Familienergänzende Kinderbetreuung in Arth: Projektteam gebildet!

Im Herbst 1999 hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau in der Gemeinde Arth eine Umfrage betreffend dem Bedürfnis nach einer familienergänzenden professionellen Kinderbetreuung durchgeführt. 15 Eltern bzw. Elternteile haben damals ein akutes Bedürfnis angemeldet. Seither hat sich die politische und wirtschaftliche Situation zugunsten solcher Einrichtungen verbessert. Die Nachfrage hat noch weiter zugenommen. Im April 2001 wurde ein Aufruf an alle interessierten Kreise gestartet. Am 13. September 2001 konnte in Arth ein überparteiliches Projektteam mit 11 Mitgliedern gegründet werden.

Bedürfnis in der Gemeinde Arth

In der letzten Zeit ist der Ruf nach einer familienergänzenden professionellen Kinderbetreuung von verschiedener Seite laut geworden. Der Kanton Schwyz (gesetzliche Grundlage für die Gemeinden), aber auch der Bund wollen entsprechende Kinderbetreuungsstätten finanziell unterstützen. Selbst die Arbeitgeberverbände haben eingesehen, dass das in eine Kinderbetreuungsstätte investierte Geld sehr gut angelegt ist bzw. mehrfachen Ertrag bringt. Aus der im Jahre 1999 durchgeführten Umfrage resultierte das Interesse von 15 Eltern bzw. Elternteilen nach einer solchen Einrichtung in der Gemeinde Arth. Seither hat sich das Bedürfnis noch verstärkt.

Projekt in der Gemeinde Arth

Um auch in der Gemeinde Arth ein Projekt für ausserfamiliäre Kinderbetreuung auf die Beine zu stellen, fand am 13. September 2001 auf Anregung der CVP Arth-Oberarth-Goldau eine Besprechung aller interessierten Kreise statt. Ziel der Veranstaltung war es, ein Projektteam zur Gründung einer solchen Einrichtung auf überparteilicher Basis zu bilden.

Überparteiliches Projektteam gebildet

Am 13. September 2001 folgten 19 interessierte Personen/Institutionen dem Ruf zur Bildung eines Projektteams. Nach längerer Erörterung der Situation und des Bedürfnisses haben sich 11 Personen bereit erklärt, in einem überparteilichen Projektteam zur Gründung einer Kinderbetreuungsstätte mitzuarbeiten. Frau Antoinetta Armentano, Parkstrasse 11, Goldau, hat den Vorsitz übernommen. Eine erste Sitzung wurde auf den 18. Oktober 2001 anberaumt. Es ist nun die Aufgabe dieses Projektteams, die erforderlichen Abklärungen und Vorbereitungen zu treffen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau wünscht dem Projektteam viel Erfolg und insbesondere das erforderliche Gehör der Behörden bei der Gründung einer Kinderbetreuungsstätte in der Gemeinde Arth.

CVP verlangt Steuersenkung von 40 % (II)

Hier und in der RigiPost vom 13. September 2001 hat die CVP für die Gemeinde Arth eine Steuersenkung von 40 % verlangt und dies kurz und sachlich begründet. In der Rigi-Post vom 20. September 2001 hat der Gemeindesäckelmeister Erwin Zurfluh mit einer überaus gehässigen Stellungnahme die CVP betreffend der Steuersenkungsforderung angegriffen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau missbilligt vehement die unsachlichen Anwürfe des amtierenden Säckelmeisters, dessen Ziel es offenbar einzig war, die CVP herabzuwürdigen und anzufeinden. Dazu wird nachfolgend kurz Stellung genommen. Zudem wird die realistische Steuersenkung von 40 % mit Zahlen belegt.

Schlechte Politkultur

Die Forderung der CVP nach einer Steuersenkung von 40 % war in der Rigipost anständig und sachlich formuliert. Die Stellungnahme des amtierenden Säckelmeisters fiel indessen gehässig und polemisierend aus. Es ging ihm offenbar ausschliesslich darum, die CVP Arth-Oberarth-Goldau in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen und anzufeinden. Seine unsachlichen Äusserungen waren nicht nur völlig überflüssig, sondern auch eines Mitglieds des Gemeinderats unwürdig.

Nur kurze Steuerfussdiskussion möglich

Die Diskussion betreffend dem Steuerfuss kann faktisch nur sehr kurz geführt werden, weil der Gemeinderat Arth bis 8. Oktober 2001 den Voranschlag 2002 mit dem Steuerfussantrag der kantonalen Finanzverwaltung bzw. dem Regierungsrat zur Genehmigung zu präsentieren hat, dies gemäss der Übergangsbestimmung in § 22 des Finanzausgleichsgesetzes. Wer also auf der Stufe Gemeinde beim Steuerfuss 2002 mitwirken will, muss dies vor dem 8. Oktober 2001 tun.

