Ja zu den Familienzulagen

Am 26. November 2006 ist auf Bundesebene über das Osthilfegesetz und über das Familienzulagengesetz abzustimmen. Beim Kanton ist über die sog. G-Reform zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der beiden Bundesvorlagen und enthält sich bei der sog. G-Reform einer Abstimmungsempfehlung.

Ja zu den Familienzulagen

Mit dem Familienzulagengesetz wird in allen Kantonen ein Minimum an Kinderzulagen und Ausbildungszulagen festgelegt, dies angesichts von sehr unterschiedlichen kantonalen Regelungen von Fr. 170.— bis Fr. 340.— pro Monat. Die minimale monatliche Kinderzulage soll neu Fr. 200.— (bis 16. Geburtstag) und die minimale monatliche Ausbildungszulage Fr. 250.— (16. Altersjahr bis 25. Altersjahr) betragen. Der Bezug von Kinderzulagen wird in der ganzen Schweiz einheitlich geregelt, was bitternötig ist. Derzeit gibt es nämlich verwirrende Teilzulagen oder gar keine Zulagen, wenn die Eltern in verschienen Kantonen arbeiten. Im Kanton Schwyz beträgt die Kinderzulage bereits Fr. 200.—, während die Ausbildungszulagen von Fr. 200.— auf Fr. 250.— erhöht würde. Der Mehraufwand dafür ist gering.

Die Kinder sind unsere Zukunft. Wenn in der Schweiz die Familien nicht konsequent unterstützt werden, sinkt die Kinderrate noch weiter unter die derzeit 1.4. Eine Rate 2.1 Kinder pro Frau wäre zur Stabilisierung der Bevölkerung nötig. Anstelle der immer mehr fehlenden Kin-der werden laufend mehr Ausländer in die Schweiz kommen (müssen), was grosse Integrationskosten und Integrationsprobleme auslösen würde. Minimale einheitliche Kinderzulagen sind ein Beitrag für die Förderung von Mehrkinderfamilien in der Schweiz. Die Unterstützung für eigene Kinder ist viel günstiger als die Integration von Ausländern. Das Argument der Kosten aus gewissen Wirtschaftskreisen ist deshalb mehr als verfehlt.

Aus diesen Gründen ist dem Familienzulagengesetz zuzustimmen.

Ja zur Osthilfe

Mit dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas wird eine gesetzliche Grundlage Entwicklungshilfe in den osteuropäischen Staaten geschaffen. Die Schweiz wird danach begrenzt auf 10 Jahre pro Jahr 100 Millionen Franken in diesen Staaten investieren, und zwar in Projekte, welche zu einem schönen Teil von Schweizer Unternehmen betreut werden. Die Schweiz leistet mit diesen Geldern Entwicklungshilfe in Osteuropa, welche zu einem grossen Teil wieder in die Schweiz zurück fliessen wird. Zudem wird den schweizerischen Unternehmen mit dieser Hilfe in den Oststaaten für neue Investitionen die Tür geöffnet. Diese Oststaaten haben einen hohen Investitionsbedarf nach Qualitätsprodukten und Dienstleistungen. Die Schweiz als Exportland ist auf diese Möglichkeiten dringend angewiesen. Ein Grossteil des schweizerischen Wohlstandes wird nämlich durch den Export gesichert.

Für die Osthilfe von jährlich 100 Millionen werden keine neuen Finanzmittel benötigt. Die bereits bestehende Osthilfe wird umgeleitet (60 Millionen pro Jahr) und die restlichen 40 Millionen ergeben sich aus den Zinsbesteuerungserträgen von EU-Steuerpflichtigen. Diese Steuern wurden durch das bilaterale Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU möglich. Die Zinssteuern machen derzeit mehr als die 40 Millionen aus. Damit belastet diese sog. Osthilfe die Bundeskasse nicht. Bei einem Nein zur Osthilfe ist mit direkten und indirekten Hindernissen für unsere Exportwirtschaft zu rechnen. Wir würden die scheinbare Ersparnis um ein Vielfaches einbüssen. Weitere bilaterale Abkommen würden illusorisch.

Die Osthilfe ist für die Schweizer Wirtschaft und damit für den Wohlstand in der Schweiz von entscheidender Bedeutung. Diesem Bundesgesetz ist deshalb zuzustimmen.

Stimmfreigabe zur G-Reform

Im Kanton Schwyz sollen die regionalen öffentlichen Aufgaben neu strukturiert werden. Es liegt eine Abstimmungsvorlage für den 26. November 2006 unter dem Titel „G-Reform“ vor. Danach sollen die Bezirke aufgehoben und deren Aufgaben auf die Gemeinden und den Kanton übertragen werden.

Die Abschaffung der Bezirke würde letztlich die kantonale Verwaltung stärken, da der Grossteil der Bezirksaufgaben an den Kanton übertragen würde. Für die Gemeinden wäre im wesentlichen nur die Oberstufenschule vorgesehen. Direktdemokratische Rechte gingen durch diese Zentralisierung verloren. Jene Aufgaben, welche an den Kanton übertragen werden sollen, würden deutlich an Bürgernähe verlieren. Für die Erfüllung von regionalen Aufgaben würde es keine demokratisch abgestützte Ebene mehr geben. Vor allem die kleinen Gemeinden würden von den grossen Gemeinden dominiert werden. Im Kanton Glarus wird das Gegenteil gemacht: Gemeinden werden abgeschafft und Bezirke werden geschaffen.

Auf der anderen Seite würden die Verwaltung und die Zuständigkeiten im Kanton durch die Aufhebung einer Verwaltungsebene einfacher und übersichtlicher. Die Gemeinde Arth könnte die Oberstufenschule ohne weiteres bewältigen. Kosteneinsparungen dürften allerdings insgesamt nicht zu erwarten sein.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau hat zu dieser Abstimmungsfrage Stimmfreigabe beschlossen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 26. November 2006

Bundesgesetz zur Osthilfe
JA
Bundesgesetz über die Familienzulagen
JA
G-Reform
Stimmfreigabe