Neues Steuergesetz – was ist neu?

Regierungsrat Franz Marty, Vorsteher des Finanzdepartements, hat am 2. Dezember 1999 im Rahmen einer CVP-Veranstaltung in Goldau die wichtigsten Inhalte und Veränderungen vorgestellt, welche im Rahmen einer Totalrevision des Schwyzer Steuergesetzes für die meisten Steuerpflichtigen spürbare Entlastungen und Vereinfachungen mit sich bringen sollten. Zwischenzeitlich wurde das Gesetz ausgearbeitet und bereinigt. Am 24. September 2000 hat der Schwyzer Souverän über dieses neue Steuergesetz abzustimmen. Am Freitag, den 11. August 2000, ab 20:30 Uhr, wird Regierungsrat Franz Marty im Hotel Rössli in Goldau die wichtigsten Neuerungen der definitiven Fassung des Steuergesetzes vorstellen und erläutern.

Im Rahmen der GV 1999 der CVP Arth-Oberarth-Goldau hat Regierungsrat Franz Marty am 2. Dezember 1999 fundiert über die geplante Totalrevision des Steuergesetzes berichtet (Aktuell 7.12.99 – Ausgezeichnete Steuerpolitik der CVP im Kanton Schwyz). Der Schwyzer Regierungsrat hatte im Februar 1999 die erste Lesung des neuen Steuergesetzes beraten. Bis Ende April 1999 waren im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens 43 Stellungsnahmen eingereicht worden. Ab dem 12. Januar 2000 wurde im Schwyzer Kantonsrat das neue Steuergesetz beraten und schliesslich verabschiedet. Nach der Absicht des Regierungsrates sollten die Steuerpflichtigen nachhaltig von der günstigen Finanzlage und vom Steuerwachstum in den letzten vier Jahren profitieren. Vor allem wirtschaftlich Schwächere und Familien mit Kindern sollten zu den ”Gewinnern” der Totalrevision gehören. Aber auch die steuerliche Belastung für Unternehmen sollte nochmals gesenkt werden. Der Kanton Schwyz sollte nach der Einführung des neuen Steuergesetzes ein sehr attraktiver Standort bleiben. Am kommenden Freitag, den 11. August 2000, wird Regierungsrat Franz Marty das abstimmungsreife neue Steuergesetz vorstellen und erläutern. Es wird sich zeigen, welche Aenderungen sich im Verlauf der Debatte im Schwyzer Kantonsrat ergeben haben. Wir dürfen gespannt sein, was die Kantonsräte als Volksvertreter ins neue Steuergesetz eingebracht haben. Nach der Orientierung über das neue Steuergesetz kommen die Bundesvorlagen vom 24. September 2000 zur Sprache. Zuerst erläutert Nationalrat Toni Eberhard die drei Energievorlagen. Landammann Werner Inderbitzin referiert über die Initiative für eine Regelung der Zuwanderung und Bruno Beeler über die Initiative betreffend dem konstruktiven Referendum. Diese Orientierungsveranstaltung findet ab 2030 Uhr im Hotel Rössli in Goldau statt und ist öffentlich. Jedermann ist dazu herzlich eingeladen. Sehen Sie dazu auch das Inserat in der heutigen Rigipost und die Einladung unter www.arth-online.ch/cvp.