Am Wochenende vom 26. November 2000 ist u.a. über die Spitalkosteninitiative und über das Bundespersonalgesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für die Spitalkosteninitiative die Nein-Parole, für das Bundespersonalgesetz hingegen die Ja-Parole.
Nein zur Spitalkosteninitiative
Mit der Spitalkosteninitiative sollen nur noch die Spitalkosten obligatorisch versichert werden. Die anderen Krankheitskosten (ärztliche Behandlung ausserhalb Spital, Pflegeheime, Medikamente, etc.), welche drei Viertel der Gesundheitskosten ausmachen, müssten von den Patientinnen und Patienten übernommen bzw. von diesen freiwillig versichert werden. Mit dieser Initiative würden nicht die Gesundheitskosten verringert, sondern diese lediglich anders verteilt. Zudem käme es zu mehr teuren Spitalaufenthalten, weil nur dort die Leistungen obligatorisch versichert wären. Die Solidarität bei der Verteilung der Krankheitskosten ginge verloren und es käme in der Schweiz zur eigentlichen Zweiklassenmedizin. Zahlreiche Personen könnten sich die oft teuren Behandlungen nicht mehr leisten, ja könnten sich zu vernünftigen Preisen gar nicht mehr versichern (chronisch Kranke, Betagte, etc.) und müssten auf die medizinische Hilfe verzichten oder über die Sozialhilfe darum ersuchen. Ein solcher Systemwechsel ist nicht zu verantworten. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Spitalkosteninitiative.
Ja zum Bundespersonalgesetz
Mit dem neuen Bundespersonalgesetz wird die Personalpolitik des Bundes den heutigen Bedürfnissen angepasst. Der Beamtenstatus wird aufgehoben und durch eine öffentlich-rechtliche Anstellung ersetzt. Es bleibt aber eine hohe Beschäftigungssicherheit und ein weitgehender Kündigungsschutz. Der Lohn wird neu der Leistung des Arbeitsnehmers angepasst und die Lohnanpassungsautomatismen entfallen. Das neue Gesetz ist mit den Dachverbänden des Bundespersonals erarbeitet worden und wird den Interessen der Arbeitnehmerschaft gerecht. Das veraltete Beamtengesetz von 1927 muss ersetzt werden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Abnahme des neuen Bundespersonalgesetzes.