Mitwirkung der CVP bei der Finanzpolitik

Offenbar ist sich der Gemeinderat Arth und insbesondere der Säckelmeister Erwin Zurfluh nicht gewohnt, dass eine politische Partei in der Finanzpolitik mitreden will. Da indessen ab 2002 insbesondere auch die Gemeinde Arth volle Finanzautonomie haben wird, nimmt sich die CVP Arth-Oberarth-Goldau des Recht heraus, in diesem wichtigen Bereich mit zu reden. Mit dem Presseartikel vom 13. September 2001 wollte die CVP ohne grosse Rechnerei die Steuerfussdiskussion auslösen. Nachdem aber der Herr Säckelmeister halbwahre Zahlen in der RigiPost präsentiert hat, kommt die CVP leider nicht umhin, einige Rechenoperationen vorzuführen.

Steuersenkung von 40 % realistisch

Die Gemeinde Arth wird im Jahre 2002 insgesamt Fr. 6’400’800.— vom Kanton erhalten (Grundstückgewinnsteuern, Steuerkraftausgleich, Normaufwandausgleich, reduzierter Beitrag Lehrerbesoldung). Zudem fallen ab 2002 einige Beitragsposten (Beiträge für Polizeiposten, an Behindertenbetriebe, Berufsschulen, Stipendien, Tierseuchenbekämpfung, Milchkontrolle, landw. Familienzulage) weg, welche die Gemeinde nicht mehr zu zahlen hat und vom Kanton übernommen werden. Diese Posten betrugen im Jahr 2000 zusammen Fr. 597’074.—. Die Lehrerbesoldungsbeiträge des Kantons im Jahre 2000 beliefen sich auf total Fr. 3’553’194.— (nicht Fr. 3.8 Mio. weniger als ab 2002, wie der Säckelmeister in der RigiPost falsch behauptet hat: vgl. Rechnung 2000 unter Kindergarten und Primarschule). Der Grundstückgewinnsteuerertrag im Jahr 2000 machte Fr. 395’701.— aus. Damit zahlt der Kanton im Jahr 2002 sage und schreibe netto Fr. 3’048’979.— mehr als bisher (Fr. 6’400’800.– plus Fr. 597’074 abzüglich Fr. 3’553’194.— abzüglich Fr. 395’701.—). Um diesen Betrag sollte das Steueraufkommen bei gleich bleibendem Leistungsaufwand entlastet werden. 215 % geteilt durch den bisherigen Steuerertrag von Fr. 13’786’603.— x Fr. 10’737’624.— (Fr. 13’786’603.— abzüglich Fr. 3’048’979.—) ergibt einen erforderlichen Steuerfuss von gerundet 168 %, weshalb die geforderte Senkung von 215 % auf 175 % bei gleichen oder sogar noch leicht gesteigerten Ausgaben ohne weiteres möglich ist. Bei Betrachtung der Zahlen der Jahre 1997-1999 ergibt sich mit den neuen Zahlungen des Kantons eine Nettomehrleistung des Kantons von durchschnittlich ca. 3.3 Mio. Franken, was einem Steuerfuss von gerundet 164 % entsprechen würde. Kommt hinzu, dass der kanto-nale Finanzausgleich für die Gemeinde Arth von der kantonalen Finanzverwaltung auf einem Normsteuerfuss von 170 % berechnet wurde.

Daraus erhellt unmissverständlich und leicht nachrechenbar, dass die von der CVP verlangte Steuersenkung um 40 % von 215 % auf 175 % angemessen und keineswegs übertrieben ist.

Leistungssteigerungen

Sollte der Gemeinderat Leistungssteigerungen von mehr als 5 % einer Steuereinheit (5 % = Fr. 320’618.—) vor haben, so müssten solche Vorhaben (z.B. verbesserte Leistungen im Schulbereich, Erhöhung Betrag Jugendtreff, Beitrag ausserfamiliäre Kinderbetreuung, etc.) geprüft werden. Sinnvolle und begründete Leistungssteigerungen würde die CVP Arth-Oberarth-Goldau aller Voraussicht nach mittragen.

Die CVP ist sich ihrer politischen Verantwortung in der Gemeinde Arth bewusst. Gerade deshalb hat sie die Steuerfussdiskussion rechtzeitig aufgenommen.

Anwort an die CVP Arth-Oberarth-Goldau

RigiPost Nr. 36 – Donnerstag, 20 September 2001

Steuersenkung

Mit Sehreiben vom 12. September 2001 an den Gemeinderat Arth sowie einem gleich lautenden Artikel in der “RigiPost” Nr. 35 vom 13. September 2001 verlangt die CVP Arth-Oberarth-Goldau für das Jahr 2002 eine Reduktion des Steuerfusses von 215 auf 175 Prozent.
Als Säckelmeister der Gemeinde möchte ich zum Begehren der CVP wie folgt Stellung nehmen:

Die CVP verlangt eine Steuerreduktion, ohne dass sie die genauen Beträge kennt, die aufgrund des neuen Finanzausgleichs an die Gemeinde fliessen. Der Beschluss des Regierungsrates (Nr. 1086/2001) über den Finanzausgleich datiert vom 11. September 2001 und ist somit der Öffentlichkeit noch nicht bekannt. Selbst der Gemeinderat hatte also bis zur Sitzung vom 17. September 2001 keine Gelegenheit. sich mit dem RR-Beschluss vertieft auseinander zu setzen.

Die von der CVP verlangte Reduktion des Steuerfusses hätte Einnahmen-Ausfälle von rund 2,2 Mio Franken zur Folge, die durch den neuen Finanzausgleich erst wieder aufgefangen werden müssten. Ohne im heutigen Zeitpunkt der vertieften Budgetberatung in der Finanzkommission sowie im Gemeinderat vorgreifen zu wollen, möchte ich darauf hinweisen, dass die Gemeinde Arth zudem aufgrund der Beitragsentflechtung alleine bei der Lehrerbesoldung rund 3,8 Mio Franken weniger erhält (Reduktion der Sübvention von bis zu 90 Prozent auf einheit lich 20 Prozent), Insgesamt müssten somit bereits 6 Mio Franken durch die Beitrags-Entflechtungen sowie durch den Normaufwand-Ausgleich und den Steuerkraft-Ausgleich kompensiert werden.

Der Gemeinderat lässt sich von solchen Begehren, die lediglich der billigen Effekthascherei dienen, nicht beirren. Seriös und durchdacht hat er sich auf den neuen Finanzausgleich eingestellt und wird dies auch in Zukunft tun. Die Ausarbeitung des Voranschlages für das Jahr 2002 läuft auf Hochtouren. Selbstverständlich ist der Gemeinderat bestrebt, der Arther Bevölkerung anlässlich der Budgetversammlung eine Steuerreduktion zu unterbreiten. Sie wird aber so ausfallen, dass die langfristige Finanzpolitik der Gemeinde Arth nicht gefährdet wird. Es würde wohl wenig Sinn machen, müsste der Gemeinderat bereits im folgenden Jahr einen Teil der Steuerreduktion wieder zurücknehmen, zumal auch die Auswirkungen des neuen Steuergesetzes noch bei weitem nicht bekannt sind.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau handelt voreilig und unseriös. Anstatt einen konstruktiven Beitrag zur Finanzpolitik der Gemeinde zu leisten, ist sie offensichtlich bestrebt, Schlagzeilen zu machen. Kurzfristi mag der Partei durch solche Machenschaften Erfolg beschieden sein, längerfristig jedoch wird nur die vorausschauende Planung des Gemeinderates zum Ziel führen.

Goldau, 18. September 2001
GSM Erwin Zurfluh

CVP verlangt Steuersenkung von 40 %

Am 10. Juni 2001 hat das Volk das neue Finanzausgleichsgesetz des Kantons Schwyz mit grosser Mehrheit angenommen. Ab 1.1.2002 werden die Zahlungen an die Gemeinde Arth erstmals im Rahmen des direkten, indirekten und horizontalen Finanzausgleiches nach den neuen Vorschrif-ten erfolgen. Anlässlich der Budgetgemeinde vom 14.12.2001 ist u.a. auch der Steuerfuss für das Jahr 2002 gestützt auf die neuen Vorgaben festzule-gen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau betrachtet für die Gemeinde Arth aufgrund der Vorjahreszahlen und aufgrund der noch anhaltenden günsti-gen Wirtschaftsentwicklung für das Jahr 2002 eine Senkung des Gemeinde-steuerfusses um 40 % von 215 % auf 175 % als realistisch.

Ausgangslage

Im Vorfeld der Abstimmung über das neue Finanzausgleichsgesetz war bekannt geworden, dass die Gemeinde Arth von der neuen Regelung insofern profitieren kann, als sie mit der neuen Regelung netto wesentlich mehr Finanzausgleichszahlungen bekommen wird, als dies gemäss den bisherigen Vorschriften der Fall war. Der Grund liegt in der schlanken Gemein-deverwaltung und im zurückhaltenden Ausgabeverhalten des Gemeinderates in der Vergan-genheit. Dabei war bereits aufgrund von Vorjahreszahlen von bis ca. 1 Mio. Franken zusätzli-chem Ausgleich die Rede.

Konkurrenz unter den grösseren Gemeinden

Die umliegenden grösseren Gemeinden Schwyz und Ingenbohl sowie der Eingemeindebezirk Küssnacht stellen wirtschaftliche Standortkonkurrenten dar, mit denen sich die Gemeinde Arth u.a. beim Steuerfuss messen lassen muss. Diese Gemeinwesen haben bereits deutlich tiefere Steuerfüsse als Arth. Die Gemeinde Schwyz weist einen Steuerfuss von nur gerade 150 % auf. Auch wenn in der Gemeinde Arth im Vergleich zu diesen anderen Gemeinden die Le-benshaltungskosten (Abfallgebühren, Stromtarif, Wohnkosten) günstiger sind, muss in der Gemeinde Arth der Steuerfuss markant gesenkt werden. Nur so kann eine nennenswerte Signalwirkung erreicht und verhindert werden, dass die Gemeinde Arth unter den grossen Gemeinden steuertariflich endgültig ins Hintertreffen gelangt.

Verbesserung der Standortvorteile

Mit einer markanten Senkung des Gemeindesteuerfusses um 40 % von 215 % auf 175 % könnte die Gemeinde Arth ihre bisherigen Standortvorteile (zentrale Verkehrslage, günstigere Lebenshaltungskosten) auch steuerlich nennenswert verbessern. Dadurch würde aufgrund der Signalwirkung mehr Steuersubstrat in die Gemeinde gezogen, was zu vermehrtem Steuerauf-kommen und zu weiteren Steuersenkungen führen könnte.

Steuersenkung von 40 %

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau schätzt aufgrund der derzeit noch anhaltenden günstigen Wirtschaftsentwicklung, dass es im Jahre 2002 und in den Folgejahren der Gemeinde Arth mit einem Gemeindesteuerfuss von 175 % und den Zahlungen des Finanzausgleiches möglich sein sollte, eine ausgeglichene Rechnung, ja bei guter Entwicklung sogar einen bescheidenen Überschuss zu präsentieren. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau verlangt deshalb eine Senkung des Gemeindesteuerfusses für das Jahr 2002 um 40 % von 215 % auf 175 %.

Neues Finanzausgleichsgesetz

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist über das neue Finanzausgleichsgesetz des Kantons Schwyz zu befinden. Die vier Ortsparteien der Gemeinde Arth, nämlich die CVP, FDP, SP und SVP, führen dazu am 17. Mai 2001, 1930 Uhr, im Pfarreizentrum in Goldau eine überparteiliche Informationsveranstaltung durch. Regierungsrat und Finanzdirektor Franz Marty wird die Wirkungsweise bzw. die Vorteile des neuen Finanzausgleichsgesetzes aufzeigen, während Kantonsrat Otto Kümin als Kritiker dazu Stellung nimmt. Säckelmeister Erwin Zurfluh legt mögliche Auswirkungen dieser Gesetzesnovelle auf die Gemeinde Arth dar. Nach den Referaten erfolgt eine Diskussion unter Einbezug des Publikums. Diskussionsleiter ist Josias Clavadetscher. Die Veranstaltung ist öffentlich. Die ganze Bevölkerung der Gemeinde Arth und die Bevölkerung der angrenzenden Gemeinden sind dazu herzlich eingeladen.

Ausgangslage

Derzeit bestehen unter den 30 Schwyzer Gemeinden in der Steuerbelastung grosse Unterschiede. Das Steuergefälle hat in der letzten Zeit stark zugenommen. Diese Entwicklung ist auf die unterschiedlichen Strukturen der Gemeinden und vor allem auf die massiv abweichenden wirtschaftlichen Entwicklungen zurück zu führen.

Finanzausgleich heute

Derzeit nehmen 7 Gemeinden den indirekten und 11 Gemeinden den direkten Finanzausgleich in Anspruch. Beim indirekten Ausgleich bezahlt der Kanton für bestimmte Aufgaben (Lehrerbesoldung, etc.) Beiträge an die Gemeinden und stuft diese nach der Höhe des Steuerfusses ab. Sobald in einer Gemeinde die Leistungen des indirekten Finanzausgleiches zur Deckung des Defizites nicht ausreichen, greift der direkte Finanzausgleich. Damit wird garantiert, dass keine Gemeinde in wiederkehrende Defizite verfällt und ihren Steuerfuss über ein festgelegtes Maximum hinaus erhöhen muss. Eine Gemeinde im direkten Finanzausgleiches aber verliert die Finanzautonomie. Jährlich werden über den indirekten und direkten Finanzausgleich über 50 Mio. Franken vom Kanton ausbezahlt. Allerdings hat der Unterscheid von einer Gemeinde mit der grössten Steuerbelastung zur steuergünstigsten Gemeinde mittlerweile einen derart tiefen “Steuergraben” entstehen lassen, dass eine Neuregelung unumgänglich ist.

Finanzausgleich nach dem neuen Gesetz

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz wird der direkte und indirekte Ausgleich wirksamer gestaltet und durch einen neuen horizontalen Ausgleich ergänzt. Die massiven Unterschiede bei den Steuerbelastungen werden abgebaut, wobei Eigenständigkeit und Steuerwettbewerb unter den Gemeinden erhalten bleiben.

a) Neuer indirekter Finanzausgleich

Im Rahmen des neuen indirekten Finanzausgleiches wird die bisherige Beitragsregelung stark vereinfacht. Es gibt nur noch je ein Lenkungsziel und keine Abstufung der Kantonsbeiträge nach der Höhe des Steuerfusses mehr. Der indirekte Finanzausgleich wird betragsmässig um rund 10 Mio. Franken reduziert. Mit dieser Einsparung kann der direkte Finanzausgleich gegenüber den finanzschwachen Gemeinden verstärkt werden.

b) Neuer direkter Finanzausgleich

Der neue direkte Finanzausgleich wird neu als Normaufwandausgleich berechnet und ausbezahlt. Gemeinden mit beschränkter Steuerkraft erhalten jährlich vom Kanton eine zum voraus berechenbare pauschale Zahlung. Diese wird durch den Vergleich des für die fragliche Gemeinde notwendigen Normaufwandes mit dem in dieser Gemeinde erzielbaren Normertrag (gemäss der tatsächlichen Steuerkraft) ermittelt. Damit kann bei den Gemeinden das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortung gefördert werden. Wer gut haushaltet, kann den Steuerfuss senken oder sich mehr leisten.

c) Horizontaler Finanzausgleich

Mit dem horizontalen Finanzausgleich wird unter den Bezirken und Gemeinden ein Steuerkraftausgleich geschaffen. Jene Gemeinden und Bezirke haben in den Steuerkraftausgleich einzuzahlen, welche pro Einwohner eine Steuerkraft aufweisen, die über dem Mittelwert aller Bezirke und Gemeinden liegen. Die Bezirke und Gemeinden mit tiefer Steuerkraft erhalten diese abgeschöpften Leistungen.

Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz werden die grossen Unterschiede in der Steuerbelastung abgebaut. Die Finanzautonomie der Gemeinden wird aufgewertet und die Eigenverantwortung gefördert. Es gibt neue Anreize für eine wirksame und wirtschaftliche Art der Aufgabenerfüllung bei den Gemeinden und Bezirken.

An der Informationsveranstaltung vom 17. Mai 2001 werden detaillierte und fundierte Information aus erster Hand geboten. Jedermann kann den Referenten Fragen stellen. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen!

Familienergänzende Kinderbetreuung in der Gemeinde Arth

Im Herbst 1999 hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau in der Gemeinde Arth eine Umfrage betreffend dem Bedürfnis nach einer familienergänzenden professionellen Kinderbetreuung durchgeführt. 15 Eltern bzw. Elternteile haben damals ein akutes Bedürfnis angemeldet. Seither hat sich die politische und wirtschaftliche Situation zugunsten solcher Einrichtungen verbessert. Die Nachfrage dazu dürfte noch zugenommen haben. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau möchte nun bei entsprechendem Interesse einer privaten Trägerschaft Unterstützung bieten.

Breite Unterstützung

In der letzten Zeit ist der Ruf nach einer familienergänzenden professionellen Kinderbe-treuung von verschiedener Seite laut geworden. Der Kanton Schwyz, aber auch der Bund wollen entsprechende Kinderbetreuungsstätten finanziell unterstützen. Selbst die Arbeitgeberverbände haben eingesehen, dass das in eine Kinderbetreuungsstätte investierte Geld sehr gut angelegt ist bzw. mehrfachen Ertrag bringt.

