Aktuell

CVP verlangt Steuersenkung von 40 % (II)

Hier und in der RigiPost vom 13. September 2001 hat die CVP für die Gemeinde Arth eine Steuersenkung von 40 % verlangt und dies kurz und sachlich begründet. In der Rigi-Post vom 20. September 2001 hat der Gemeindesäckelmeister Erwin Zurfluh mit einer überaus gehässigen Stellungnahme die CVP betreffend der Steuersenkungsforderung angegriffen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau missbilligt vehement die unsachlichen Anwürfe des amtierenden Säckelmeisters, dessen Ziel es offenbar einzig war, die CVP herabzuwürdigen und anzufeinden. Dazu wird nachfolgend kurz Stellung genommen. Zudem wird die realistische Steuersenkung von 40 % mit Zahlen belegt.

Schlechte Politkultur

Die Forderung der CVP nach einer Steuersenkung von 40 % war in der Rigipost anständig und sachlich formuliert. Die Stellungnahme des amtierenden Säckelmeisters fiel indessen gehässig und polemisierend aus. Es ging ihm offenbar ausschliesslich darum, die CVP Arth-Oberarth-Goldau in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen und anzufeinden. Seine unsachlichen Äusserungen waren nicht nur völlig überflüssig, sondern auch eines Mitglieds des Gemeinderats unwürdig.

Nur kurze Steuerfussdiskussion möglich

Die Diskussion betreffend dem Steuerfuss kann faktisch nur sehr kurz geführt werden, weil der Gemeinderat Arth bis 8. Oktober 2001 den Voranschlag 2002 mit dem Steuerfussantrag der kantonalen Finanzverwaltung bzw. dem Regierungsrat zur Genehmigung zu präsentieren hat, dies gemäss der Übergangsbestimmung in § 22 des Finanzausgleichsgesetzes. Wer also auf der Stufe Gemeinde beim Steuerfuss 2002 mitwirken will, muss dies vor dem 8. Oktober 2001 tun.

Mitwirkung der CVP bei der Finanzpolitik

Offenbar ist sich der Gemeinderat Arth und insbesondere der Säckelmeister Erwin Zurfluh nicht gewohnt, dass eine politische Partei in der Finanzpolitik mitreden will. Da indessen ab 2002 insbesondere auch die Gemeinde Arth volle Finanzautonomie haben wird, nimmt sich die CVP Arth-Oberarth-Goldau des Recht heraus, in diesem wichtigen Bereich mit zu reden. Mit dem Presseartikel vom 13. September 2001 wollte die CVP ohne grosse Rechnerei die Steuerfussdiskussion auslösen. Nachdem aber der Herr Säckelmeister halbwahre Zahlen in der RigiPost präsentiert hat, kommt die CVP leider nicht umhin, einige Rechenoperationen vorzuführen.

Steuersenkung von 40 % realistisch

Die Gemeinde Arth wird im Jahre 2002 insgesamt Fr. 6’400’800.— vom Kanton erhalten (Grundstückgewinnsteuern, Steuerkraftausgleich, Normaufwandausgleich, reduzierter Beitrag Lehrerbesoldung). Zudem fallen ab 2002 einige Beitragsposten (Beiträge für Polizeiposten, an Behindertenbetriebe, Berufsschulen, Stipendien, Tierseuchenbekämpfung, Milchkontrolle, landw. Familienzulage) weg, welche die Gemeinde nicht mehr zu zahlen hat und vom Kanton übernommen werden. Diese Posten betrugen im Jahr 2000 zusammen Fr. 597’074.—. Die Lehrerbesoldungsbeiträge des Kantons im Jahre 2000 beliefen sich auf total Fr. 3’553’194.— (nicht Fr. 3.8 Mio. weniger als ab 2002, wie der Säckelmeister in der RigiPost falsch behauptet hat: vgl. Rechnung 2000 unter Kindergarten und Primarschule). Der Grundstückgewinnsteuerertrag im Jahr 2000 machte Fr. 395’701.— aus. Damit zahlt der Kanton im Jahr 2002 sage und schreibe netto Fr. 3’048’979.— mehr als bisher (Fr. 6’400’800.– plus Fr. 597’074 abzüglich Fr. 3’553’194.— abzüglich Fr. 395’701.—). Um diesen Betrag sollte das Steueraufkommen bei gleich bleibendem Leistungsaufwand entlastet werden. 215 % geteilt durch den bisherigen Steuerertrag von Fr. 13’786’603.— x Fr. 10’737’624.— (Fr. 13’786’603.— abzüglich Fr. 3’048’979.—) ergibt einen erforderlichen Steuerfuss von gerundet 168 %, weshalb die geforderte Senkung von 215 % auf 175 % bei gleichen oder sogar noch leicht gesteigerten Ausgaben ohne weiteres möglich ist. Bei Betrachtung der Zahlen der Jahre 1997-1999 ergibt sich mit den neuen Zahlungen des Kantons eine Nettomehrleistung des Kantons von durchschnittlich ca. 3.3 Mio. Franken, was einem Steuerfuss von gerundet 164 % entsprechen würde. Kommt hinzu, dass der kanto-nale Finanzausgleich für die Gemeinde Arth von der kantonalen Finanzverwaltung auf einem Normsteuerfuss von 170 % berechnet wurde.

