Neues Finanzausgleichsgesetz

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist über das neue Finanzausgleichsgesetz des Kantons Schwyz zu befinden. Die vier Ortsparteien der Gemeinde Arth, nämlich die CVP, FDP, SP und SVP, führen dazu am 17. Mai 2001, 1930 Uhr, im Pfarreizentrum in Goldau eine überparteiliche Informationsveranstaltung durch. Regierungsrat und Finanzdirektor Franz Marty wird die Wirkungsweise bzw. die Vorteile des neuen Finanzausgleichsgesetzes aufzeigen, während Kantonsrat Otto Kümin als Kritiker dazu Stellung nimmt. Säckelmeister Erwin Zurfluh legt mögliche Auswirkungen dieser Gesetzesnovelle auf die Gemeinde Arth dar. Nach den Referaten erfolgt eine Diskussion unter Einbezug des Publikums. Diskussionsleiter ist Josias Clavadetscher. Die Veranstaltung ist öffentlich. Die ganze Bevölkerung der Gemeinde Arth und die Bevölkerung der angrenzenden Gemeinden sind dazu herzlich eingeladen.

Ausgangslage

Derzeit bestehen unter den 30 Schwyzer Gemeinden in der Steuerbelastung grosse Unterschiede. Das Steuergefälle hat in der letzten Zeit stark zugenommen. Diese Entwicklung ist auf die unterschiedlichen Strukturen der Gemeinden und vor allem auf die massiv abweichenden wirtschaftlichen Entwicklungen zurück zu führen.

Finanzausgleich heute

Derzeit nehmen 7 Gemeinden den indirekten und 11 Gemeinden den direkten Finanzausgleich in Anspruch. Beim indirekten Ausgleich bezahlt der Kanton für bestimmte Aufgaben (Lehrerbesoldung, etc.) Beiträge an die Gemeinden und stuft diese nach der Höhe des Steuerfusses ab. Sobald in einer Gemeinde die Leistungen des indirekten Finanzausgleiches zur Deckung des Defizites nicht ausreichen, greift der direkte Finanzausgleich. Damit wird garantiert, dass keine Gemeinde in wiederkehrende Defizite verfällt und ihren Steuerfuss über ein festgelegtes Maximum hinaus erhöhen muss. Eine Gemeinde im direkten Finanzausgleiches aber verliert die Finanzautonomie. Jährlich werden über den indirekten und direkten Finanzausgleich über 50 Mio. Franken vom Kanton ausbezahlt. Allerdings hat der Unterscheid von einer Gemeinde mit der grössten Steuerbelastung zur steuergünstigsten Gemeinde mittlerweile einen derart tiefen “Steuergraben” entstehen lassen, dass eine Neuregelung unumgänglich ist.

Finanzausgleich nach dem neuen Gesetz

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz wird der direkte und indirekte Ausgleich wirksamer gestaltet und durch einen neuen horizontalen Ausgleich ergänzt. Die massiven Unterschiede bei den Steuerbelastungen werden abgebaut, wobei Eigenständigkeit und Steuerwettbewerb unter den Gemeinden erhalten bleiben.

a) Neuer indirekter Finanzausgleich

Im Rahmen des neuen indirekten Finanzausgleiches wird die bisherige Beitragsregelung stark vereinfacht. Es gibt nur noch je ein Lenkungsziel und keine Abstufung der Kantonsbeiträge nach der Höhe des Steuerfusses mehr. Der indirekte Finanzausgleich wird betragsmässig um rund 10 Mio. Franken reduziert. Mit dieser Einsparung kann der direkte Finanzausgleich gegenüber den finanzschwachen Gemeinden verstärkt werden.

b) Neuer direkter Finanzausgleich

Der neue direkte Finanzausgleich wird neu als Normaufwandausgleich berechnet und ausbezahlt. Gemeinden mit beschränkter Steuerkraft erhalten jährlich vom Kanton eine zum voraus berechenbare pauschale Zahlung. Diese wird durch den Vergleich des für die fragliche Gemeinde notwendigen Normaufwandes mit dem in dieser Gemeinde erzielbaren Normertrag (gemäss der tatsächlichen Steuerkraft) ermittelt. Damit kann bei den Gemeinden das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortung gefördert werden. Wer gut haushaltet, kann den Steuerfuss senken oder sich mehr leisten.

c) Horizontaler Finanzausgleich

Mit dem horizontalen Finanzausgleich wird unter den Bezirken und Gemeinden ein Steuerkraftausgleich geschaffen. Jene Gemeinden und Bezirke haben in den Steuerkraftausgleich einzuzahlen, welche pro Einwohner eine Steuerkraft aufweisen, die über dem Mittelwert aller Bezirke und Gemeinden liegen. Die Bezirke und Gemeinden mit tiefer Steuerkraft erhalten diese abgeschöpften Leistungen.

Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz werden die grossen Unterschiede in der Steuerbelastung abgebaut. Die Finanzautonomie der Gemeinden wird aufgewertet und die Eigenverantwortung gefördert. Es gibt neue Anreize für eine wirksame und wirtschaftliche Art der Aufgabenerfüllung bei den Gemeinden und Bezirken.

An der Informationsveranstaltung vom 17. Mai 2001 werden detaillierte und fundierte Information aus erster Hand geboten. Jedermann kann den Referenten Fragen stellen. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen!