Am Abstimmungswochenende vom 7. März 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», über das Bundesgesetz über elektronische Indentifizierungsdienste und über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indo-nesien zu entscheiden. Im Bezirk Schwyz geht es um die Einzelinitiative „Für die Gewäh-rung einer Kreditsicherungsgrantie von Fr. 2.0 Mio. durch den Bezirk Schwyz an die Rothenfluebahn Mythenregion AG Schwyz“. In der Gemeinde Arth ist über die Einzel-initiative „Änderung des Baureglements“ zu befinden.
Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung des Verhül-lungsverbotes, hingegen die Annahme der beiden anderen Bundesvorlagen. Der Be-zirksvorlage ist ebenfalls zuzustimmen, während die Einzelinitiative zur Änderung des Baureglements Arth zu verwerfen ist.
Nein zur Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“
Diese Volksinitiative ist gut gemeint, geht aber zu weit und schadet letztlich der freiheitlichen Rechtsordnung in der Schweiz. Die Zustände in Frankreich und England mit islamischen Paral-lelgesellschaften sind mit den schweizerischen Verhältnissen nicht vergleichbar. Die Verhüllung muslimischer Frauen stellt in der Schweiz kein nennenswertes Problem dar. Der befürchteten Islamisierung ist anders zu entgegnen, sofern sich eine solche Tendenz in der Schweiz tatsäch-lich abzeichnen sollte. Der Verhüllung von gewalttätigen Chaoten ist kantonal regeln. Es braucht deshalb kein Verhüllungsverbot in der Bundesverfassung. Der Gegenvorschlag reicht. Das Verhüllungsverbot ist deshalb abzulehnen.
Ja zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste
Neben der bisherigen Identifizierung mit der Identitätskarte und dem Pass besteht ein akutes und wachsendes Bedürfnis für eine elektronische Identifizierung, d.h. für einen elektronischen Pass. Online-Angebote und Online-Auskünfte werden immer wichtiger. Die Bereitstellung einer ein-heitlichen und verlässlichen elektronischen Identität ist deshalb dringend nötig. Dem bisherigen Wildwuchs kann damit Einhalt geboten werden. Der Bund hat nun mit dem E-ID Gesetz die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Dabei soll es eine Aufgabenteilung geben. Der Bund macht die Vorgaben und kontrolliert, während private Unternehmen die technische Umsetzung der Identifizierung übernehmen. Der Bund wäre selber technisch nicht in der Lage, diese Um-setzung mit eigenem Personal vorzunehmen. Mit der Delegation dieser Aufgabe an mehrere, private Unternehmen besteht die Gewähr, dass die Umsetzung auf Dauer innovativ und verläss-lich erfolgen kann. Dem E-ID-Gesetz ist deshalb zustimmen.
Ja zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien
Die Schweiz als Exportland ist auf Exporte und verlässliche Wirtschaftsbeziehungen mit ande-ren Ländern angewiesen. Indonesien ist mit seinen 271 Mio. Einwohnern das viertgrösste Land der Welt und seit langem ein Schwerpunktland in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung. Mit dem vorliegenden Freihandelsabkommen sollen Zölle abgebaut und für die Handelspartner mit klaren Regeln Rechtssicherheit geschaffen werden. Indonesisches Palmöl darf nur dann zu tieferen Zöllen importiert werden, wenn die Nachhaltigkeit der entsprechenden Produktion, d.h. das Einhalten von strengen Umwelt- und Sozialauflagen nachgewiesen wird. Es ist besser, mit den vorgesehenen Auflagen zu arbeiten. Ohne das Abkommen gibt es nämlich keinerlei Auflagen und damit keinen Druck auf eine Verbesserung der Umwelt- und Sozialpoli-tik in Indonesien. Dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist deshalb zuzustimmen.
Zu zur Kreditsicherungsgarantie Fr. 2.0 Mio. Bezirk Schwyz für die Rothenfluebahn
Die Rothenfluhebahn wurde 2014 erstellt und ist seither in Betrieb. Sie stellt die touristische Haupterschliessung des Naherholungsgebietes Mythenregion dar. Die Betriebsergebnisse sind gut, aber die Zinslasten sind zu hoch. Mit einer Kreditsicherungsgarantie des Bezirkes Schwyz kann die Bahn günstigeres Geld beschaffen. Die Stimmbürger der Gemeinde Schwyz haben am 27. September 2020 einer analogen Kreditsicherung von Fr. 2.0 Mio. mit 69.48 % bereits zuge-stimmt. Allerdings hängt dieses Abstimmungsergebnis davon ab, dass auch der Bezirk Schwyz die gleiche Garantie abgibt. Die Garantie stellt keine Schuld dar. Die Rothenfluebahn dient der ganzen Region. Helfen wir den Bahnbetreibern und stimmen wir der Kreditgarantie zu.
Nein zur Einzelinitiative «Änderung des Baureglements»
Das Anliegen des Initianten, mit Baureglementsänderungen die verdichtete Bauweise zu för-dern, um Bauland zu sparen, zielt in die richtige Richtung. Die verlangte Umsetzung im Baureg-lement ist aber mangelhaft. Mit der generellen Erhöhung der Ausnützungsziffer in bestimmten Zonen wird wohl die anrechenbare Bruttogeschossfläche und erhöht und damit eine dichtere Bauweise ermöglicht. Die bauliche Dichte darf aber nicht gleichgesetzt werden mit einer Erhö-hung der Nutzerdichte. Das eigentliche Ziel der raumplanerischen Verdichtungsabsicht ist die erhöhte Nutzerdichte, also mehr Personen pro Wohnfläche. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Erhöhung der baulichen Dichte nicht einfach zu mehr Wohnfläche pro Person führt. Die vorgeschlagene Erhöhung der Ausnützungsziffer führt voraussichtlich zu einer Entwicklung in die Breite, was die Freiraumqualitäten auf einem Grundstück mindert. Die Verdichtung sollte aber in die Höhe erfolgen, und nur dort stattfinden, wo das die vorhandene Infrastruktur auch zulässt, weshalb die generelle Erhöhung der Ausnützungsziffer untauglich ist. Auch sollen ge-mäss der Initiative künftig in der Wohnzone W2 Mehrfamilienhäuser möglich sein, was die Strukturen in der W2-Zone markant verändern würde.
Eine quartierkonforme innere Verdichtung wird schon im Rahmen des laufenden Richtplanprozesses durch den Gemeinderat angegangen. Dazu wurde das bestehende Siedlungsgebiet vertieft untersucht. Quartiere mit einer guten Eignung wurden eruiert und als Verdichtungs- und Innen-entwicklungspotentiale erfasst. Gestützt darauf können quartierspezifische und massgeschnei-derte Baureglementsänderungen vorgenommen werden. Die Einzelinitiative hingegen sieht eine generelle Erhöhung der Ausnützung über alle Wohnzonen (mit Ausnahme der Wohnzonen W1 und W2A vor. Das vom Gemeinderat beabsichtigte Vorgehen ist vorzuziehen und die Einzelini-tiative deshalb abzulehnen.
Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 7.3.2021
CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst