Am 12. Februar 2006 ist beim Kanton über die Änderung des Steuergesetzes und über die Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes abzustimmen. Auf Bezirksebene ist über den Kostenbeitrag an den Vollanschluss beim Verkehrsknoten Steinerstrasse/Umfahrungsstrasse H8 in Seewen zu entscheiden. In der Gemeinde Arth ist über den Verpflichtungskredit für die Begegnungszone zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen. Diese Woche wird die Änderung des Steuergesetzes genauer betrachtet.
Familien entlasten
Mit der Änderung des Steuergesetzes wird der Kinderabzug um Fr. 2’500.– auf neu Fr. 7’500.– pro Kinder erhöht. Bei volljährigen Kindern in Ausbildung erhöht sich der Kinderabzug um Fr. 2’500.– auf Fr. 9’500.–. Damit werden die Familien wesentlich entlastet.
Eigenheimbesitzer entlasten
Mit der Änderung des Steuergesetzes wird der Vermögenssteuersatz von 0.8 Promille auf 0.5 Promille reduziert. Damit werden die kürzlich mit erhöhten Grundstückschätzungen belasteten Eigenheimbesitzer wieder entlastet.
Investitionen fördern
Die mit der Steuergesetzänderung vorgesehene Senkung der Kapitalsteuern und die Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung fördern die Investitionen der juristischen Personen. Dadurch entstehen neue Arbeitsplätze.
Konkurrenzfähig bleiben
Moderate Steuern stellen im interkantonalen Vergleich einen beträchtlichen Standortvorteil dar. Steuerkräftige Privatpersonen und juristische Personen sind deshalb bereits im Kanton Schwyz und werden auch hier bleiben, wenn wir die Steuern im Vergleich zu den anderen Kantonen tief halten können. Es ist sogar mit weiteren Zuzügen zu rechnen. Die Ablehnung der Steuergesetzänderung würde ein ausgesprochen negatives Signal für viele namhafte Steuerzahler bedeuten. Die bestehenden guten Steuerzahler würden verunsichert und potentielle Zuzüger abgeschreckt.
Steuerausfälle werden kompensiert
Die mit den Steuerentlastungen verbundenen Steuerausfälle werden durch die Höherschätzungen der Grundstücke, durch neue steuerkräftige Zuzüger und durch den sich bereits abzeichnenden wirtschaftlichen Aufschwung kompensiert. Kanton, Bezirke und Gemeinden werden deshalb letztlich nicht weniger Steuern einnehmen.
Deshalb Ja zur Steuergesetzänderung!