Am 28.9.2025 ist über zwei eidg. Vorlagen und über eine kantonale Vorlage abzustimmen: Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Vorlagen.
Kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
Nach jahrelanger Diskussion haben die eidgenössischen Räte beschlossen, die Besteuerung des Eigenmietwertes abzuschaffen. Mit wenigen Ausnahmen sind im Gegenzug für selbstbewohnte Liegenschaften auch keine Steuerabzüge mehr möglich. Für die überwiegend selbstbewohnten Zweitliegenschaften soll aber eine kantonale Objektsteuer erhoben werden können, damit die Zweitliegenschaftskantone für ihre Infrastrukturkosten eine nennenswerte Steuer erheben können. Wenn diese Objektsteuer bzw. die entsprechende Bestimmung in der Bundesverfassung von Volk und Ständen angenommen wird, entfällt die Eigenmietwertbesteuerung auf Erst- und Zweitimmobilien. Die ursprünglich als finanzpolitische Notlösung eingeführte Eigenmietwertbesteuerung sollte endlich aufgehoben werden, weil der Eigenmietwert kein Einkommen darstellt. Für den kantonalen Finanzhaushalt sind dadurch keine Steuerausfälle zu erwarten. Deshalb Ja zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zeitliegenschaften.
Elektronischer Identitätsnachweis
Das E-ID Gesetz wurde entwickelt, um eine staatlich anerkannte elektronische Identität (E-ID) zu schaffen, die es den Bürgern ermöglicht, ihre Identität online nachzuweisen. Das ist besonders wichtig für den Zugang zu digitalen Dienstleistungen und die Durchführung von Transaktionen im Internet. Die elektronische Identifikation ist ein Gebot der digitalen Entwicklung der Gesellschaft und nicht aufzuhalten. Allerdings ist bei der Anwendung der digitalen Zugänge Augenmass anzuwenden. Die staatlichen Dienstleistungen dürfen nämlich noch lange nicht ausschliesslich digital erfolgen. Unsere Mitbürger, welche mit der Digitalisierung nicht Schritt halten können, dürfen hier nicht ausgeschlossen werden.
Anhebung Einstiegslöhne Lehrer und Vorverlegung Kündigungstermin
Unsere Volksschule wird von einem akuten Lehrermangel geplagt. Regierungsrat und Erziehungsrat haben bereits verschiedene Massnahmen zur Hebung der Attraktivität des Lehrerberufes ergriffen. Nun sollen im Sinne einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit für Lehrpersonen im Kanton Schwyz die Einstiegslöhne moderat so angehoben werden, dass die deutliche Lohndifferenz zu den Nachbarkantonen reduziert wird. Zudem soll die Kündigungsfrist für Lehrpersonen von bisher vier auf neu sechs Monate ausgeweitet werden, was den Schulen eine höhere Planungssicherheit gibt. Mit all diesen Massnahmen kann erreicht werden, dass im Kanton Schwyz alle Schüler von ausgebildeten und motivierten Lehrpersonen unterrichtet werden können. Wir leisten uns eine teure pädagogische Hochschule in Goldau, weshalb wir möglichst viele Schulabgänger als Primarlehrer im Kanton behalten sollten. Mit dem Anheben der Einstiegslöhne ist das realistisch. Denn wer im Kanton Zug oder Zürich als Neulehrer viel mehr verdient, fängt nicht hier, sondern dort an. Deshalb Ja am 28. September 2025 zur Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes für Lehrpersonen an der Volksschule.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 28.9.2025
Bundesvorlagen
JA zum BB über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweiliegenschaften
JA zum E-ID-Gesetz
Kanton Schwyz
JA zur Anhebung Einstiegslöhne für Volksschullehrer und Vorverlegung Kündigungstermin
Mitte Arth-Oberarth-Goldau