Am Abstimmungswochenende vom 8. Februar 2004 ist in der Gemeinde Arth über die Änderung des Baureglements, beim Bezirk Schwyz über die Erweiterungsbauten der Mittelpunktschule Schwyz, beim Kanton Schwyz über das neue Landwirtschaftsgesetz und beim Bund über den Ge-genentwurf zur Avanti-Initiative, über die Änderung des Mietrechtes sowie über die Verwahrungsinitiative abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annnahme der Baureglementsänderung, der Schulhausbauten in Schwyz, des Landwirtschaftsgesetzes sowie der Mietrechtsänderung. Der Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative sowie die Verwahrungsinitiative hingegen sind abzulehnen.
Ja zur Baureglementsänderung
Im Zuge der vom Stimmbürger bereits bewilligten Reduktion des Gemeinderates muss der Gemeinderat entlastet werden. Mit der vorgeschlagenen Baureglementsänderung können ge-ringfügige Bauvorhaben und Bauvorhaben im vereinfachten Verfahren neu allein von der Baukommission entschieden werden. Der Gemeinderat wird dadurch entlastet. In anderen Gemeinden wird diese Praxis bereits mit Erfolg betrieben. Dieser Änderung des Bauregele-ments kann ohne weiteres zugestimmt werden.
Ja zu den Erweiterungsbauten der Mittelpunktschule Schwyz
Die Mittelpunktschule (Bezirksschule) in Schwyz platzt aus allen Nähten. Die bei der Ge-meinde Schwyz zugemieteten Schulräume werden von der Gemeinde Schwyz selber benötigt. Mit dem vorgelegten Erweiterungsprojekt werden die dringend benötigten Schulräume für die Oberstufe geschaffen. Den Erweiterungsbauten ist deshalb zuzustimmen.
Ja zum Landwirtschaftsgesetz
Die Schwyzer Landwirtschaft produziert angesichts der Höhenlagen und der Hanglagen unter teilweise erschwerten Bedingungen. Die Landwirte sorgen mit der Bearbeitung der landwirt-schaftlichen Nutzflächen dafür, dass unsere Kulturlandschaft erhalten bleibt und nicht ver-gandet, wovon die ganze Bevölkerung profitiert. Das Abmähen von lawinengefährdeten Hang-lagen vermindert die Lawinengefahr. Für diese Leistungen der Schwyzer Landwirte gibt es beim Verkauf der landwirtschaftlichen Produkte keine Entschädigung. Kommt hinzu, dass die Versorgung mit einheimischen Nahrungsmitteln sehr wertvoll ist. Aus diesen Gründen ist es wichtig, mit den im neuen Landwirtschaftsgesetz umschriebenen Massnahmen (Betriebs-hilfedarlehen, Beiträge an Bodenverbesserungen, Gewährung von Investitionskrediten, Förde-rung der Tierzucht, Förderung von Ausbildung und Beratung, Förderung von ökologischen Ausgleichsflächen und der Wasserqualität, Förderung innovativer Projekte, etc.) die Land-wirtschaft im Kanton Schwyz finanziell zu unterstützen. Dem neuen Landwirtschaftsgesetz ist deshalb zuzustimmen.
Nein zum Gegenentwurf zur Avanti-Initiative
Mit dieser Vorlage sollen Verkehrsengpässe beseitigt werden, was grundsätzlich zu begrüssen ist. Allerdings würde es dem Parlament überlassen, die konkreten Massnahmen zu beschlies-sen. Das Volk hat bei Annahme dieser Vorlage nichts mehr zu sagen. Die Entscheide des Par-lamentes in Bern haben beim Bundeshalt zu einer massiven Verschuldung geführt. Bevor für Infrastrukturmassnahmen viel Geld ausgegeben wird, ist die Verschuldung des Bundes zu beseitigen. Dem Parlament ist in dieser Hinsicht nicht zu trauen. Deshalb muss jede konkre-te Infrastrukturmassnahme unter Vorlage der Kosten einzeln dem Volk zur Genehmi-gung vorgelegt werden. Nur auf diesem Wege behält das Volk die Übersicht. Eine Blanko-vollmacht an das Parlament ist nicht vertretbar. Aus diesen Gründen ist der Gegenentwurf zur Avanti-Initiative abzulehnen.
Ja zur Mietrechtsänderung
Das bestehende Mietrecht ist sehr kompliziert. Selbst Spezialisten haben kaum noch die Über-sicht, was für die Mietzinsänderungen gilt. Mit dem neuen Mietrecht wird die Anbindung des Mietzinses an den Hypothekarzins aufgehoben und der Mietzins an die Teuerung angebun-den, was einfacher und transparenter ist. Auch die anderen Mietzinsanpassungsgründe (Miet-zinserhöhung bei Erneuerungen, Mietzinserhöhungen bei Handänderungen) werden verein-facht. Für die Beurteilung missbräuchlicher Mietzinsen wird ein objektiver Massstab festge-legt. Die vorgeschlagene Mietrechtsänderung vereinfacht die Mietzinsgestaltung und die Ü-berprüfung der Mietzinserhöhungen. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.
Nein zur Verwahrungsinitiative
Die Verwahrungsinitiative ist mangelhaft, überflüssig und geht am eigentlichen Ziel vorbei. Bereits mit der von Bundesrat und Parlament beschlossenen Strafrechtsrevision kann ein ge-fährlicher Straftätiger lebenslänglich verwahrt werden. Die Initiative beschränkt sich auf Täter mit psychischen Störungen. Es gibt aber auch gefährliche, nicht therapierbare Täter ohne sol-che Störungen. Im revidierten Strafgesetz ist die Verwahrung für alle gefährlichen Täter um-fassend und ausreichend geregelt. Die Initiative erzeugt eine Scheinsicherheit. Es wird nach wie vor von der Beurteilung von Fachleuten abhängen, ob ein Täter in die Verwahrung kommt oder nicht. Hier liegt der springende Punkt. Mit den ultimativen und einschränkenden Möglichkeiten einer späteren Entlassung gemäss der Initiative werden die Fachleute zurück-haltender einen Täter als extrem gefährlich und nicht therapierbar einstufen. Damit aber wirkt die Initiative kontraproduktiv und dient der Sache überhaupt nicht. Aus diesen Gründen ist die Verwahrungsinitiative abzulehnen.