Daraus erhellt unmissverständlich und leicht nachrechenbar, dass die von der CVP verlangte Steuersenkung um 40 % von 215 % auf 175 % angemessen und keineswegs übertrieben ist.

Leistungssteigerungen

Sollte der Gemeinderat Leistungssteigerungen von mehr als 5 % einer Steuereinheit (5 % = Fr. 320’618.—) vor haben, so müssten solche Vorhaben (z.B. verbesserte Leistungen im Schulbereich, Erhöhung Betrag Jugendtreff, Beitrag ausserfamiliäre Kinderbetreuung, etc.) geprüft werden. Sinnvolle und begründete Leistungssteigerungen würde die CVP Arth-Oberarth-Goldau aller Voraussicht nach mittragen.

Die CVP ist sich ihrer politischen Verantwortung in der Gemeinde Arth bewusst. Gerade deshalb hat sie die Steuerfussdiskussion rechtzeitig aufgenommen.

Anwort an die CVP Arth-Oberarth-Goldau

RigiPost Nr. 36 – Donnerstag, 20 September 2001

Steuersenkung

Mit Sehreiben vom 12. September 2001 an den Gemeinderat Arth sowie einem gleich lautenden Artikel in der “RigiPost” Nr. 35 vom 13. September 2001 verlangt die CVP Arth-Oberarth-Goldau für das Jahr 2002 eine Reduktion des Steuerfusses von 215 auf 175 Prozent.
Als Säckelmeister der Gemeinde möchte ich zum Begehren der CVP wie folgt Stellung nehmen:

Die CVP verlangt eine Steuerreduktion, ohne dass sie die genauen Beträge kennt, die aufgrund des neuen Finanzausgleichs an die Gemeinde fliessen. Der Beschluss des Regierungsrates (Nr. 1086/2001) über den Finanzausgleich datiert vom 11. September 2001 und ist somit der Öffentlichkeit noch nicht bekannt. Selbst der Gemeinderat hatte also bis zur Sitzung vom 17. September 2001 keine Gelegenheit. sich mit dem RR-Beschluss vertieft auseinander zu setzen.

Die von der CVP verlangte Reduktion des Steuerfusses hätte Einnahmen-Ausfälle von rund 2,2 Mio Franken zur Folge, die durch den neuen Finanzausgleich erst wieder aufgefangen werden müssten. Ohne im heutigen Zeitpunkt der vertieften Budgetberatung in der Finanzkommission sowie im Gemeinderat vorgreifen zu wollen, möchte ich darauf hinweisen, dass die Gemeinde Arth zudem aufgrund der Beitragsentflechtung alleine bei der Lehrerbesoldung rund 3,8 Mio Franken weniger erhält (Reduktion der Sübvention von bis zu 90 Prozent auf einheit lich 20 Prozent), Insgesamt müssten somit bereits 6 Mio Franken durch die Beitrags-Entflechtungen sowie durch den Normaufwand-Ausgleich und den Steuerkraft-Ausgleich kompensiert werden.

Der Gemeinderat lässt sich von solchen Begehren, die lediglich der billigen Effekthascherei dienen, nicht beirren. Seriös und durchdacht hat er sich auf den neuen Finanzausgleich eingestellt und wird dies auch in Zukunft tun. Die Ausarbeitung des Voranschlages für das Jahr 2002 läuft auf Hochtouren. Selbstverständlich ist der Gemeinderat bestrebt, der Arther Bevölkerung anlässlich der Budgetversammlung eine Steuerreduktion zu unterbreiten. Sie wird aber so ausfallen, dass die langfristige Finanzpolitik der Gemeinde Arth nicht gefährdet wird. Es würde wohl wenig Sinn machen, müsste der Gemeinderat bereits im folgenden Jahr einen Teil der Steuerreduktion wieder zurücknehmen, zumal auch die Auswirkungen des neuen Steuergesetzes noch bei weitem nicht bekannt sind.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau handelt voreilig und unseriös. Anstatt einen konstruktiven Beitrag zur Finanzpolitik der Gemeinde zu leisten, ist sie offensichtlich bestrebt, Schlagzeilen zu machen. Kurzfristi mag der Partei durch solche Machenschaften Erfolg beschieden sein, längerfristig jedoch wird nur die vorausschauende Planung des Gemeinderates zum Ziel führen.

Goldau, 18. September 2001
GSM Erwin Zurfluh

CVP verlangt Steuersenkung von 40 %

Am 10. Juni 2001 hat das Volk das neue Finanzausgleichsgesetz des Kantons Schwyz mit grosser Mehrheit angenommen. Ab 1.1.2002 werden die Zahlungen an die Gemeinde Arth erstmals im Rahmen des direkten, indirekten und horizontalen Finanzausgleiches nach den neuen Vorschrif-ten erfolgen. Anlässlich der Budgetgemeinde vom 14.12.2001 ist u.a. auch der Steuerfuss für das Jahr 2002 gestützt auf die neuen Vorgaben festzule-gen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau betrachtet für die Gemeinde Arth aufgrund der Vorjahreszahlen und aufgrund der noch anhaltenden günsti-gen Wirtschaftsentwicklung für das Jahr 2002 eine Senkung des Gemeinde-steuerfusses um 40 % von 215 % auf 175 % als realistisch.

Ausgangslage

Im Vorfeld der Abstimmung über das neue Finanzausgleichsgesetz war bekannt geworden, dass die Gemeinde Arth von der neuen Regelung insofern profitieren kann, als sie mit der neuen Regelung netto wesentlich mehr Finanzausgleichszahlungen bekommen wird, als dies gemäss den bisherigen Vorschriften der Fall war. Der Grund liegt in der schlanken Gemein-deverwaltung und im zurückhaltenden Ausgabeverhalten des Gemeinderates in der Vergan-genheit. Dabei war bereits aufgrund von Vorjahreszahlen von bis ca. 1 Mio. Franken zusätzli-chem Ausgleich die Rede.

Konkurrenz unter den grösseren Gemeinden

Die umliegenden grösseren Gemeinden Schwyz und Ingenbohl sowie der Eingemeindebezirk Küssnacht stellen wirtschaftliche Standortkonkurrenten dar, mit denen sich die Gemeinde Arth u.a. beim Steuerfuss messen lassen muss. Diese Gemeinwesen haben bereits deutlich tiefere Steuerfüsse als Arth. Die Gemeinde Schwyz weist einen Steuerfuss von nur gerade 150 % auf. Auch wenn in der Gemeinde Arth im Vergleich zu diesen anderen Gemeinden die Le-benshaltungskosten (Abfallgebühren, Stromtarif, Wohnkosten) günstiger sind, muss in der Gemeinde Arth der Steuerfuss markant gesenkt werden. Nur so kann eine nennenswerte Signalwirkung erreicht und verhindert werden, dass die Gemeinde Arth unter den grossen Gemeinden steuertariflich endgültig ins Hintertreffen gelangt.

Verbesserung der Standortvorteile

Mit einer markanten Senkung des Gemeindesteuerfusses um 40 % von 215 % auf 175 % könnte die Gemeinde Arth ihre bisherigen Standortvorteile (zentrale Verkehrslage, günstigere Lebenshaltungskosten) auch steuerlich nennenswert verbessern. Dadurch würde aufgrund der Signalwirkung mehr Steuersubstrat in die Gemeinde gezogen, was zu vermehrtem Steuerauf-kommen und zu weiteren Steuersenkungen führen könnte.

Steuersenkung von 40 %

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau schätzt aufgrund der derzeit noch anhaltenden günstigen Wirtschaftsentwicklung, dass es im Jahre 2002 und in den Folgejahren der Gemeinde Arth mit einem Gemeindesteuerfuss von 175 % und den Zahlungen des Finanzausgleiches möglich sein sollte, eine ausgeglichene Rechnung, ja bei guter Entwicklung sogar einen bescheidenen Überschuss zu präsentieren. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau verlangt deshalb eine Senkung des Gemeindesteuerfusses für das Jahr 2002 um 40 % von 215 % auf 175 %.

Ja zum Gewässerschutzkredit

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist auf Bundesebene über die Bewaffnung von Militärpersonen bei Friedensförderungseinsätzen sowie über militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die Aufhebung des Bistumsartikels zu befinden. Im Kanton muss sich der Stimmbürger mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und mit einer Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes befassen. Auf Gemeindeebene stehen ein Rahmenkredit für Gewässerschutzbauten und einige Einbürgerungen zum Entscheid. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle Vorlagen die Ja-Parole Diese Woche wird der Rahmenkredit für die Gewässerschutzbauten genauer betrachtet.

Ausgangslage

Nach dem geltenden Gewässerschutzgesetz ist die Gemeinde gehalten, eine generelle Kanalisationsplanung unter Einbezug des Wasserkreislaufes zu führen. In der Vergangenheit wurde bei der Kanalisation teilweise das Mischsystem (Meteorwasser und Abwasser werden in der gleichen Leitung gemischt) verlangt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Kläranlagen vom Meteorwasser entlastet werden sollten. Deshalb ist inskünftig möglichst viel Meteorwasser an Ort versichern zu lassen. Soweit dies nicht möglich ist, muss konsequent das Trennsystem (Meteorwasser und Abwasser separat geführt) umgesetzt werden. Das separat geführte Meteorwasser wird in ein oberirdisches Gewässer geleitet.

