Ja zu den bilateralen Verträgen

Am Wochenende vom 21. Mai 2000 kommen auf Bundesebene die bilateralen Verträge, d.h. die 7 sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Abstimmung. Diese Verträge haben wie fast alle Verträge von grösserem Ausmass positive wie auch negative Seiten. Vorliegend wurden die Vertragswerke in zähen Verhandlungen während 5 Jahren errungen. Die positiven Seiten überwiegen offensichtlich, weshalb diesen bilateralen Verträgen bzw. dem entsprechenden Genehmigungsbeschluss zuzustimmen ist.

Ausgangslage

Im Jahre 1992 hat das Schweizer Volk den Beitritt zum EWR-Vertrag knapp verworfen. Damals machten die Gegner geltend, der Beitritt zum EWR sei abzulehnen und anstelle dieses EWR-Vertrages seinen bilaterale Verträge, d.h. Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) auszuhandeln. Diesen Weg hat der Bundesrat bzw. dessen Unterhändler in der Folge beschritten. In 5 Jahren ist es dem Bundesrat und seinen Unterhändlern gelungen, in zähen Verhandlungen mit der EU die 7 sektoriellen Abkommen zu vereinbaren.

Personenfreizügigkeit

Dieses Abkommen ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz und der EU den gegenseitigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Allerdings muss der Einwanderungswillige eine Arbeitsstelle gefunden haben und seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die Schweiz kann die Einwanderung während 12 Jahren beschränken. Auch nachher kann die Schweiz Einwanderungsbeschränkungen erlassen, falls die zu starke Einwanderung zu wirtschaftlichen oder sozialen Problemen führen würde. Schliesslich kann im 7. Jahr nach Inkrafttreten entschieden werden, ob das Abkommen betreffend der Freizügigkeit weitergeführt oder beendet werden soll. Damit liegt eine eigentliche Kündigungsmöglichkeit nach 7 Jahren vor. Der Bundesrat und das Parlament haben nun allerdings bereits flankierende Massnahmen beschlossen, welche die Chancen der einheimischen Arbeitnehmer wahren bzw. stärken (Mindestgarantien für Lohn und Arbeitsbedingungen). Die Schweizer haben innert 2 Jahren die volle Freizügigkeit in der EU, während die Schweiz diese für die Ausländer nur stufenweise einführt. Die Berufsdiplome werden gegenseitig anerkannt. Die Sozialversicherungen werden koordiniert, um Einbussen zu verhindern.

Landverkehr

Mit dem Landverkehrsabkommen wird die europäische und die schweizerische Verkehrspolitik aufeinander abgestimmt. Die ausländischen Lastwagen müssen von heute Fr. 40.— stufenweise mehr Gebühren bezahlen bis sie schliesslich ab dem Jahre 2008 Fr. 325.— für die Strecke Basel-Chiasso berappen müssen. Parallel werden die Gewichtslimiten stufenweise von heute 28 Tonnen bis ins Jahr 2005 auf 40 Tonnen erhöht. Das Nacht- und Sonntagsfahrverbot bleibt. Als flankierende Massnahme wird der Bahntransport von Lastwagen gefördert, um die Strassen zu entlasten.

Luftverkehr

Die schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften erhalten die gleichen Rechte wie die anderen europäischen Konkurrenten. Neu kann jeder Flughaben der EU angeflogen und die Preise können frei gestaltet werden, was bisher nicht möglich war.

Handelshemmnisse

Dieses Abkommen anerkennt die Schweizerischen Industrienormen als gleichwertig mit jenen der EU. Damit wird die für die Schweiz sehr wichtige Exportindustrie von den bisher notwendigen Doppelprüfungen entlastet. Die Exportindustrie wird allein durch das Wegfallen dieser grossen und zeitraubenden Aufwendungen jährlich mehrere Millionen Franken einsparen, was deren Exportchancen im Ausland verbessert. Diese nun nicht mehr notwendigen Doppelprüfungen führten in der Vergangenheit oft dazu, dass Firmen gewisse Produktionen ins Ausland verlegt haben, wofür es jetzt keinen Grund mehr gibt.

Öffentlicher Beschaffungsmarkt

Die Schweizer Firmen erhalten einen besseren Zugang zu den Aufträgen der öffentlichen Hand in der EU. Bisher waren die Schweizer Firmen massiv benachteiligt. Durch den Wegfall dieser Hemmnisse wird der Wirtschaftstandort Schweiz attraktiver.

Forschung

Durch das entsprechende Abkommen sind unsere Forscherinnen und Forscher inskünftig bei den wichtigsten EU-Forschungsprogrammen ihren europäischen Partnern gleichgestellt. Sie erhalten zusammen mit den beteiligten Firmen vollen Zugang zu den Ergebnissen sämtlicher EU-Forschungsprogramme. Dadurch können rascher neue Produkte entwickelt und neue Märkte erschlossen werden.

Landwirtschaft

Zollschranken und Handelsbeschränkungen mit gewissen landwirtschaftlichen Produkten (Käse, Obst, Gemüse, etc.) werden zwischen der Schweiz und der EU abgebaut. Für bestimmte Produkte werden die Zollerleichterungen nur während Jahreszeiten gewährt, in denen keine entsprechenden Schweizer Produkte auf den Markt kommen. Das Abkommen eröffnet landwirtschaftlichen Produkten im EU-Raum neue Absatzchancen.

Fazit

Diese 7 sektoriellen Abkommen haben aus der Sicht der Schweiz auch ihre Schwachpunkte. Allerdings überwiegen die Vorteile insgesamt und es gilt, in den verschiedenen offenen Fragen und Problemen mit der EU endlich eine Lösung zu finden. Denn die EU ist der mit Abstand wichtigste Handelspartner der Schweiz. Die bilateralen Abkommen sichern und fördern die wirtschaftlichen Grundlagen der Schweiz und stärken den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Idee der Gegner, aus diesen Verträgen nur gerade die Rosinen herauspicken zu können, geht an jeglicher Realität vorbei. Die Annahme der bilateralen Verträge bedeutet keine Abgabe unserer Souveränität an die EU und bedeutet keinesfalls einen teilweisen Beitritt zur EU. Vielmehr müssen die Beziehungen der Schweiz mit der EU endlich vernünftig vertraglich geregelt werden. Andernfalls würde es vorderhand bei den Freihandelsverträgen von 1972 bleiben, welche allerdings den heutigen Interessen der Schweiz nur noch unzureichend gerecht werden. Aus all diesen Gründen ist den bilateralen Verträgen zuzustimmen.