eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Mit der vorliegenden Änderung des Asylgesetzes wird das Instrumentarium verbessert, um blosse Wirtschaftsflüchtlinge von der Schweiz fernzuhalten. Nur auf diesem Wege wird es weiterhin möglich sein, den wirklich verfolgten Personen Asyl zu gewähren, zumal die Schweiz begrenzte Aufnahmekapazitäten hat. Aus diesen Gründen ist der Änderung des Asylgesetzes zuzustimmen.

Ja zum Ausländergesetz

Die bestehende Ausländergesetzgebung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Das neue Ausländergesetz gilt vor allem für Personen ausserhalb der EU und der EFTA, da mit den Staaten der EU und der EFTA beim Personenverkehr Freizügigkeitsabkommen bestehen. Personen ausserhalb der EU und er EFTA werden in der Schweiz nur dann zugelassen, wenn der Arbeitsmarkt sie als besonders qualifizierte Arbeitskräfte benötigt. Die Integration der Ausländer wird verbessert (möglichst frühe Einschulung, rascher Familiennachzug, etc.). Missbräuche (Scheinehen, Schlepperwesen, Schwarzarbeit) sollen durch griffige Massnahmen verhindert werden. Dem Gesetz ist deshalb zuzustimmen.

Nein zur Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“

Nach der bestehenden Regelung gehen zwei Drittel der Nationalbankgewinne an die Kantone und ein Drittel fliesst in die Bundeskasse. Mit der Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ soll dieser Verteilschlüssel geändert werden. Die erste Milliarde ginge an die Kantone und der Rest soll für die AHV sein. Der Bund würde damit künftig leer ausgehen. Da für einige Jahre aufgrund der aufgelaufenen Gewinne jährlich 2.5 Mia. Franken ausgeschüttet werden sollen, würden für einige Jahre dem Bund 833 Millionen Franken und den Kantonen 666 Millionen Franken fehlen. Diese Mindereinnahmen würden entweder zu Steuererhöhun-gen oder zu Leistungskürzungen beim Bund oder bei den Kantonen führen. Wenn die aufgelaufenen Gewinne der Nationalbank ausgeschüttet sind, wird voraussichtlich jährlich nur noch ca. 1 Milliarde Franken Gewinn der Nationalbank zu erwarten sein, sodass die AHV nichts mehr bekommen wird. Wenn die Initiative abgelehnt wird, fliesst gemäss dem Beschluss des Parlaments der Golderlösanteil des Bundes, nämlich ca. 7 Milliarden Franken, der AHV zu. Wird die Initiative angenommen, so werden diese 7 Milliarden Franken für den Schuldenabbau des Bundes verwendet. Die Initiative löst die Finanzierungsprobleme der AHV nicht. Es wird nur Geld umgeschichtet. Die Finanzen bzw. die Leistungen des Bundes und der Kantone geraten dadurch unter unnötigen Druck. Die alternativen 7 Milliarden für die AHV sind die bessere Lösung. Deshalb ist die Initiative abzulehnen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24. September 2006

Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“
NEIN
Ausländergesetz
JA
Änderung Asylgesetz
JA