CVP: 1 x Ja und 4 x Nein

Am Wochenende vom 12. März 2000 kommen auf eidgenössischer Ebene insgesamt 5 Vorlagen zur Abstimmung. Der Justizreform ist zuzustimmen, während die 4 Initiativen (Behandlungsfrist für Initiativen, Frauenquoten, Fortpflanzungstechnologie, Verkehrshalbierung) zu verwerfen sind. Diese Parolen hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau anlässlich der Orientierungsversammlung vom 24. Februar 2000 beschlossen. Die CVP möchte der Bevölkerung einmal mehr bei der Meinungsbildung behilflich sein.

Ja zur Justizreform

Kantonsrat Stefan Aschwanden
Nach den Ausführungen von Kantonsrat Stefan Aschwanden bringt die Justizreform eine Entlastung der höchsten Gerichte sowie einen Ausbau und eine Vereinfachung des Rechtsschutzes. Sie garantiert mit der Rechtsweggarantie, dass jedes rechtliche Verfahren letztlich von einer unabhängigen gerichtlichen Instanz beurteilt werden kann. Sie schafft die Voraussetzung für eine Vereinheitlichung der heute kantonal verschieden ausgestalteten Zivil- und Strafprozessordnungen und erleichtert so den Zugang zu den Gerichten. Mit einer Einheitsbeschwerde soll ausserdem der Weg ans Bundesgericht vereinfacht werden. Ein zu schaffendes Bundesstrafgericht schliesslich entlastet das Bundesgericht von aufwendigen Direktprozessen (z.B. Nyffenegger-Prozess). Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt, der Justizreform zuzustimmen.

Nein zur Behandlungsfrist für Initiativen

Gemäss dieser Initiative sollen innert 12 Monaten seit dem Einreichen einer Initiative die Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates sowie der Nationalrat und der Ständerat selber die Vorlage beraten können. Es müsste in der kurzen Frist eine Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit, bei den Parteien und Verbänden stattfinden können. Zudem wären auch eventuelle Alternativen (nicht off. Gegenvorschläge) zu suchen. Schliesslich hätte der Bundesrat eine Stellungnahme abgeben und eine Botschaft auszuarbeiten. Zu guter Letzt müsste die Abstimmung vorbereitet und durchgeführt werden. Obwohl nur gerade ca. 10 % aller Initiativen angenommen wurden, hatten die meisten eine Wirkung in direkten oder indirekten Gegenvorschlägen, bei Entscheiden der Behörden oder bei der Gesetzgebung. Allerdings bedurfte es dazu einer gewissen Zeitspanne, welche regelmässig mehr als 12 Monate betragen hat. Bei einem Zeitrahmen von nur noch 12 Monate wäre der Zeitdruck gross und eine politische Auseinandersetzung mit der Vorlage wäre meistens gar nicht möglich. Es käme zwangsläufig zu Ablehnungen ohne genaue Prüfung des Anliegens. Seit 1. April 1997 muss eine Initiative innert 3 Jahren und 3 Monaten dem Volk vorgelegt werden. Diese Frist ist angemessen. Die Beschleunigungsinitiative ist abzulehnen, weil dadurch der demokratische Prozess verunmöglicht und der Einfluss des Parlamentes zugunsten des Bundesrates vermindert würde. Die Innovationskraft der Initiativen ginge verloren. Es käme faktisch zu einer Verminderung der Wirkung von Initiativen und der Einfluss der finanzstarken Wirtschaftskreise nähme ungebührlich zu (vgl. Denner AG). Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb, die Volksinitiative “für die Beschleunigung der direkten Demokratie” zu verwerfen.

Nein zu Frauenquoten

Die Volksinitiative „für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden“ (Quoteninitiative) hat zum Ziel, den Anteil der Frauen in den politischen Gremien des Bundes, dem Bundesgericht und der Bundesverwaltung sowie in den Regiebetrieben des Bundes und der Hochschulen mit fixen Quoten zu regeln. Die Untervertretung der Frauen und der Handlungsbedarf zur Förderung der Frauen in diesen Gremien ist bei den Befürwortern und Gegnern anerkannt. Die vorgeschlagene Regelung führt aber zu Diskriminierungen und ungleichen Wahlchancen einzig aufgrund des Geschlechtes. Zudem wird der freie Wählerwille eingeschränkt. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Volksinitiative “für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden” zur Ablehnung.

Nein zur Einschränkung der Fortpflanzungstechnologie

Kantonsrat
Josef Reichmuth
Nach den Ausführungen von Kantonsrat Sepp Reichmuth sollte die „Initiative zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie“ angenommen werden, weil das Abtöten von überzähligen Embryonen nicht zu vermeiden sei, weil die Gefahr gross sei, dass in Zukunft Menschen nach Mass geschaffen würden, weil Forschungen am Embryo in Zukunft kaum vermieden werden könnten, weil die Spätfolgen von sog. Retortenbabies noch unbekannt seien und weil die Unfruchtbarkeit keine Krankheit sei. Dazu ist zu entgegnen, dass bei Annahme der Initiative die heute in der Schweiz bereits praktizierte Befruchtung ausserhalb des Körpers der Frau verboten würde. Die Verwendung von fremden Samenzellen wäre nicht mehr möglich. Dem Missbrauch von menschlichen Keimzellen wurde aber mit einer neuen Verfassungsbestimmung (Art. 119 Neue Bundesverfassung) im Jahre 1992 durch Volk und Stände ein klarer Riegel geschoben. Gestützt darauf wird ein neues Gesetz über die Fortpflanzungsmedizin allfällige Missbräuche verhindern. Die Initiative indessen will absolute Verbote aussprechen und die medizinische Unterstützung zur Erfüllung eines Kinderwunsches massiv beschränken. Es käme wohl oder übel zu einem Fortpflanzungstourismus ins Ausland, weil betroffene Ehepaare die entsprechende medizinische Hilfe im Ausland suchen würden, zumal die Schweiz in Europa als einiger Staat ein Verbot aussprechen würde. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die “Initiative zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie” zur Ablehnung.

Nein zur Verkehrshalbierung

Kantonsratskandidat
Karl Attolini
Nach den Ausführungen von Karl Attolini verlangt die Initiative für die Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen (Verkehrshalbierungsinitiative) einer Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs innerhalb von 10 Jahren. Diese Halbierung des privaten Strassenverkehrs ist zu radikal und wirtschaftsfeindlich. Zudem ist sie auch nicht sozialverträglich. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger würden gegenüber den ausländischen Fahrzeuglenkern diskriminiert. Die Zusatzinvestitionen für den öffentlichen Verkehr könnten im verlangten Zeitpunkt nicht erwirtschaftet und damit nicht bezahlt werden. Mit der Annahme der Initiative gingen voraussichtlich ca. 300’000 Arbeitsplätze verloren, was 10 % der arbeitsfähigen Bevölkerung ausmacht. Die Schweiz würde sich gegenüber dem übrigen Europa einmal mehr isolieren. Die CVP empfiehlt deshalb die Ablehnung der Verkehrshalbierungsinitiative.