Am Abstimmungswochenende vom 9. Juni 2013 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates“ und über die Änderung des Asylgesetzes vom 28. September 2012 zu entscheiden.
Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Volkswahl des Bundesrates und die Annahme der Asylgesetzesänderung.
Nein zur Volkswahl des Bundesrates
Wenn der Bundesrat vom Volk gewählt werden sollte, müsste er sich dauernd um seine Wiederwahl kümmern. Es wäre ein Dauerwahlkampf zu befürchten. Die Sachgeschäfte würden darunter leiden. „Heisse Eisen“ würden kaum noch angepackt. Der Wahlkampf in der ganzen Schweiz würde Millionen von Franken verschlingen. Deshalb wäre es nur noch schwerreichen Kandidaten möglich, in den Wahlkampf um einen Bundesratssitz einzusteigen. Oder die Kandidaten würden zumindest von schwerreichen Sponsoren oder Interessenverbänden ab-hängen. Das derzeitige System mit der Wahl des Bundesrates durch die Bundesversammlung ist fein austariert. Das Parlament steht in der Pflicht, einen funktionierenden, fähigen Bundes-rat zu wählen. Wenn es zur Volkswahl käme, wären die Folgen für Parlament und Bundesrat unabsehbar. Wir haben im Kanton Schwyz schon mehr als genug Wahlkämpfe zu bestehen. Es sind vom Volk die Gemeinderäte, die Bezirksräte, die Kantonsräte, die Regierungsräte und schliesslich die eidgenössischen Parlamentarier alle vier Jahre zu wählen. Eine weitere Volkswahl von in diesem Kanton unbekannten Personen wäre zu viel des Guten. Es braucht nicht noch weitere 10-20 Kopfplakate in unseren Dörfern. Hinzu kommt, dass der Kanton Schwyz bisher nie einen Bundesrat stellen konnte. Angesichts der geringen Bevölkerungszahl des Kantons Schwyz würde die Chance, künftig einen Bundesrat aus dem Kanton Schwyz wählen zu können, mit der Volkswahl noch viel geringer werden. Die bevölkerungsreichen Gebiete des Mittellandes würden bei solchen Wahlen den Ausschlag geben. Es gibt kein Land auf dem ganzen Planten Erde, wo die Minister (ein Bundesrat hat in den meisten demokratischen Staaten Ministerrang) vom Volk gewählt werden. Meistens werden dort Präsidenten vom Volk gewählt, welche dann die Minister bestimmen. Deshalb Nein zur Volksinitiative Volkswahl des Bundesrates.
Ja zur Änderung des Asylgesetzes
Der Grossteil der Asylgesuche in der Schweiz hat einen rein wirtschaftlichen Hintergrund. In diesem Sinne wird das Asylsystem der Schweiz vielfach missbraucht. Es ist nicht einzusehen, weshalb gerade die Schweiz in der Mitte von Europa von so vielen (echten) Asylanten aufgesucht werden sollte, wenn nicht aus wirtschaftlichen Gründen. Es braucht deshalb dringend Massnahmen, um die echten von den unechten Asylanten rasch unterscheiden zu können. Die Asylverfahren dauern oft noch immer viel zu lange, was unnötige Kosten verursacht und falsche Hoffnungen schürt. Zudem sollen Asylanten, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, separiert werden können. Echte Asylanten sollen in der Schweiz nach wie vor aufgenommen werden können. Dazu aber müssen diese rasch erkannt und von den anderen getrennt werden. Dafür genügen die bisherigen gesetzlichen Grundlagen offensichtlich noch nicht. Deshalb Ja zur Änderung des Asylgesetzes vom 28. September 2012.