Nein zu den extremen Anti-Landwirtschaftsinitiativen

Am Abstimmungswochenende vom 13. Juni 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesund Nahrung» (Trinkwasserinitiative), über die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide (Pestizidinitiative), über das Covid-19-Gesetz, über das CO2 -Gesetz sowie über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PTM) zu entscheiden.

In der Gemeinde Arth geht es um den Kredit von 3.4 Mio. Franken für die Trinkwasserversorgung, um einen Beitrag von Fr. 350‘000 für das neue Pfadihaus in Oberarth sowie um die Revision des Abfallreglements.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Trinkwasserinitiative und der Pestizidinitiative, hingegen die Annahme aller anderen Bundesvorlagen. Den Gemeindevorlagen soll ebenfalls zugestimmt werden.

Ja zum CO2-Gesetz

Der Ausstoss der Treibhausgase soll bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990 um die Hälfte reduziert werden, wozu auch die Schweiz ihren Beitrag zu leisten hat. Das soll erreicht werden mit Lenkungsabgaben auf fossilen Energieträgern, finanziellen Anreizen und Investitionen in den Klimaschutz und in den technischen Fortschritt. Mehr als die Hälfte der Lenkungsabgaben werden bedingungslos an die Bevölkerung zurück verteilt. Der Rest fliesst in den Klimafonds. Damit werden direkt klimafreundliche Investitionen und indirekt der Werk- und Forschungsplatz Schweiz gefördert. Das einheimische Gewerbe erhält dadurch viel Arbeit. Die Auslandabhängigkeit im Energiebereich wird reduziert. Deshalb Ja zum Co2-Gesetz.

Pestizidinitiative: Produktion bricht ein – Preise steigen massiv

In der landwirtschaftlichen Produktion sollen synthetischen Pflanzenschutzmittel und in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sollen synthetische Biozide verboten werden. Auch die entsprechende Einfuhr soll verboten werden. Die Diskussion rund ums Trinkwasser hat vor allem damit zu tun, dass letztes Jahr in der Schweiz über Nacht Grenzwerte um den Faktor 100 gesenkt wurden. Gesundheitsbezogene Grenzwerte legen die Dosis fest, die trotz lebenslangem und täglichem Konsum keine schädliche Wirkung hat. Daneben gibt es gesetzliche Grenzwerte, die nichts mit dem Gesundheitsrisiko zu tun haben. Beim Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter handelt es sich um einen politisch festgesetzten Grenzwert. Es sei deshalb grundfalsch, in diesem Zusammenhang von «toxischem Wasser» zu sprechen. Eng damit verknüpft ist die Diskussion über schädliche Rückstände im Wasser. Als Naturprodukte sind weder Leitungs- noch Markenwasser «rein». Trotzdem lässt sich das Wasser bedenkenlos trinken. «Rein» ist destilliertes Wasser und das ist tödlich. Die Initianten behaupten wider besseres Wissen, dass es keinen Gegenvorschlag zu ihrer Initiative gäbe. Doch auch dies ist falsch. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, um das Grund- und Trinkwasser noch besser zu schützen.

Die Trinkwasserinitiative will künftige Direktzahlungen an drei Bedingungen knüpfen und zudem öffentlichen Institutionen nur noch «pestizidfreie» Forschung erlauben. Alle vier Bedingungen sind unbrauchbar. Die Bestimmung über den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft ist unnötig. Antibiotika wird bereits heute von einem Tierarzt verordnet und der Einsatz ist gut dokumentiert. Der völlige Verzicht auf Pestizide in der Landwirtschaft – das sind Pflanzenschutzmittel und Biozide für Reinigung und Hygiene – ist völlig unrealistisch. Betroffen sind von dieser Bestimmung auch Biobauern, denn auch sie setzen Pflanzenschutz-mittel ein (auch synthetische und zudem persistente, zum Beispiel Kupfer gegen Pilzbildun-gen). Und auch Biobauern sind für die Stallhygiene auf Biozide angewiesen. Der Lösungsvorschlag «pestizidfrei» reduziert die regionale Schweizer Produktion massiv. Bauern können ihre Ernte nicht vor Pilzen und Schädlingen schützen. Die regionale Produktion bricht ein und die Preise für Regionales steigen massiv an. Tangiert ist auch die Qualität der Produkte. Schadhaftes und krankes Erntegut lässt sich nicht verkaufen. Die Initiative will auch die öffentliche Forschung massiv einschränken. Sie soll nur noch Mittel erhalten, wenn sie sich an einer pestizidfreien Produktion orientiert. Denkverbote bringen uns nicht weiter. Die Trinkwasserinitiative schränkt nicht allein die regionale Produktion ein. Sie verhindert mit ihrer einschränkenden Forschungsbestimmung auch Innovationen. Die Initiative versieht die öffentliche Agrarforschung mit Scheuklappen. Das ist forschungsfeindlich. Die Nahrungsmittel würden in der Schweiz massiv verteuert. Der Einkaufstourismus würde geradezu gefördert. Die Lebensmittelsicherheit und die Haltbarkeit würden sinken. Es käme zu massiven Produktionsausfällen und zu höherem Bearbeitungsaufwand. Verarbeitungsbetriebe würden ins Ausland abwandern. Deshalb Nein zur Pestizidinitiative.