Projekt in der Gemeinde Arth

Um auch in der Gemeinde Arth ein Projekt für ausserfamiliäre Kinderbetreuung auf die Beine zu stellen, ist die private Mitarbeit von Mitbürgerinnen und Mitbürgern erforderlich. Die CVP ist bereit, in einer ersten Phase die interessierten Personen und Gruppierungen zusammenzuführen. Durch eine entsprechende Unterstützung und Koordination werden somit gute Voraussetzungen für einen allfälligen Projektstart geschaffen. Als Trägerschaft kann die CVP jedoch nicht selber auftreten.

Projektteam gesucht

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau sucht deshalb interessierte Bürgerinnen und Bürger, welche sich für ein solches Projekt bzw. für ein Projektteam zur Verfügung zu stellen. Meldungen sind erbeten an: Bruno Beeler, Postfach 211, 6410 Goldau, Tel. 811 88 66 (G); 855 36 15 (P); E-Mail: cvp@arth-online.ch. Meldefrist: bis 15. Mai 2001. Bei entsprechendem Interesse wird eine Informationsversammlung durchgeführt, wo gegebenenfalls ein Projektteam bestimmt werden kann.

Rückblick Infoabend zur Steuererklärung 2001A

Am 1.1.2001 ist das neue Steuergesetz im Kanton Schwyz in Kraft getreten. Damit sind einige Neuerungen verbunden. Bis 31. März 2001 haben die Steuerpflichtigen die sog. Übergangssteuererklärung 2001A einzureichen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat am 13. März 2001 dazu einen öffentlichen Informationsabend mit ausgewiesenen Fachleuten durchgeführt. Eine stattliche Anzahl Bürgerinnen und Bürger hat die einmalige Gelegenheit benützt und kompetent Antwort auf die verschiedensten Fragen erhalten.

Steuerreduktion durch ausserordentliche Aufwendungen

Mit dem neuen Steuergesetz vom 9. Februar 2000 wird ab 1.1.2001 neu die einjährige Gegenwartsbesteuerung eingeführt. Für die Erfassung der “Übergangsjahre” 1999 und 2000 ist eine sog. “Übergangssteuererklärung” 2001A auszufüllen. Darin sind noch die Abzüge und Grundlagen des alten Steuergesetzes massgebend. Sie dient der Erfassung von ausserordentlichen Aufwendungen und Einkünften in den Jahren 1999/2000, zur Festlegung des provisorischen Steuerbetrages 2001 und 2002, zur Rückerstattung von Verrechnungssteuern der Jahre 1999 und 2000 sowie für allfällige Zwischenveranlagungen in den Jahren 1999 und 2000. Von den Steuerpflichtigen genau zu betrachten sind insbesondere die ausserordentlichen Aufwendungen, welche zu einer Steuerreduktion führen können. Es geht dabei um die

  • Unterhaltskosten für Liegenschaften, soweit diese jährlich den Pauschalabzug übersteigen,
  • Beträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge für den Einkauf von Betragsjahren,
  • Krankheits-, Unfall-, Invaliditäts- und Ausbildungskosten, soweit diese die bereits berücksichtigten Aufwendungen der Jahre 1997/1998 übersteigen, den Höchstabzug aber noch erreicht haben.

Für die Erfassung dieser Aufwendungen benötigen Sie neben den entsprechenden Belegen die Veranlagungsverfügung 1999/2000 (Erfassungsjahre 1997/1998) oder bei Fehlen einer solchen Verfügung die Steuererklärung 1999/2000. Sie können dann die Differenz anhand des Hilfsblattes 7.01A Rückseite erfassen und aufgrund der dortigen Rechnung feststellen, ob Sie tatsächlich ausserordentliche Aufwendungen geltend machen und eine Steuerreduktion bzw. Rückerstattung erreichen können.

