Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist auf Bundesebene über die Bewaffnung von Militärpersonen bei Friedensförderungseinsätzen sowie über militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die Aufhebung des Bistumsartikels zu befinden. Im Kanton muss sich der Stimmbürger mit dem Finanzausgleichsgesetz und mit einer Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes befassen. Auf Gemeindeebene stehen ein Rahmenkredit für Gewässerschutzbauten und einige Einbürgerungen zum Entscheid. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle Vorlagen die Ja-Parole Diese Woche werden die beiden Militärvorlagen genauer betrachtet.
Ja zur Bewaffnung und Selbstverteidigung
Zur Friedensförderung und Stabilisierung von Unruhegebieten werden von der Schweiz und vielen andern Staaten seit langem Armeeangehörige eingesetzt. Zivile Hilfe kann meistens nur dann erfolgreich einsetzen, wo ein Mindestmass an Sicherheit vorhanden ist. Bereits 1919 und 1920 haben bewaffnete Schweizer Soldaten Warenzüge erfolgreich in das unsichere Osteuropa eskortiert. Die Korea-Mission der Schweizer Armee im Jahre 1953 war anfänglich bewaffnet. Bisher gab es bei anderen neutralen Staaten noch nie irgendwelche Schwierigkeiten aus der Bewaffnung ihrer Armeeangehörigen bei friedensfördernden Auslandeinsätzen. Im Gegenteil: die Bewaffnung der Armeeangehörigen ist bei allen neutralen Staaten eine Selbstverständlichkeit.
Derzeit dürfen die freiwilligen Schweizer Armeeangehörigen im Kosovo sich nicht einmal Waffen zur Selbstverteidigung tragen. Die (bewaffneten) Österreicher müssen die unbewaffneten Schweizer Soldaten schützen, was mehr als peinlich anmutet.
Künftig sollen die nach wie vor freiwilligen Schweizer Soldaten bei friedensfördernden Auslandeinsätzen sich für den Selbstschutz bewaffnen können. Es geht nicht um offensive Kampfhandlungen, sondern um Selbstverteidigung und Bewachung. Die konkrete Bewaffnung wird der Situation angepasst. Kein einziger Schweizer Soldat wird zu einem solchen Auslandeinsatz gezwungen! Es gibt mehr als genug Freiwillige!
Bei Unruhen im Ausland muss rasch vor Ort geholfen werden können. Das Verfolgen und Vertreibung von ganzen Völkerschaften ist im Ansatz zu bekämpfen. Die effizienteste Methode ist nach wie vor der bewaffnete Auslandeinsatz im Rahmen von Friedensförderung, dies in Kombination mit ziviler Hilfe. Wir dürfen uns nicht hinter den Grenzen verkriechen und dann lamentieren, wenn die Grenzen von Flüchtlingswellen überschwemmt werden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme der Bewaffnungsvorlage des Militärgesetzes.
Ja zur Ausbildungszusammenarbeit
Wer eine glaubwürdige und schlagkräftige Armee haben will, muss ausreichende Übungsplätze zur Verfügung stellen können. Solche Einrichtungen können in der kleinräumigen und weitgehende überbauten Schweiz teilweise nicht ausreichend angeboten werden. Die Auflagen (Lärm, Sicherheit, etc.) sind enorm und behindern eine effiziente Ausbildung. Insbesondere die Fliegertruppen und die Panzertruppen können in der Schweiz nicht mehr kriegstauglich üben. Sie sind auf grosszügige Übungsplätze im Ausland angewiesen. Derweil können ausländische Armeeangehörige unsere teure Militärinfrastruktur (Simulatoren, etc.) mittragen helfen. Aus der geplanten Ausbildungszusammenarbeit mit ausländischen Armeen kann unsere Armee nur gewinnen. Unsere Umwelt, die Bevölkerung und die Bundeskasse werden geschont. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme der Ausbildungsvorlage des Militärgesetzes.