von Bruno Frick, CVP-Ständerat, Einsiedeln
Zu Ende der Sommersession hat die Bundesversammlung das revidierte Asylgesetz verabschiedet. Gleichzeitig setzte sie den dringlichen Bundesbeschluss in Kraft, der einige Bestimmungen des Asylgesetzes sofort in Kraft setzt. Das revidierte Gesetz erfüllt zwei wichtige Anforderungen: Es gibt auf die neuen Situationen des Asylwesens eine Antwort auf humanitär und rechtsstaatlich hoher Qualitätsstufe, stellt aber gleichzeitig die Instrumente zu Verfügung, die häufigsten Missbräuche zu eliminieren. Diese anspruchsvolle Mischung brachten die CVP und die andern Parteien des politischen Zentrums zustande. Sie wirkt zu Gunsten der echten Flüchtlinge und löst das Thema von den extremen Positionen auf der linken und rechten Seite.
In den letzten Wochen drehte sich die Diskussion fast nur noch um die dringlichen Massnahmen. Rufen wir die wichtigen Neuerungen der Asylgesetz-Revision in Erinnerung: Erstmals regeln wir die Aufnahme und die Rechtsstellung der Gewaltflüchtlinge, die wegen Krieg oder anderer Gewalt bei uns vorübergehend Aufnahme finden. Die Fürsorge für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge sowie der Datenschutz werden besser geregelt. Verfahrensregeln werden geklärt, so dass ein rascher Entscheid in rechtsstaatlich einwandfreiem Verfahren möglich bleibt. Namentlich zwei Missstände traten in den letzten Jahren auf. Sie wurden erst akut, nachdem der Bundesrat die Revisionsvorlage an National- und Ständerat überwiesen hatte: Es sind zum einen illegal Zugewanderte, häufig kriminelle Aktive; wenn sie polizeilich aufgegriffen werden, stellen sie ein Asylgesuch mit dem Zweck, dadurch ihren Aufenthalt in der Schweiz zu verlängern. Die andere Gruppe wirft ihre Reisepapiere weg, um ihre Identität zu verheimlichen und davon zu profitieren, dass die Papierbeschaffung im Heimatstaat lange dauert. Weil auch viele echte Flüchtlinge keine Papiere haben, ist das Gesetz besonders sorgfältig abzufassen. Der Ständerat hat für diese Fälle griffige Massnahmen angeordnet, die nach Rücksprache mit Professor Walter Kälin, dem bedeutendsten Schweizer Fachmann des Flüchtlingsrechts, noch verfeinert wurden. Weil sich die Missstände in den letzten Monaten noch verschärft hatten, wurden diese Bestimmungen durch den dringlichen Bundesbeschluss sofort in Kraft gesetzt.
Wer Missbräuche nicht bekämpft…
Das Asylgesetz ist Schweizer Recht, mit dem das Schweizer Volk den Verfolgten aus anderen Staaten helfen will. Wir haben viel Platz für echte Flüchtlinge. Wir sind bereit, Gewaltflüchtlinge aus Kriegsländern vorübergehend bei uns aufzunehmen. Wir haben das in der Zeit des Krieges in Ex-Yugoslawien bewiesen und wollen es weiterhin tun. Die Schweiz ist bereit, dafür weiterhin über eine Milliarde Franken im Jahr zu bezahlen. Aber die Schweizerinnen und Schweizer verlangen mit Recht, dass dieser Schutz den wirklich gefährdeten Menschen zukommt. Sie akzeptieren nicht, dass wirtschaftliche Zuwanderer dieses Recht missbrauchen. Wer den Missbrauch nicht entschlossen bekämpft und nicht griffige Massnahmen unterstützt, der zerstört die Akzeptanz des Asylrechtes in unserem Land. Dazu braucht es Instrumente, die tatsächlich etwas bewirken. Lippenbekenntnisse, wie sie die linke Seite im Parlament vorgetragen hat, genügen nicht. Missbräuche beseitigen wir nicht mit einer einzigen Revision: Bei jeder neuen Regelung suchen Schlepper und Migranten neue Schlupflöcher und ersinnen neue Tricks. Auf sie werden wir in einigen Jahren wieder eine angemessene Antwort finden müssen.
…zerstört die Akzeptanz der Schweizer Bevölkerung
Es sind nicht die grobschlächtigen Instrumente, die unechte von echten Flüchtlingen trennen. Auch wenn sie auf den ersten Blick verführen. Die Mehrheit der Bundesversammlung will zusammen mit der Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer Massnahmen, die dem internationalen Flüchtlingsrecht und unserem rechtsstaatlichen Standard genügen. Wir haben uns dieser Aufgabe gestellt und gründlich gearbeitet. Das neue Asylgesetz und die dringlichen Massnahmen erfüllen in allen Punkten diese Anforderungen. Alle ernst zu nehmenden Fachleute bestätigen es. Die CVP-Parlamentarier und -Parlamentarierinnen haben vor ihrer Zustimmung alle Regelungen mit drei Fragen überprüft: Ist das internationale Flüchtlingsrecht und unser Rechtsstandard gewahrt? Werden Missbräuche wirksam bekämpft? Ist gewährleistet, dass kein echter Flüchtling durch die Maschen fällt? – Wir haben die Neuerungen entscheidend geprägt und können heute alle Fragen guten Gewissens mit Ja beantworten. Wir räumen ein, dass wir zu Gunsten der Rechtsstaatlichkeit einzelnen Massnahmen auch einige Zähne ziehen mussten. Das ist der Preis der humanitär hochstehenden Lösung. Die verabschiedeten Massnahmen zeigen aber noch immer starke Wirkung. Nicht umsonst bekämpft sie die Linke so vehement …
Wen wollen die Hilfswerke als Partner? Missbräuche sind offenkundig. Wer sie nicht bekämpft, schadet den echten Flüchtlingen. Die CVP fürchtet kein Referendum. Die Schweizerinnen und Schweizer werden das Gesetz zweifellos mit grossem Mehr annehmen. So wie sie bereits vor 4 Jahren Missbräuchen mit den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht erfolgreich entgegengetreten sind; die offene Drogenszene im Letten konnte die Stadt Zürich so beseitigen. Der Abstimmungskampf aber wird vor allem den Extremen der rechten Seite Profil und Auftrieb geben – zum Nachteil der echten Flüchtlinge. Die Hilfswerke und Flüchtlingsorganisationen tun gut daran, sich ihre Partner sorgfältig auszuwählen. Unterstützen sie das Referendum und sagen sie nein zum neuen Gesetz und den dringlichen Massnahmen, treiben sie einen Keil zwischen sich und die grosse Mehrheit des Parlamentes und der Bevölkerung. Das würde nicht nur die Unterstützung in der Bevölkerung stark schwächen, sondern auch die künftige politische Arbeit erschweren. Die Mehrheit der Bevölkerung und die Parteien des politischen Zentrums wären auch in Zukunft die besseren Partner – die Wahl ist offen.