Am Abstimmungswochenende vom 3. März 2002 ist über die Initiative für den UNO-Beitritt der Schweiz und die Initiative für eine kürzere Arbeitszeit (36-Stunden-Woche) zu entscheiden. Darüber hinaus ist über den Verpflichtungskredit von Fr. 1.0 Mio. Franken für die Sanierung und Verbreiterung der SBB-Unterführung Rigistrasse in Goldau sowie über den Verpflichtungskredit von Fr. 140’000.- für ein Atemschutzfahrzeug für die Schadenwehr der Gemeinde Arth zu befinden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für den UNO-Beitritt der Schweiz und die beiden Verpflichtungskredite der Gemeinde die Zustimmung, während die 36-Stunden-Woche zu verwerfen ist. Diese Woche wird die Initiative für eine kürzere Arbeitszeit (36-Stunden-Woche) genauer betrachtet.
Ausgangslage
Die Arbeitnehmer in der Schweiz arbeiten länger als jene in den anderen europäischen Staaten. Mit der Volksinitiative für eine kürzere Arbeitszeit sollen nach der Absicht der Initianten die Arbeitsplätze gesichert und gesundheits- und familienverträgliche Arbeitszeiten geschaffen werden, indem die maximale Jahresarbeitszeit auf 1’872 Stunden bzw. die maximale Wochenarbeitszeit auf 36 Stunden gesenkt wird. Mit dieser Arbeitszeitsenkung soll bei kleinen und mittleren Einkommen keine Lohnsenkung verbunden sein.
Pauschale Lösung unzweckmässig
Mit der Initiative soll in allen Branchen die Arbeitszeit auf durchschnittlich 36 Stunden pro Woche gesenkt werden. Diese pauschale Vorschrift für alle Berufskategorien kann den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Betriebe und Verwaltungen nicht gerecht werden. Es liegt an den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen, mögliche und vor allem wirtschaftlich tragbare Arbeitszeitsenkungen zu vereinbaren.
Negative Auswirkungen für die Wirtschaft
Die mit der Initiative verlangte massive Arbeitszeitsenkung bei gleichem Lohn würde die Lohnkosten massiv erhöhen und die teilweise bereits angeschlagene Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Unternehmen weiter schwächen. Gewisse Betriebe könnten sich veranlasst sehen, ihre nunmehr noch teurer gewordene Produktion ins Ausland zu verlegen. Auch die Konsumenten würden durch höhere Produktepreise belastet.
Kein Mittel zur Beseitigung der Erwerbslosigkeit
Die Arbeitszeitsenkung würde kaum zu einer Verringerung der Arbeitslosigkeit führen. Die anderen europäischen Staaten mit tieferen Arbeitszeiten haben alle die höheren Arbeitslosenzahlen. Ein grosser Teil der Arbeitszeitreduktion würde zudem nicht zu weiteren Stellen führen, sondern zu einer Mehrbelastung der Arbeitnehmer in der kürzeren Arbeitszeit.
Zunahme von Stress
Mit der kürzeren Arbeitszeit kämen die Arbeitnehmer wohl in den Genuss von mehr Freizeit und Erholung. Allerdings ist davon auszugehen, dass vielfach die gleiche Anzahl Arbeitnehmer in der kürzeren Arbeitszeit das gleiche Arbeitspensum zu erledigen hätte, womit der Stress am Arbeitsplatz zunehmen würde.
Höhere Kosten der öffentlichen Hand
Die kürzeren Arbeitszeiten würden bei der öffentlichen Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) entweder mehr Personalkosten oder aber einen Leistungsabbau verursachen. Zudem hätte der Bund erhebliche Kosten zu tragen, wenn er gemäss der Initiative die Unternehmen unterstützen müsste, welche in einem Jahr die Arbeitszeit um mindestens 10 % reduzieren.
Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der 36-Stunden-Woche.