Ja zur Personal- und Besoldungsverordnung der Gemeinde Arth

Am 21. Mai 2006 ist beim Bund über die Bildungsvorlage und beim Kanton über die Neuorganisation der kantonalen Gerichte abzustimmen. In der Gemeinde Arth ist über die Personal- und Besoldungsverordnung sowie über den Landkauf beim Zwygartenschulhaus zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen.

Bildungsvorlage des Bundes

Das Bildungswesen in der Schweiz soll harmonisiert, einheitlicher und übersichtlicher werden. Die Kantone behalten die Schulhoheit. Allerdings werden wichtige Eckwerte für alle Kantone festgelegt: Schuleintrittsalter, Dauer der Schulpflicht, Dauer und Ziele der Schulstufen, Übergänge im Bildungssystem sowie die Anerkennung von Abschlüssen. Der Wohnsitzwechsel über die Kantonsgrenzen hinaus wird dadurch einfacher. Eine hohe Qualität der Bildung wird gesichert, was für die Schweiz wichtig ist. Der Bund muss aber erst dann aktiv werden, wenn die Kantone zusammen keine Lösungen finden können. Die Eigenständigkeit der Kantone bleibt gewahrt. Dieser sinnvollen Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Neuorganisation der kantonalen Gerichte

Bisher ist die Anzahl der Richter der kantonalen Gerichte (Strafgericht, Kantonsgericht, Verwaltungsgericht) in der Kantonsverfassung aufgeführt. Künftig sollen die Mitgliederzahlen der kantonalen Gerichte auf Gesetzesstufe festgesetzt werden. Dadurch kann auf die Bedürfnisse der Gerichte bzw. der Bevölkerung rascher und weniger aufwändig reagiert werden. Die Anzahl der kantonalen Richter gehört nicht in die Verfassung, sondern in eine Gesetz. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Personal- und Besoldungsverordnung für Gemeinde Arth

Die Gemeinde Arth hat bisher keine Personal- und Besoldungsverordnung, welche jede Gemeinde haben muss. Dieses Manko ist nachzuholen. Die Löhne der Gemeindeangestellten werden deshalb nicht steigen oder sinken. Es gibt dadurch keine zusätzlichen Kosten. Die neue Verordnung soll eine einfache und einheitliche Richtschnur für den Gemeinderat sein. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Landerwerb beim Schulhaus Zwygarten in Arth

Neben dem Zwygartenschulhaus in Arth kann eine Landparzelle von 896 m2 zur Arrondierung des Schulareals erworben werden. Andernfalls entsteht dort ein Mehrfamilienhaus unmittelbar neben dem Schulhaus, was zu Problemen führen würde. Die von der Familie Mettler gestiftete Wiese vor dem Hofmattschulhaus wäre eigentliche der Schuljugend gewidmet. Stattdessen wurde darauf ein öffentlicher Parkplatz und der Garten des Altersheimes Hofmatt gestaltet. Der Erwerb der Landparzelle neben dem Schulhaus Zwygarten kann deshalb als Kompensation für die teilweise Zweckentfremdung der «Mettlerwiese» betrachtet werden. Der Landerwerb erscheint sinnvoll. Schon bald wird es im wachsenden Dorfbereich Arth wieder Schulraumbedarf geben. Dem Verpflichtungskredit für den Kauf der Parzelle GB 1445 Arth ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 21. Mai 2006

Bildungsartikel des Bundes
JA
Änderung Kantonsverfassung betreffend kant. Gerichte
JA
Personal- und Besoldungsverordnung Gemeinde Arth
JA
Landerwerb beim Zwygartenschulhaus
JA