Zusätzliche Jahressteuer für ausserordentliche Einkünfte

Wiederum im Sinne von Übergangsbestimmungen vom alten zum neuen Steuergesetz werden auch ausserordentliche Einkünfte der Jahre 1999 und 2000 erfasst und mit einer einmaligen Jahressteuer belegt. Als ausserordentliche Einkünfte gelten nicht Lohnerhöhungen oder Ertragserhöhungen im Rahmen einer ordentlichen und nachvollziehbaren Entwicklung. Auch vertraglich oder gesetzlich vorgesehene Dienstaltersgeschenke gehören nicht dazu. Vielmehr sind damit gemeint:

  • Kapitalleistungen (Kapitalzahlungen der Pensionskasse oder von Lebensversicherungen, etc.)
  • Aperiodische Vermögenserträge (ausserordentliche Dividenden, etc.)
  • Aperodische Lohnzahlungen (aufgeschobene Auszahlung von Überstunden, besondere Provisionen, besondere Zulagen, etc.).
  • Kapitalgewinne auf Geschäftsvermögen,
  • buchmässige Aufwertungen,
  • Auflösung von Rückstellungen
  • Unterlassung von geschäftsmässig begründeten Abschreibungen und Rückstellung.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau dankt dem engagierten und kompetenten Referenten Josef Föhn, Leiter der Veranlagungsabteilung I sowie Josef Hasler und Markus Beeler, alle langjährige und erfahrende Mitarbeiter der kantonalen Steuerverwaltung, für den tatkräftigen Einsatz im Sinne einer Dienstleistung für die Steuerpflichtigen der Gemeinde Arth.

Hilfe zur Steuererklärung 2001A

Am 1.1.2001 ist das neue Steuergesetz im Kanton Schwyz in Kraft getreten. Damit sind einige Neuerungen verbunden. Bis 31. März 2001 haben die Steuerpflichtigen die sog. Übergangssteuererklärung 2001A einzureichen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau lädt dazu zu einem öffentlichen Informationsabend mit ausgewiesenen Fachleuten am Dienstag, den 13. März 2001, 19:45 Uhr, im Restaurant Engel, Oberarth.

Übergangssteuererklärung 2001A

Mit dem neuen Steuergesetz vom 9. Februar 2000 wird ab 1.1.2001 neu die einjährige Gegenwartsbesteuerung eingeführt. Für die Erfassung der “Übergangsjahre” 1999 und 2000 ist eine sog. “Übergangssteuererklärung” 2001A auszufüllen. Diese dient der Erfassung von ausserordentlichen Aufwendungen und Einkünften in den Jahren 1999/2000, zur Festlegung des provisorischen Steuerbetrages 2001 und 2002, zur Rückerstattung von Verrechnungssteuern der Jahre 1999 und 2000 sowie für allfällige Zwischenveranlagungen in den Jahren 1999 und 2000. Die entsprechenden Steuerformulare wurden im Februar 2001 jedem Steuerpflichtigen zugestellt. Bis 31. März 2001 ist die Steuererklärung einzureichen. Erfahrungsgemäss tauchen beim Ausfüllen der Steuererklärung Fragen auf, diesmal umso mehr wegen der aussergewöhnlichen Übergangsphase vom bisherigen zum neuen Steuerrecht.

Information von Fachleuten

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau führt deshalb am Dienstag, den 13. März 2001, 19:45 Uhr, im Restaurant Engel, Oberarth, einen öffentlichen Informationsabend mit ausgewiesenen Steuerfachleuten durch. Es geht dort um die wesentlichen Neuerungen des neuen Steuergesetzes und vor allem um das korrekte Ausfüllen der “Übergangssteuererklärung” 2001A. Dazu wird Herr Josef Föhn, Leiter der Veranlagungsabteilung I der kantonalen Steuerverwaltung, Schwyz, referieren. Anschliessend können konkrete Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern betreffend der neuen Steuererklärung beantwortet werden. Dabei werden auch die in unserer Gemeinde wohnhaften Steuerfachleute Josef Hasler, Arth, und Markus Beeler, Goldau, beide langjährige Mitarbeiter der kantonalen Steuerverwaltung Schwyz, Red und Antwort stehen.

Nehmen Sie ihre Freunde und Bekannten mit! Benützen Sie die einmalige Gelegenheit! Die Veranstaltung ist öffentlich.

Nein zu generell Tempo 30 innerorts!

Am Abstimmungswochenende vom 4. März 2001 ist über die Initiative “Ja zu Europa”, die Initiative “für tiefere Arzneimittelpreise” und die Initiative “Strassen für alle” zu entscheiden. Darüber hinaus ist über den Verpflichtungskredit von Fr. 510’000.— für die Sanierung des Kindergartens Oberarth zu befinden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei Initiativen die Nein-Parole, für den Kindergarten Oberarth hingegen die Ja-Parole. Diese Woche wird die Initiative “Strassen für alle” genauer betrachtet.

Absicht der Initiative

Die Initiative verlangt, dass innerorts generell d.h. flächendeckend Tempo 30 gelten soll. Ausnahmsweise könnten in begründeten Fällen, d.h. nur sehr restriktiv, höhere Tempolimiten festgelegt werden.

