Bei den kantonalen Wahlen vom 16. März 2008 sind einige Regeln einzuhalten, damit die Wahl überhaupt gültig ist. Nachfolgend werden die wichtigsten Regeln für die Kantonsratswahlen und die Regierungsratswahlen erläutert.
Bei den Kantonsratswahlen können Sie nur Personen wählen, die auf einem der amtlichen Wahlzettel aufgeführt sind. Wenn Sie bei den Kantonsratswahlen bestimmte Kandidaten bevorzugen, so können Sie deren Namen zweimal auf den Wahlzettel schreiben (=kumulieren). Dafür müssen Sie aber auf dem Wahlzettel andere Kandidaten streichen, damit total nicht mehr als sieben Namen darauf stehen.
Für jeden Kandidaten erhält die entsprechende Partei eine Listenstimme. Beim Ersetzen eines Kandidaten durch einen Namen aus einer anderen Liste (=panaschieren) verliert deshalb die Partei, deren Liste Sie ausgewählt haben, eine Listenstimme.
Sind auf einem Wahlzettel, der eine gedruckte oder von Ihnen handschriftlich geschriebene Listenbezeichnung (Listennummer oder Partei) trägt, weniger als 7 Kandidaten aufgeführt, so werden der gewählten Partei die leeren Listenstimmen zugesprochen. Nehmen Sie für die Kantonsratswahlen am besten die Liste 2 der CVP und legen Sie diese ins Wahlcouvert.
Bei den Regierungsratswahlen darf ein Name nur einmal auf dem Wahlzettel aufgeführt werden. Kumulieren gibt es also nicht. Sie können auf Ihrer Liste auch Namen aus anderen Listen aufführen oder andere im Kanton Schwyz wohnhafte Schweizer Bürger wählen, die mindestens 25 Jahre alt sind. Im Gegensatz zu den Kantonsratswahlen muss es sich also nicht um „offizielle Kandidaten“ handeln. Die Liste darf total aber nur 7 Namen enthalten.
Bei den letzten Regierungsratswahlen im Jahre 2004 wurde im ersten Wahlgang kein einziger Regierungsrat gewählt. Um solch unnütze Wahlgänge zu vermeiden, wurde das Gesetz geändert. Das absolute Mehr wird nun aufgrund der gültigen Kandidatenstimmen und nicht mehr aufgrund der eingelegten Listen ermittelt. Die leeren Listenplätze werden nicht mehr mitgezählt für die Errechnung des absoluten Mehrs. Damit ist bei den diesjährigen Wahlen das absolute Mehr wesentlich tiefer und es werden mit grösster Wahrscheinlichkeit die sieben Regierungsräte bereits im ersten Wahlgang gewählt. Sie sollten deshalb nur Persönlichkeiten wählen, die Sie für ein Regierungsamt als fähig erachten und die Ihre Interessen in der Regierung vertreten.
Für die Regierungsratswahlen nehmen Sie daher am besten den Wahlvorschlag der CVP mit den drei bisherigen Regierungsräten Kurt Zibung, Georg Hess und Lorenz Bösch und legen Sie diesen unverändert ins Wahlcouvert.