Sanierung, Erweiterung und Verlegung

Die bestehenden Kanalisationsleitungen sind teilweise defekt (Gotthardstrasse, Bahnhofstrasse, Aeschi) und müssen ersetzt werden. Dabei wird nach Möglichkeit vom Mischsystem zum Trennsystem gewechselt. Im Zuge von Überbauungen sind zudem Meteorwasserleitungen und/oder Kanalisationsleitungen zu vergrössern und zu verlegen (Bumeli, Centralstrasse, Bischofsmöösli, Schöntalweg, Luxram-Areal, Rigi-Bahnen AG, Erliweg Arth, Areal Herzog, Tierpark Goldau) oder überhaupt zu erstellen (Groberschliessungen für Zonenänderungen).

Investitionsbedarf für 10 Jahre

Zur Realisierung aller Sanierungen, Erweiterungen, Verlegungen oder Neuerstellungen beantragt der Gemeinderat einen Rahmenkredit von Fr. 1’650’000.— für den Zeitraum von 2001 bis 2010. Damit verteilen sich die Gewässerschutzinvestitionen auf 10 Jahre. Die vom Gemeinderat vorgelegten Investitionspositionen entsprechen offensichtlich einem Bedürfnis und sind gesetzlich vorgesehen. Die Gemeinde Arth ist gut beraten, ein gut erhaltenes Abwassersystem sicher zu stellen und das teilweise noch vorhandene Mischsystem nach Möglichkeit durch das Trennsystem abzulösen. Andernfalls ist mit höherem Aufwand der Kläranlagen und damit mit höheren Abwassergebühren zu rechnen. Defekte und schlecht unterhaltene Kanalisationsleitungen können zu folgenschweren Austritten und hohen Reparaturaufwendungen führen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Rahmenkredites von Fr. 1’650’000.— für Gewässerschutzbauten im Zeitrahmen von 2001-2010.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.06.2001

Militärgesetz: Bewaffnung
JA
Militärgesetz: Ausbildung
JA
Bistumsartikel
JA

Gesetz über den Finanzausgleich
JA
Gemeindeorganisationsgesetz
JA

Rahmenkredit Gewässerschutz
JA
Einbürgerungen
JA

Ja zum Finanzausgleichsgesetz

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist auf Bundesebene über die Bewaffnung von Militärpersonen bei Friedensförderungseinsätzen sowie über militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die Aufhebung des Bistumsartikels zu befinden. Im Kanton muss sich der Stimmbürger mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und mit einer Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes befassen. Auf Gemeindeebene stehen ein Rahmenkredit für Gewässerschutzbauten und einige Einbürgerungen zum Entscheid. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle Vorlagen die Ja-Parole Diese Woche wird das Finanzausgleichsgesetz genauer betrachtet.

Finanzausgleich bisher

Derzeit nehmen 7 Gemeinden den indirekten und 11 Gemeinden den direkten Finanzausgleich in Anspruch. Beim indirekten Ausgleich bezahlt der Kanton für bestimmte Aufgaben (Lehrerbesoldung, etc.) Beiträge an die Gemeinden und stuft diese nach der Höhe des Steuerfusses ab. Sobald in einer Gemeinde die Leistungen des indirekten Finanzausgleiches zur Deckung des Defizites nicht ausreichen, greift der direkte Finanzausgleich. Damit wird garantiert, dass keine Gemeinde in wiederkehrende Defizite verfällt und ihren Steuerfuss über ein festgelegtes Maximum hinaus erhöhen muss. Eine Gemeinde im direkten Finanzausgleich aber verliert die Finanzautonomie. Jährlich werden über den indirekten und direkten Finanzausgleich über 50 Mio. Franken vom Kanton ausbezahlt. Allerdings hat der Unterschied von einer Gemeinde mit der grössten Steuerbelastung zur steuergünstigsten Gemeinde mittlerweile einen derart tiefen “Steuergraben” entstehen lassen, dass eine Neuregelung unumgänglich ist.

Neuer indirekter Finanzausgleich

Im Rahmen des neuen indirekten Finanzausgleiches wird die bisherige Beitragsregelung stark vereinfacht. Es gibt nur noch je ein Lenkungsziel und keine Abstufung der Kantonsbeiträge nach der Höhe des Steuerfusses mehr. Der indirekte Finanzausgleich wird betragsmässig um rund 10 Mio. Franken reduziert. Mit dieser Einsparung kann der direkte Finanzausgleich gegenüber den finanzschwachen Gemeinden verstärkt werden.

Neuer direkter Finanzausgleich

Der neue direkte Finanzausgleich wird als Normaufwandausgleich berechnet und ausbezahlt. Gemeinden mit beschränkter Steuerkraft erhalten jährlich vom Kanton eine zum voraus berechenbare pauschale Zahlung. Diese wird durch den Vergleich des für die fragliche Gemeinde notwendigen Normaufwandes mit dem in dieser Gemeinde erzielbaren Normertrag (gemäss der tatsächlichen Steuerkraft) ermittelt. Darüber hinaus erhalten Gemeinden mit weniger als 1’000 Einwohnern Strukturzuschläge und Abgeltungen in Spezialfinanzierungen. Damit kann bei allen Gemeinden das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortung gefördert werden. Wer gut haushaltet, kann den Steuerfuss senken oder sich mehr leisten.

Horizontaler Finanzausgleich

Mit dem neu geschaffenen horizontalen Finanzausgleich wird unter den Bezirken und Gemeinden ein Steuerkraftausgleich geschaffen. Jene Gemeinden und Bezirke haben in den Steuerkraftausgleich einzuzahlen, welche pro Einwohner eine Steuerkraft aufweisen, die über dem Mittelwert aller Bezirke und Gemeinden liegen. Die Bezirke und Gemeinden mit tiefer Steuerkraft erhalten diese abgeschöpften Leistungen. Die Abschöpfung beträgt maximal 50 % des Steuerkraftüberhanges.

Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz werden die grossen Unterschiede in der Steuerbelastung abgebaut. Die Finanzautonomie der Gemeinden wird aufgewertet und die Eigenverantwortung gefördert. Es gibt neue Anreize für eine wirksame und wirtschaftliche Art der Aufgabenerfüllung bei den Gemeinden und Bezirken. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des neuen Gesetzes über den Finanzausgleich.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.06.2001

Militärgesetz: Bewaffnung
JA
Militärgesetz: Ausbildung
JA
Bistumsartikel
JA

Gesetz über den Finanzausgleich
JA
Gemeindeorganisationsgesetz
JA

Rahmenkredit Gewässerschutz
JA
Einbürgerungen
JA

Ja zum Militär!

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist auf Bundesebene über die Bewaffnung von Militärpersonen bei Friedensförderungseinsätzen sowie über militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die Aufhebung des Bistumsartikels zu befinden. Im Kanton muss sich der Stimmbürger mit dem Finanzausgleichsgesetz und mit einer Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes befassen. Auf Gemeindeebene stehen ein Rahmenkredit für Gewässerschutzbauten und einige Einbürgerungen zum Entscheid. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle Vorlagen die Ja-Parole Diese Woche werden die beiden Militärvorlagen genauer betrachtet.

Ja zur Bewaffnung und Selbstverteidigung

Zur Friedensförderung und Stabilisierung von Unruhegebieten werden von der Schweiz und vielen andern Staaten seit langem Armeeangehörige eingesetzt. Zivile Hilfe kann meistens nur dann erfolgreich einsetzen, wo ein Mindestmass an Sicherheit vorhanden ist. Bereits 1919 und 1920 haben bewaffnete Schweizer Soldaten Warenzüge erfolgreich in das unsichere Osteuropa eskortiert. Die Korea-Mission der Schweizer Armee im Jahre 1953 war anfänglich bewaffnet. Bisher gab es bei anderen neutralen Staaten noch nie irgendwelche Schwierigkeiten aus der Bewaffnung ihrer Armeeangehörigen bei friedensfördernden Auslandeinsätzen. Im Gegenteil: die Bewaffnung der Armeeangehörigen ist bei allen neutralen Staaten eine Selbstverständlichkeit.

Derzeit dürfen die freiwilligen Schweizer Armeeangehörigen im Kosovo sich nicht einmal Waffen zur Selbstverteidigung tragen. Die (bewaffneten) Österreicher müssen die unbewaffneten Schweizer Soldaten schützen, was mehr als peinlich anmutet.

Künftig sollen die nach wie vor freiwilligen Schweizer Soldaten bei friedensfördernden Auslandeinsätzen sich für den Selbstschutz bewaffnen können. Es geht nicht um offensive Kampfhandlungen, sondern um Selbstverteidigung und Bewachung. Die konkrete Bewaffnung wird der Situation angepasst. Kein einziger Schweizer Soldat wird zu einem solchen Auslandeinsatz gezwungen! Es gibt mehr als genug Freiwillige!

Bei Unruhen im Ausland muss rasch vor Ort geholfen werden können. Das Verfolgen und Vertreibung von ganzen Völkerschaften ist im Ansatz zu bekämpfen. Die effizienteste Methode ist nach wie vor der bewaffnete Auslandeinsatz im Rahmen von Friedensförderung, dies in Kombination mit ziviler Hilfe. Wir dürfen uns nicht hinter den Grenzen verkriechen und dann lamentieren, wenn die Grenzen von Flüchtlingswellen überschwemmt werden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme der Bewaffnungsvorlage des Militärgesetzes.

Ja zur Ausbildungszusammenarbeit

Wer eine glaubwürdige und schlagkräftige Armee haben will, muss ausreichende Übungsplätze zur Verfügung stellen können. Solche Einrichtungen können in der kleinräumigen und weitgehende überbauten Schweiz teilweise nicht ausreichend angeboten werden. Die Auflagen (Lärm, Sicherheit, etc.) sind enorm und behindern eine effiziente Ausbildung. Insbesondere die Fliegertruppen und die Panzertruppen können in der Schweiz nicht mehr kriegstauglich üben. Sie sind auf grosszügige Übungsplätze im Ausland angewiesen. Derweil können ausländische Armeeangehörige unsere teure Militärinfrastruktur (Simulatoren, etc.) mittragen helfen. Aus der geplanten Ausbildungszusammenarbeit mit ausländischen Armeen kann unsere Armee nur gewinnen. Unsere Umwelt, die Bevölkerung und die Bundeskasse werden geschont. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme der Ausbildungsvorlage des Militärgesetzes.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.06.2001

Militärgesetz: Bewaffnung
JA
Militärgesetz: Ausbildung
JA
Bistumsartikel
JA

Gesetz über den Finanzausgleich
JA
Gemeindeorganisationsgesetz
JA

Rahmenkredit Gewässerschutz
JA
Einbürgerungen
JA

Neues Finanzausgleichsgesetz

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist über das neue Finanzausgleichsgesetz des Kantons Schwyz zu befinden. Die vier Ortsparteien der Gemeinde Arth, nämlich die CVP, FDP, SP und SVP, führen dazu am 17. Mai 2001, 1930 Uhr, im Pfarreizentrum in Goldau eine überparteiliche Informationsveranstaltung durch. Regierungsrat und Finanzdirektor Franz Marty wird die Wirkungsweise bzw. die Vorteile des neuen Finanzausgleichsgesetzes aufzeigen, während Kantonsrat Otto Kümin als Kritiker dazu Stellung nimmt. Säckelmeister Erwin Zurfluh legt mögliche Auswirkungen dieser Gesetzesnovelle auf die Gemeinde Arth dar. Nach den Referaten erfolgt eine Diskussion unter Einbezug des Publikums. Diskussionsleiter ist Josias Clavadetscher. Die Veranstaltung ist öffentlich. Die ganze Bevölkerung der Gemeinde Arth und die Bevölkerung der angrenzenden Gemeinden sind dazu herzlich eingeladen.

Ausgangslage

Derzeit bestehen unter den 30 Schwyzer Gemeinden in der Steuerbelastung grosse Unterschiede. Das Steuergefälle hat in der letzten Zeit stark zugenommen. Diese Entwicklung ist auf die unterschiedlichen Strukturen der Gemeinden und vor allem auf die massiv abweichenden wirtschaftlichen Entwicklungen zurück zu führen.

Finanzausgleich heute

Derzeit nehmen 7 Gemeinden den indirekten und 11 Gemeinden den direkten Finanzausgleich in Anspruch. Beim indirekten Ausgleich bezahlt der Kanton für bestimmte Aufgaben (Lehrerbesoldung, etc.) Beiträge an die Gemeinden und stuft diese nach der Höhe des Steuerfusses ab. Sobald in einer Gemeinde die Leistungen des indirekten Finanzausgleiches zur Deckung des Defizites nicht ausreichen, greift der direkte Finanzausgleich. Damit wird garantiert, dass keine Gemeinde in wiederkehrende Defizite verfällt und ihren Steuerfuss über ein festgelegtes Maximum hinaus erhöhen muss. Eine Gemeinde im direkten Finanzausgleiches aber verliert die Finanzautonomie. Jährlich werden über den indirekten und direkten Finanzausgleich über 50 Mio. Franken vom Kanton ausbezahlt. Allerdings hat der Unterscheid von einer Gemeinde mit der grössten Steuerbelastung zur steuergünstigsten Gemeinde mittlerweile einen derart tiefen “Steuergraben” entstehen lassen, dass eine Neuregelung unumgänglich ist.

Finanzausgleich nach dem neuen Gesetz

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz wird der direkte und indirekte Ausgleich wirksamer gestaltet und durch einen neuen horizontalen Ausgleich ergänzt. Die massiven Unterschiede bei den Steuerbelastungen werden abgebaut, wobei Eigenständigkeit und Steuerwettbewerb unter den Gemeinden erhalten bleiben.

a) Neuer indirekter Finanzausgleich

Im Rahmen des neuen indirekten Finanzausgleiches wird die bisherige Beitragsregelung stark vereinfacht. Es gibt nur noch je ein Lenkungsziel und keine Abstufung der Kantonsbeiträge nach der Höhe des Steuerfusses mehr. Der indirekte Finanzausgleich wird betragsmässig um rund 10 Mio. Franken reduziert. Mit dieser Einsparung kann der direkte Finanzausgleich gegenüber den finanzschwachen Gemeinden verstärkt werden.

b) Neuer direkter Finanzausgleich

Der neue direkte Finanzausgleich wird neu als Normaufwandausgleich berechnet und ausbezahlt. Gemeinden mit beschränkter Steuerkraft erhalten jährlich vom Kanton eine zum voraus berechenbare pauschale Zahlung. Diese wird durch den Vergleich des für die fragliche Gemeinde notwendigen Normaufwandes mit dem in dieser Gemeinde erzielbaren Normertrag (gemäss der tatsächlichen Steuerkraft) ermittelt. Damit kann bei den Gemeinden das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortung gefördert werden. Wer gut haushaltet, kann den Steuerfuss senken oder sich mehr leisten.

c) Horizontaler Finanzausgleich

Mit dem horizontalen Finanzausgleich wird unter den Bezirken und Gemeinden ein Steuerkraftausgleich geschaffen. Jene Gemeinden und Bezirke haben in den Steuerkraftausgleich einzuzahlen, welche pro Einwohner eine Steuerkraft aufweisen, die über dem Mittelwert aller Bezirke und Gemeinden liegen. Die Bezirke und Gemeinden mit tiefer Steuerkraft erhalten diese abgeschöpften Leistungen.

Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz werden die grossen Unterschiede in der Steuerbelastung abgebaut. Die Finanzautonomie der Gemeinden wird aufgewertet und die Eigenverantwortung gefördert. Es gibt neue Anreize für eine wirksame und wirtschaftliche Art der Aufgabenerfüllung bei den Gemeinden und Bezirken.

An der Informationsveranstaltung vom 17. Mai 2001 werden detaillierte und fundierte Information aus erster Hand geboten. Jedermann kann den Referenten Fragen stellen. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen!

Familienergänzende Kinderbetreuung in der Gemeinde Arth

Im Herbst 1999 hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau in der Gemeinde Arth eine Umfrage betreffend dem Bedürfnis nach einer familienergänzenden professionellen Kinderbetreuung durchgeführt. 15 Eltern bzw. Elternteile haben damals ein akutes Bedürfnis angemeldet. Seither hat sich die politische und wirtschaftliche Situation zugunsten solcher Einrichtungen verbessert. Die Nachfrage dazu dürfte noch zugenommen haben. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau möchte nun bei entsprechendem Interesse einer privaten Trägerschaft Unterstützung bieten.

Breite Unterstützung

In der letzten Zeit ist der Ruf nach einer familienergänzenden professionellen Kinderbe-treuung von verschiedener Seite laut geworden. Der Kanton Schwyz, aber auch der Bund wollen entsprechende Kinderbetreuungsstätten finanziell unterstützen. Selbst die Arbeitgeberverbände haben eingesehen, dass das in eine Kinderbetreuungsstätte investierte Geld sehr gut angelegt ist bzw. mehrfachen Ertrag bringt.

Projekt in der Gemeinde Arth

Um auch in der Gemeinde Arth ein Projekt für ausserfamiliäre Kinderbetreuung auf die Beine zu stellen, ist die private Mitarbeit von Mitbürgerinnen und Mitbürgern erforderlich. Die CVP ist bereit, in einer ersten Phase die interessierten Personen und Gruppierungen zusammenzuführen. Durch eine entsprechende Unterstützung und Koordination werden somit gute Voraussetzungen für einen allfälligen Projektstart geschaffen. Als Trägerschaft kann die CVP jedoch nicht selber auftreten.

Projektteam gesucht

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau sucht deshalb interessierte Bürgerinnen und Bürger, welche sich für ein solches Projekt bzw. für ein Projektteam zur Verfügung zu stellen. Meldungen sind erbeten an: Bruno Beeler, Postfach 211, 6410 Goldau, Tel. 811 88 66 (G); 855 36 15 (P); E-Mail: cvp@arth-online.ch. Meldefrist: bis 15. Mai 2001. Bei entsprechendem Interesse wird eine Informationsversammlung durchgeführt, wo gegebenenfalls ein Projektteam bestimmt werden kann.

Rückblick Infoabend zur Steuererklärung 2001A

Am 1.1.2001 ist das neue Steuergesetz im Kanton Schwyz in Kraft getreten. Damit sind einige Neuerungen verbunden. Bis 31. März 2001 haben die Steuerpflichtigen die sog. Übergangssteuererklärung 2001A einzureichen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat am 13. März 2001 dazu einen öffentlichen Informationsabend mit ausgewiesenen Fachleuten durchgeführt. Eine stattliche Anzahl Bürgerinnen und Bürger hat die einmalige Gelegenheit benützt und kompetent Antwort auf die verschiedensten Fragen erhalten.

Steuerreduktion durch ausserordentliche Aufwendungen

Mit dem neuen Steuergesetz vom 9. Februar 2000 wird ab 1.1.2001 neu die einjährige Gegenwartsbesteuerung eingeführt. Für die Erfassung der “Übergangsjahre” 1999 und 2000 ist eine sog. “Übergangssteuererklärung” 2001A auszufüllen. Darin sind noch die Abzüge und Grundlagen des alten Steuergesetzes massgebend. Sie dient der Erfassung von ausserordentlichen Aufwendungen und Einkünften in den Jahren 1999/2000, zur Festlegung des provisorischen Steuerbetrages 2001 und 2002, zur Rückerstattung von Verrechnungssteuern der Jahre 1999 und 2000 sowie für allfällige Zwischenveranlagungen in den Jahren 1999 und 2000. Von den Steuerpflichtigen genau zu betrachten sind insbesondere die ausserordentlichen Aufwendungen, welche zu einer Steuerreduktion führen können. Es geht dabei um die

  • Unterhaltskosten für Liegenschaften, soweit diese jährlich den Pauschalabzug übersteigen,
  • Beträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge für den Einkauf von Betragsjahren,
  • Krankheits-, Unfall-, Invaliditäts- und Ausbildungskosten, soweit diese die bereits berücksichtigten Aufwendungen der Jahre 1997/1998 übersteigen, den Höchstabzug aber noch erreicht haben.

Für die Erfassung dieser Aufwendungen benötigen Sie neben den entsprechenden Belegen die Veranlagungsverfügung 1999/2000 (Erfassungsjahre 1997/1998) oder bei Fehlen einer solchen Verfügung die Steuererklärung 1999/2000. Sie können dann die Differenz anhand des Hilfsblattes 7.01A Rückseite erfassen und aufgrund der dortigen Rechnung feststellen, ob Sie tatsächlich ausserordentliche Aufwendungen geltend machen und eine Steuerreduktion bzw. Rückerstattung erreichen können.

Zusätzliche Jahressteuer für ausserordentliche Einkünfte

Wiederum im Sinne von Übergangsbestimmungen vom alten zum neuen Steuergesetz werden auch ausserordentliche Einkünfte der Jahre 1999 und 2000 erfasst und mit einer einmaligen Jahressteuer belegt. Als ausserordentliche Einkünfte gelten nicht Lohnerhöhungen oder Ertragserhöhungen im Rahmen einer ordentlichen und nachvollziehbaren Entwicklung. Auch vertraglich oder gesetzlich vorgesehene Dienstaltersgeschenke gehören nicht dazu. Vielmehr sind damit gemeint:

  • Kapitalleistungen (Kapitalzahlungen der Pensionskasse oder von Lebensversicherungen, etc.)
  • Aperiodische Vermögenserträge (ausserordentliche Dividenden, etc.)
  • Aperodische Lohnzahlungen (aufgeschobene Auszahlung von Überstunden, besondere Provisionen, besondere Zulagen, etc.).
  • Kapitalgewinne auf Geschäftsvermögen,
  • buchmässige Aufwertungen,
  • Auflösung von Rückstellungen
  • Unterlassung von geschäftsmässig begründeten Abschreibungen und Rückstellung.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau dankt dem engagierten und kompetenten Referenten Josef Föhn, Leiter der Veranlagungsabteilung I sowie Josef Hasler und Markus Beeler, alle langjährige und erfahrende Mitarbeiter der kantonalen Steuerverwaltung, für den tatkräftigen Einsatz im Sinne einer Dienstleistung für die Steuerpflichtigen der Gemeinde Arth.

Hilfe zur Steuererklärung 2001A

Am 1.1.2001 ist das neue Steuergesetz im Kanton Schwyz in Kraft getreten. Damit sind einige Neuerungen verbunden. Bis 31. März 2001 haben die Steuerpflichtigen die sog. Übergangssteuererklärung 2001A einzureichen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau lädt dazu zu einem öffentlichen Informationsabend mit ausgewiesenen Fachleuten am Dienstag, den 13. März 2001, 19:45 Uhr, im Restaurant Engel, Oberarth.

Übergangssteuererklärung 2001A

Mit dem neuen Steuergesetz vom 9. Februar 2000 wird ab 1.1.2001 neu die einjährige Gegenwartsbesteuerung eingeführt. Für die Erfassung der “Übergangsjahre” 1999 und 2000 ist eine sog. “Übergangssteuererklärung” 2001A auszufüllen. Diese dient der Erfassung von ausserordentlichen Aufwendungen und Einkünften in den Jahren 1999/2000, zur Festlegung des provisorischen Steuerbetrages 2001 und 2002, zur Rückerstattung von Verrechnungssteuern der Jahre 1999 und 2000 sowie für allfällige Zwischenveranlagungen in den Jahren 1999 und 2000. Die entsprechenden Steuerformulare wurden im Februar 2001 jedem Steuerpflichtigen zugestellt. Bis 31. März 2001 ist die Steuererklärung einzureichen. Erfahrungsgemäss tauchen beim Ausfüllen der Steuererklärung Fragen auf, diesmal umso mehr wegen der aussergewöhnlichen Übergangsphase vom bisherigen zum neuen Steuerrecht.

Information von Fachleuten

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau führt deshalb am Dienstag, den 13. März 2001, 19:45 Uhr, im Restaurant Engel, Oberarth, einen öffentlichen Informationsabend mit ausgewiesenen Steuerfachleuten durch. Es geht dort um die wesentlichen Neuerungen des neuen Steuergesetzes und vor allem um das korrekte Ausfüllen der “Übergangssteuererklärung” 2001A. Dazu wird Herr Josef Föhn, Leiter der Veranlagungsabteilung I der kantonalen Steuerverwaltung, Schwyz, referieren. Anschliessend können konkrete Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern betreffend der neuen Steuererklärung beantwortet werden. Dabei werden auch die in unserer Gemeinde wohnhaften Steuerfachleute Josef Hasler, Arth, und Markus Beeler, Goldau, beide langjährige Mitarbeiter der kantonalen Steuerverwaltung Schwyz, Red und Antwort stehen.

Nehmen Sie ihre Freunde und Bekannten mit! Benützen Sie die einmalige Gelegenheit! Die Veranstaltung ist öffentlich.