CVP verlangt Steuersenkung von 40 %

Am 10. Juni 2001 hat das Volk das neue Finanzausgleichsgesetz des Kantons Schwyz mit grosser Mehrheit angenommen. Ab 1.1.2002 werden die Zahlungen an die Gemeinde Arth erstmals im Rahmen des direkten, indirekten und horizontalen Finanzausgleiches nach den neuen Vorschrif-ten erfolgen. Anlässlich der Budgetgemeinde vom 14.12.2001 ist u.a. auch der Steuerfuss für das Jahr 2002 gestützt auf die neuen Vorgaben festzule-gen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau betrachtet für die Gemeinde Arth aufgrund der Vorjahreszahlen und aufgrund der noch anhaltenden günsti-gen Wirtschaftsentwicklung für das Jahr 2002 eine Senkung des Gemeinde-steuerfusses um 40 % von 215 % auf 175 % als realistisch.

Ausgangslage

Im Vorfeld der Abstimmung über das neue Finanzausgleichsgesetz war bekannt geworden, dass die Gemeinde Arth von der neuen Regelung insofern profitieren kann, als sie mit der neuen Regelung netto wesentlich mehr Finanzausgleichszahlungen bekommen wird, als dies gemäss den bisherigen Vorschriften der Fall war. Der Grund liegt in der schlanken Gemein-deverwaltung und im zurückhaltenden Ausgabeverhalten des Gemeinderates in der Vergan-genheit. Dabei war bereits aufgrund von Vorjahreszahlen von bis ca. 1 Mio. Franken zusätzli-chem Ausgleich die Rede.

Konkurrenz unter den grösseren Gemeinden

Die umliegenden grösseren Gemeinden Schwyz und Ingenbohl sowie der Eingemeindebezirk Küssnacht stellen wirtschaftliche Standortkonkurrenten dar, mit denen sich die Gemeinde Arth u.a. beim Steuerfuss messen lassen muss. Diese Gemeinwesen haben bereits deutlich tiefere Steuerfüsse als Arth. Die Gemeinde Schwyz weist einen Steuerfuss von nur gerade 150 % auf. Auch wenn in der Gemeinde Arth im Vergleich zu diesen anderen Gemeinden die Le-benshaltungskosten (Abfallgebühren, Stromtarif, Wohnkosten) günstiger sind, muss in der Gemeinde Arth der Steuerfuss markant gesenkt werden. Nur so kann eine nennenswerte Signalwirkung erreicht und verhindert werden, dass die Gemeinde Arth unter den grossen Gemeinden steuertariflich endgültig ins Hintertreffen gelangt.

Verbesserung der Standortvorteile

Mit einer markanten Senkung des Gemeindesteuerfusses um 40 % von 215 % auf 175 % könnte die Gemeinde Arth ihre bisherigen Standortvorteile (zentrale Verkehrslage, günstigere Lebenshaltungskosten) auch steuerlich nennenswert verbessern. Dadurch würde aufgrund der Signalwirkung mehr Steuersubstrat in die Gemeinde gezogen, was zu vermehrtem Steuerauf-kommen und zu weiteren Steuersenkungen führen könnte.

Steuersenkung von 40 %

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau schätzt aufgrund der derzeit noch anhaltenden günstigen Wirtschaftsentwicklung, dass es im Jahre 2002 und in den Folgejahren der Gemeinde Arth mit einem Gemeindesteuerfuss von 175 % und den Zahlungen des Finanzausgleiches möglich sein sollte, eine ausgeglichene Rechnung, ja bei guter Entwicklung sogar einen bescheidenen Überschuss zu präsentieren. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau verlangt deshalb eine Senkung des Gemeindesteuerfusses für das Jahr 2002 um 40 % von 215 % auf 175 %.