Behinderung des Verkehrs

Die generelle Festlegung der Tempolimiten innerorts auf 30 km/h würde den Verkehr durch die Ortschaften massiv verlangsamen und damit behindern. Davon wäre insbesondere auch der öffentliche Verkehr betroffen. Kommt hinzu, dass zur Durchsetzung von generell 30 massive bauliche Massnahmen (Verengungen, Schwellen, etc.) nötig wären, was beträchtliche Kosten verursachen würde.

Verkehrssicherheit durch gezielte Massnahmen

Die ständige Erhöhung bzw. Verbesserung der Verkehrssicherheit ist als Anliegen unbestritten. Allerdings, und dies ist entscheidend, sind dazu gezielte Massnahmen entsprechend den konkreten Bedürfnissen zu treffen. Im Rahmen solcher Massnahmen sind Zonen mit Limiten von 30 km/h denkbar. Der Entscheid darüber ist den örtlichen Behörden zu überlassen.

Fazit

Die Initiative für generell Tempo 30 schiesst weit über das Ziel hinaus. Eine generelle Beschränkung innerorts behindert den gesamten Verkehr massiv und ist mit vernünftigem Aufwand nicht durchzusetzen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Initiative “für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle)”.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 04.03.2001

Initiative “Ja zu Europa”
NEIN
Initiative “für tiefere Arzneimittelpreise”
NEIN
Initiative “Strassen für alle”
NEIN

Sanierung Kindergarten Oberarth
JA

Orkan- und Unwetterwarnung: Anstoss aus Goldau umgesetzt!

Vor ungefähr einem Jahr hat der Orkan “Lothar” weite Teile der Schweiz heimgesucht und zahllose Verwüstungen angerichtet. Auch Todesopfer gab es zu beklagen. Die Rigi-Sender fielen längere Zeit aus und mit ihnen viele Umsetzer in der ganzen Zentralschweiz. Informationen über Radio oder TV waren deshalb nicht möglich. Die Bevölkerung wurde vor dem orkanartigen Sturm nicht gewarnt. In der Folge wurde aus Goldau ein Vorstoss in die Wege geleitet, welcher eine koordinierte Sturm- und Unwetterwarnung in der Schweiz zum Ziel hatte. Nun sind erste Verbesserungen hinsichtlich Orkan- und Unwetterwarnung umgesetzt worden.

Sturm Lothar
Am 26. Dezember 1999 fegte der Orkan “Lothar” über die Schweiz hinweg. Er richtete enorme Schäden an Gebäuden und Bäumen an und tötete 15 Menschen. Die Gemeinde Arth war vom Sturm stark betroffen. Viele Gebäude wurden beschädigt, der Natur- und Tierpark verwüstet und ein Mensch so schwer verletzt, dass er daran starb. Eine Vorwarnung über die Schweizerische Meteorologische Anstalt, bzw. über Radio oder TV gab es nicht. Die Sender auf der Rigi (Radio und TV) fielen sogar während längerer Zeit aus, weil “Lothar” die Stromzufuhr abgeschnitten hatte. Deshalb funktionierten auch die vielen von den Sendern auf der Rigi gespeisten Umsetzer in der Zentralschweiz nicht. Bereits im Januar 2000 regte ein Goldauer bei verschiedenen Stellen an, eine koordinierte Orkan- und Unwetterwarnung einzuführen. U.a. wurde ein von ca. 40 Parlamentariern unterzeichnetes Postulat an den Bundesrat eingereicht. Und die Verantwortlichen (Meteorologen, etc.) zogen ihre Lehren.

Ab sofort werden die Wetterwarnungen deutlicher formuliert. Dabei wird künftig auch das Wort “orkanartig” vorkommen, um jedermann den Ernst der Lage klar zu machen. Die Radioredaktionen können im Wetterbericht aufgrund eines speziell hervorgehobenen Vermerks feststellen, ob eine ungewöhnliche (gefährliche) Situation vorliegt und dies den Radiohörern entsprechend mitteilen. Die Zusammenarbeit zwischen MeteoSchweiz und den Kantonen bei der Übermittlung von Warnungen wurde ebenfalls verbessert. Schliesslich soll noch die geografische Genauigkeit bei den Prognosen erhöht werden. Zu guter Letzt wird neu auch die Nationale Alarmzentrale (NAZ) in die Orkan- und Unwetterwarnung einbezogen. Sie wird künftig nicht nur bei Atom- und Chemieunfällen, sondern auch bei extremen Wetterlagen aktiv werden.