Energie sparen und erneuerbare Energie fördern

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau will, dass das Bauregelement der Gemeinde Arth anpasst wird. Es sollen Anreize geschaffen werden, dass beim Bauen Energie gespart und/oder das Einsetzen von erneuerbarer Energie gefördert wird. Beim Gemeinderat Arth wurde ein entsprechendes Begehren eingereicht.

Ausgangslage

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat in den Vernehmlassungsunterlagen zur Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes die Gemeinden aufgefordert, Bauvorschriften aufzuheben, welche energetisch optimierte Bauweisen einschränken und energiesparende Massnahmen im Gebäudebereich behindern. Es darf aber nicht nur bei der Aufhebung solcher Hindernisse bleiben. Vielmehr ist aktiv darauf hin zu wirken, dass bei künftigen Bauten energie-effizient vorgegangen wird. Darunter ist das sparsame Einsetzen von Energie und die gezielte Förderung von erneuerbaren (einheimischen) Energien zu verstehen.

Änderung des Baureglements

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau verlangt deshalb, dass das Baureglement der Gemeinde Arth mit dieser Zielsetzung angepasst wird. Bei den baurechtlichen Bestimmungen sollen Anreize geschaffen werden, dass beim Bauen Energie gespart und/oder das Einsetzen von erneuerbarer Energie gefördert wird. Diese Ziele können erreicht werden durch

  • Minergie-Bauten,
  • erneuerbare Energiesysteme (Holz, Sonne, Biogas, etc.) für Heizung und Warmwasser,
  • Wärmeverbunde,
  • etc.

Bonuszuschlag bei der Ausnützungsziffer

Mögliche Anreize für das Energiesparen und/oder für das Einsetzen von erneuerbaren Energien können im Bauregelement mit der Gewährung eines Bonuszuschlages bei der Ausnützungsziffer geschaffen werden. So könnte beispielsweise bei einem bestimmten Anteil des Wärmebezuges oder Warmwasserbezuges durch erneuerbare (einheimische) Energien (Holz, Sonne, Biogas, etc.), beim Einhalten des Minergie-Standards oder beim Anschluss an einen Wärmeverbund ein bestimmter (ev. gestaffelter) Ausnützungsbonus gewährt werden. Mögliche Varianten sind bereits unter Art. 12a des Baureglements der Gemeinde Sattel zu finden:

Baureglement Sattel, Artikel 12

Vorschriften im Gemeindebaureglement, die die Energieeffizienz fördern sollen

Art. 12a Energiesparmassnahmen
  1. Für besondere Anstrengungen zum sparsamen Einsatz der Energie und zur Verwendung einheimischer erneuerbarer Energien wird ein Ausnützungszifferbonus auf die Ausnützungsziffer für Einzelüberbauungen gemäss Art. 27 Abs. 3 BR gewährt:
    1. Für die Realisierung eines Nahwärmeverbundes für mehrere Gebäude für Heizung und Warmwasser mit einem Anteil von mindestens 20 % erneuerbarer einheimischer Energie am zulässigen Energiebedarf beträgt der AZ-Bonus 7 %.
    2. Bei einem Anteil von mind. 20 % von einheimischer erneuerbarer Energie am zulässigen Energiebedarf für Heizung und Warmwasser für ein Gebäude beträgt der AZ-Bonus 5 %.
    3. Wird der zulässige Energiebedarf für Heizungen und Warmwasser um mind. 20 % unterschritten, beträgt der AZ-Bonus 5 %.
  2. Der Ausnützungszifferbonus ist mit dem Bonus für Gestaltungspläne (Art. 27 Abs. 3 BR) kumulierbar.
  3. Der zulässige Energiebedarf ergibt sich aus dem Grenzwert für den Heizenergiebedarf gemäss § 3 der Vollzugsverordnung zur Energiesparverordnung (nGS 497a) und der Warmwasser Standardnutzung gemäss Vollzugsordner Energie Kt. Schwyz Kap. 2 Seite 7 (Ausgabe Juli 1994).
  4. Der Gemeinderat kann für einen vereinfachten Nachweis Standardlösungen festlegen. Hinweis: Standardlösungen festgelegt mit GRB Nr. 75 vom 17.02.1997 (Anhang IV)

Keine Kosten für die Gemeinde

Die vorgeschlagene Regelung löst keine finanziellen Folgen für die öffentliche Hand aus und kann von der Gemeinde im Rahmen einer Teilrevision des Baureglements rasch angegangen werden. Vielmehr aber bildet diese Anregung auf kommunaler Stufe einen wichtigen Beitrag zum Energiesparen und zur Förderung von erneuerbaren Energien.