Trinkwasserinitiative vernichtet die regionale Produktion

Die Trinkwasserinitiative hat mit Trinkwasser direkt nichts zu tun. Das Schweizer Trinkwasser ist von hervorragender Qualität. Direktzahlungen dürfen nur noch an Landwirtschaftsbetriebe ausgerichtet werden, die keine Pflanzenschutzmittel verwenden und kein Futter für die Tiere zukaufen. Damit ist auch der Biolandbau betroffen. Auch die Schweizer Landwirtschaft ist arbeitsteilig aufgestellt. Die inländische Produktion von Eiern, Geflügelfleisch und Schweinefleisch würde massiv einbrechen, weil nur noch betriebseigenes Futter verwendet werden dürfte. Die Eierproduktion und die Produktion von Hühnerfleisch und Schweinefleisch im Berggebiet käme zum Erliegen. Rund 160‘000 Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in der Ernährungswirtschaft gingen verloren. Das Produktionsmanko müsste importiert werden. Deshalb Nein zur Trinkwasserinitiative.

Ja zum Covid-19-Gesetz

Ein grosser Teil des Covid-19-Gesetzes wird vom Referendumskomitee nicht bestritten, insbesondere die finanziellen Nothilfen. Doch bei einem Volks-Nein fällt das ganze Gesetz dahin. Die laufenden Nothilfen stünden dann ohne Grundlage da. Eine neue Grundlage wäre nicht in Sicht. Die Nothilfeprogramme müssten abgebrochen werden. Das wäre für ganze Branchen katastrophal. Deshalb Ja zum Covid-19-Gesetz.

Ja zum Terrorismusbekämpfungsgesetz

Die bisherigen Massnahmen zur Terrorbekämpfung sind nur repressiv, d.h. es muss zuerst etwas passieren, bevor interveniert werden kann. Neu soll auch präventiv Terrorbekämpfung gemacht werden dürfen, was mit der Einschränkung von Grundrechten verbunden ist. Massnahmen (z.B. Meldepflicht, Kontaktverbot, Eingrenzung, Ausgrenzung, Ausreiseverbot, Hausarrest, Ausschaffungshaft, etc.) sind aber auf höchstens 12 Monate beschränkt und müssen verhältnismässig sein. Zudem müssen die Zwangsmassnahmen vom Zwangsmassnahmegericht bewilligt werden. Andere Staaten haben ähnliche Bestimmungen. Deshalb Ja zum Terrorismusbekämpfungsgesetz.

Ja zum Verpflichtungskredit von 3.4 Mio. Franken für die Wasserversorgung

Für die Wasserversorgung der Gemeinde Arth ist das Reservoir und das Stufenpumpwerk Laube in Goldau sehr wichtig. Rund 85% des Trinkwassers wird von dort ins ganze Versorgungsgebiet befördert. Der Neubau bzw. Vergrösserung des Reservoirs sowie die Erneue-rung der Pumpen ist erforderlich. Deshalb Ja zum Verpflichtungskredit.

Ja zum Investitionsbeitrag an den Neubau des Pfadihauses in Oberarth

Das alte Pfadihaus in Oberarth muss aus verschiedenen Gründen ersetzt werden. Der neue Standort bei den neuen Sportanlagen in Oberarth ist ideal. Es wird auch den Vereinen und Gruppierungen der Gemeinde Arth zu günstigen Konditionen zur Verfügung stehen, dies als Gruppenunterkunft mit 60 Schlafplätzen und entsprechender Infrastruktur für Anlässe und Lager. Die Pfadi bietet vielen Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Der vom Gemeinderat vorgeschlagene Investitionsbeitrag von Fr. 350‘000 für den Neubau des Pfadihauses ist gut investiert. Deshalb Ja zum Investitionsbeitrag für das neue Pfadihaus.

Ja zur Revision des Abfallreglements

Das bisherige Abfallreglement ist nicht mehr zeitgemäss. Es weicht teilweise von übergeordneten Bestimmungen ab. Zudem sind die Vorgaben des ZKRI und die aktuellen Bedürfnisse der Bevölkerung abzubilden. Eine grundlegende Revision ist deshalb angebracht. Da die Abfallentsorgung spezialfinanziert ist, müssen die Gebühren die Aufwendungen decken. Dem neuen Reglement kann ohne weiteres zugestimmt werden.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 13.6.2021

Bund

Trinkwasserinitiative
NEIN
Pestizidinitiative
NEIN
Covid-19-Gesetz
JA
CO2-Gesetz
JA
Terrorismusgesetz
JA

Gemeinde

Verpflichtungskredit Wasserversorgung Gemeinde Arth
JA
Beitrag neues Pfadihaus in Oberarth
JA
Revision Abfallreglement
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst