Nein zur Gesundheitsinitiative

Am Wochenende vom 18. Mai 2003 ist kantonal über die Motorfahrzeugabgaben, über das Salzlager und die Feuchtsalzeinrichtung Biberbrugg sowie über das Sozialhilfegesetz abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die Armee XXI, den Bevölkerungsschutz/Zivilschutz, die Mieterinitiative, die Sonntagsinitiative, die Gesundheitsinitiative, die Behinderteninitiative, die Initiative Strom ohne Atom, die Moratoriumsinitiative sowie über die Lehrstelleninitiative zu entscheiden. In der Gemeinde Arth ist über den jährlichen Finanzierungsbeitrag von Fr. 70’000.- an die Arth-Rigi-Bahn zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Finanzierungsbeitrages an die Arth-Rigi-Bahn, die Annahme des Salzlagers, die Annahme des Sozialhilfegesetzes, die Annahme von Armee XXI sowie des Bevölkerungsschutzes/Zivilschutzes. Alle übrigen Vorlagen sind zu verwerfen.

Diese Woche wird die Gesundheitsinitiative genauer betrachtet.

Ausgangslage

Die Krankenkassenprämien steigen laufend, weil die Kosten im Gesundheitswesen immer grösser werden. Allerdings erhalten die Patienten auch immer mehr Leistungen in den Spitälern und bei den Ärzten. Der Prämienanstieg wurde für die kleineren Einkommen dadurch entschärft, dass die Prämienverbilligung eingeführt wurde, mit welcher den Personen im unteren Einkommensbereich die Prämie für die Grundversicherung (allgemeine Abteilung) ganz oder teilweise vergütet wird. Die heutige Finanzierung der Gesundheitskosten erfolgt über allgemeine Steuermittel des Bundes und der Kantone, über die Prämienverbilligungen (welche ebenfalls aus Steuermitteln des Bundes und der Kantone stammen) sowie über die Prämien der Krankenversicherungen und Unfallversicherungen.

Neue Finanzierung der Gesundheitskosten

Mit der Gesundheitsinitiative soll die Finanzierung der Gesundheitskosten im wesentlichen neu über die Mehrwertsteuer sowie über einkommensabhängige und vermögensabhängige Prämien erfolgen. Zudem soll der Bund zwecks Kostendämpfung das Gesundheitswesen noch detaillierter regeln und überwachen.

Keine neuen Steuern für alle

Mit Gesundheitsinitiative wäre eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um ca. 3.5 % verbunden, was alle und damit auch jene Leute mit den untersten Einkommen mit Mehrkosten belasten würde. Gerade diese Personen haben heute mit der Prämienverbilligung praktisch keine Krankenkassenprämien mehr zu bezahlen. Die finanziell schlecht gestellten Mitbürgerinnen und Mitbürger werden somit mit dem neuen Finanzierungssystem letztlich mehr bezahlen müssen als bisher. Das gilt es zu verhindern. Kommt hinzu, dass für die Sicherung der AHV/IV ohnehin eine Mehrwertsteuererhöhung von ca. 1-2 % erforderlich sein wird. Damit käme die Mehrwertsteuer in der Schweiz bald auf eine unattraktive Höhe wie im umliegenden Ausland.

Keine Staatsmedizin

Neu soll der Bund noch detaillierter in den Gesundheitsmarkt eingreifen und entsprechende Kontrollen ausüben. Diese Staatsmedizin und diese zusätzlich Bürokratie ist zu vermeiden. Vielmehr ist den Krankenversicherern die Möglichkeit einzuräumen, kostendämpfende Massnahmen einzuführen und den Wettbewerb unter den Anbietern zu verstärken (Hausarzt-Netz, HMO, Bonusversicherung, Preisvergleiche unter den Anbietern, etc.). Der Wettbewerb ist zu vergrössern und nicht auszuschalten.

Keine neue Reichtumssteuer

Mit der Einführung der einkommens- und vermögensabhängigen Prämien müssten die gutverdienenden und vermögenden Leute in der Schweiz einmal überproportional für die anderen Leute Steuern bezahlen. Dies, obwohl diese Leute bereits den allergrössten Teil der Bundessteuer und den Grossteil der kantonalen Steuern bezahlen. Diese zusätzliche Reichtumssteuer ginge zu weit. Sie würde wohl dazu führen, dass reichere Personen das Steuerdomizil aus der Schweiz ins Ausland verlegen könnten, womit niemandem gedient wäre.

Keine Aufhebung der Sparanreize

Mit der neuen Finanzierungsart würden die Anreize der Versicherten für geringe Kosten (Franchise, Selbstbehalt, etc.) entfallen, weil es finanziell nicht mehr darauf ankommen würde, ob medizinische Betreuung zu früh oder zu lange beansprucht wird. Damit würden die Kosten sogar noch ansteigen, was es zu verhindern gilt.

Kanton Schwyz müsste mehr bezahlen

Die Gesundheitskosten sind in den Schweizer Kantonen sehr unterschiedlich. In der Westschweiz sind diese viel höher als in der Zentralschweiz. Dementsprechend sind auch die Krankenkassenprämien unterschiedlich hoch. Mit der Annahme der Gesundheitsinitiative würden diese Unterschiede entfallen und der kostengünstige Kanton Schwyz müsste in der Folge ca. 41 % mehr ans Gesundheitswesen beitragen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Gesundheitsinitiative.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 18. Mai 2003

Finanzierungsbeitrag an Arth-Rigi-Bahn
JA
Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben
NEIN
Salzlager und Feuchtsalzeinrichtung Biberbrugg
JA
Änderung des Gesetzes über die Sozialhilfe
JA
Armee XXI
JA
Bevölkerungsschutz / Zivilschutz
JA
Initiative Ja zu fairen Mieten
NEIN
Sonntagsinitiative
NEIN
Gesundheitsinitiative
NEIN
Initiative gleiche Rechte für Behinderte
NEIN
Initiative Strom ohne Atom
NEIN
Initiative Moratorium Plus
NEIN
Lehrstelleninitiative
NEIN