Ja zur Gemeindereform Arth!

Im Herbst 2000 hat die CVP eine Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsorganisation in der Gemeinde Arth angeregt. In der Folge hat der Gemeinderat Arth eine solche Überprüfung beschlossen und eine Reformkommission eingesetzt. Nach intensiven Vorarbeiten liegen nun die Vorschläge für die künftige Organisation des Gemeinderates, der Kommissionen und der Verwaltung vor. Ein Vernehmlassungsverfahren ist eröffnet worden. Die CVP hat eine umfassende Meinungsbildung durchgeführt und präsentiert nun die Vernehmlassung zur Reform.

Reduktion Gemeinderatssitze

a) Grundsatz

Die CVP ist dem Grundsatze nach mit der Reduktion von 12 auf 9 Sitze einverstanden. Allerdings sollten mit dem erklärten Ziel, vermehrt das operative Geschäft abgeben zu können (an die Verwaltung und an die Kommissionen), auch entsprechende Entlastungsmassnahmen getroffen werden. Ansonsten haben die nun weniger Gemeinderäte inskünftig noch mehr (Operatives) zu tun, was nicht der Sinn der Reform war.

b) Delegation von Kompetenzen an die Kommissionen und an die Verwaltung

Zur Entlastung des Gemeinderates sind möglichst viele operative Aufgaben an die Kommissionen und an die Verwaltung zu delegieren.

  • Der Baukommission sollten mindestens die Baumeldungen und das vereinfachte Baubewilligungsverfahren zur endgültigen Behandlung bzw. zur Entscheidung überlassen werden.
  • Dem Schulrat sollten die Lehrerwahlen zur endgültigen Entscheidung überlassen werden.
  • Allen Kommissionen sollten, soweit sinnvoll, höhere Finanzkompetenzen im Rahmen des entsprechenden Budgets eingeräumt werden.
  • Darüber hinaus sind ganz bewusst und konsequent die vorbereitenden Arbeiten an die Verwaltung (Abteilungsleiter, Sekretär) zu delegieren.

Diese Delegationen sind mit der Reform fest zu verbinden, weil ohne diese Delegationen die Gemeinderäte zufolge der reduzierten Anzahl noch mehr Arbeit haben würden. Man kann nicht weniger Operatives machen wollen und trotzdem über alles informiert sein und alles entscheiden wollen! Es muss mehr vom Gemeinderat delegiert werden!!!

c) Keine erhöhte Präsenz der Gemeinderäte in Kommissionen

Damit der Gemeinderat nicht unnötig oder sogar noch vermehrt im operativen Bereich tätig sein muss, ist dafür zu sorgen, dass in den Kommissionen möglichst wenig Gemeinderäte Einsitz nehmen müssen. Deshalb gilt es zu vermeiden, dass neu sogar eine erhöhte Präsenz der Gemeinderäte in den Kommissionen vorgesehen ist. Sehen Sie dazu unten bei den Kommissionen. Auch hier gilt: Man kann nicht weniger Operatives machen wollen und trotzdem über alles informiert sein und alles entscheiden wollen!!!

Reduktion und Verkleinerung Kommissionen

a) 4-6 Parteivertreter in den wichtigeren Kommissionen

Für die Baukommission, Sicherheitskommission, Umweltschutzkommission, Planungskommission, Kultur- und Sportkommission, Kommission Jugend, Familie und Alter, Fürsorgebehörde und für den Schulrat kann jede im Gemeinderat vertretene Partei ein Kommissionsmitglied vorschlagen. Jene Partei, welche mehr mit als zwei Gemeinderatsmitglieder (gezählt werden auch der Säckelmeister und der Präsident) im Gemeinderat vertreten ist, darf ein zweites Kommissionsmitglied vorschlagen.

Eine kleine Anzahl Kommissionsmitglieder ist an sich effizienter, falls die Mitglieder aktiv und brauchbar sind. Eine kleine Anzahl indessen trägt die Gefahr, dass bei Absenzen sehr wenige Personen u.U. über wichtige Dinge entscheiden oder Anträge stellen können, welche weitreichende Konsequenzen haben. Auch könnte bei schlechter Motivation und bei schlechter Präsenzdisziplin einzelner Mitglieder die ganze Arbeit und die Verantwortung an 1-2 Personen hängen bleiben. Bei einer kleinen Mitgliederzahl besteht auch die erhöhte Gefahr, dass einzelne Personen die ganze Kommission dominieren können. Eine massvolle Erweiterung von 4 auf maximal 6 Sitze trägt auch dazu bei, dass die Kommissionen in der Bevölkerung möglichst bereit vertreten sein können, bzw. dass die Kommissionsarbeit eine angemessene Abstützung in der Bevölkerung hat. Mit der beantragten Formel würden die erwähnten Kommissionen voraussichtlich aus maximal 6 Parteivertretern bestehen. Damit kann auch ein gewisser Proporz gewahrt werden.

Die Geschäftsleitung Gemeindewerke und die Finanzkommission können bei der bisherigen Anzahl von je 4 Mitgliedern belassen werden.

b) Geschäftsleitung Gemeindewerke: keine Aufhebung der Parteivertreter / Reduktion der Vertretung des Gemeinderates

Die 4 bisherigen Parteivertreter sollen in der Geschäftsleitung Gemeindewerke bleiben und der Anteil der Gemeinderäte ist von bisher 4 auf 2 zu reduzieren.

Es gibt keinen Grund, bei der heutigen Struktur der Gemeindewerke die Parteivertreter bei der Geschäftsleitung zu entlassen. Denn diese Kommission ist lediglich vorberatend. Es ist nicht einzusehen, weshalb neu noch ein Gemeinderat mehr (insgesamt 5 Gemeinderäte) in dieser Kommission tätig sein sollen, zumal diese Kommission geraden zu Handen des Gesamtgemeinderates Antrag stellt und selber keine wesentlichen Kompetenzen hat. Vielmehr sollten die heute 4 Gemeinderäte auf 2 reduziert werden, damit auch hier eine gewisse Entlastung möglich ist. Gerade die Geschäftsleitung Gemeindewerke ist ein Beispiel, wo sich der Gemeinderat aus dem operativen Geschäft zurückhalten sollte. Zwei Gemeinderatsmitglieder (Kommissionspräsident und Säckelmeister) dürften dazu ausreichen. Im übrigen kann die Kommissionszusammensetzung wieder rückgängig gemacht werden, die Sache nach dem Dafürhalten des Gemeinderates aus dem Ruder laufen sollte.

c) Keine Vergrösserung der Gemeinderatsanzahl in der Baukommission und in der Fürsorgebehörde

Es soll darauf zu verzichtet werden, die Gemeinderatsanzahl in der Baukommission und in der Fürsorgebehörde zu vergrössern.

Selbst wenn bei der Baukommission die Baumeldungen und das vereinfachte Verfahren endgültig an die Baukommission delegiert werden sollte (was anzustreben ist), rechtfertigt es sich nicht, einen zweiten Gemeinderat in die Baukommission zu delegieren. Denn damit hat er, wenn er seriös mitreden will, eine enorme Zusatzarbeit zu leisten, was der angestrebten Entlastung vom operativen Geschäft widerspricht. Das gleiche gilt für die Fürsorgebehörde, wo im übrigen der Spielraum, welcher aus der Gesetzgebung für die Fürsorgebehörde noch möglich ist, ohnehin gering ausfällt.

Es gibt somit keinen vernünftigen Grund, bei der Baukommission und bei der Fürsorgebehörde im Rahmen der Reform zwei weitere Gemeinderäte erheblich mit operativen Aufgaben zu belasten. Man kann sich nicht vom operativen Geschäft entlasten, indem man an mehr Sitzungen in mehr Kommissionen teilnehmen will. Hier ist wohl etwas Mut und Konsequenz angesagt. Im übrigen kann die Kommissionszusammensetzung wieder rückgängig gemacht werden, die Sache nach dem Dafürhalten des Gemeinderates aus dem Ruder laufen sollte.

Kostenfrage

Im Rahmen des Berichtes zu Handen der a.o. Gemeindeversammlung sollte in groben Zügen bekannt gegeben werden, wie viele Stellenprozente für welche Stufe (neben der normalen Anpassung der Gemeindeverwaltung gemäss Kommunaluntersuchung) zusätzlich erforderlich sein sollen. Dies wohl zu einem Zeitpunkt, wo allfällige Anstellungen noch nicht bekannt sind bzw. noch nicht realisiert sind. Auch ist offen zu kommunizieren, welche Spannbreiten für die Lohnsummen brutto für diese Stellenprozente gemäss der Besoldungsverordnung bestehen. Schliesslich ist auch zu erwähnen, welche Kosteneinsparung die Reduktion von 3 Gemeinderäten bringt. Mit diesen Angaben kann jene Kostentransparenz dem Stimmvolk vorgelegt werden, welche dannzumal in Guten Treuen möglich sein wird.

Die CVP dankt der Reformkommission und insbesondere Gemeinderat Jürg Kraft für die bisher geleistete enorme Arbeit für die Neuorganisation von Behörden und Verwaltung der Gemeinde Arth und ersucht um Aufnahme der Vernehmlassungsanliegen in die Reform.