Die Parkstrasse Goldau ist eine Durchgangsstrasse. Weder Tempo-30-Zone noch die Begegnungszone mit Tempo 20 wurden vom Gesetzgeber für Durchgangsstrassen vorgesehen. Beide Zonentypen sind für Quartierstrassen bestimmt. Die SVP Arth-Oberarth-Goldau ist für die Beibehaltung von «Generell 50» auf der Parkstrasse in Goldau.
Die Parteispitze der CVP hat in der «RigiPost» vom 19. Juli 2007 die Einführung der Tempo-30-Zone auf einem Teilstück der Parkstrasse verlangt. Die gleiche Parteispitze zählte zu den vehementesten Befürwortern für die Einführung der Begegnungszone mit Tempo 20 auf einem Teil der Parkstrasse. CVP, SP, FDP und die Mehrheit des Gemeinderates wollten der Bevölkerung eine Tempo-20-Zone in der Parkstrasse aufschwatzen. Mit einer teuren Studie,
finanziert mit Steuergeldern, sollte dieses Anliegen noch unterstützt werden. Einzig die SVP hat sich gegen den Auftrag für die externe Studie ausgesprochen. Ebenfalls wurde die Tempo-20-Zone von der SVP nicht unterstützt. Das Stimmvolk hat die Begegnungszone am 12. Februar 2006 mit 2161 zu 1023 Stimmen sehr deutlich abgelehnt. Auch sehr viele Mitglieder der CVP sind der Meinung ihrer Parteispitze nicht gefolgt.
Keine Fussgängerstreifen
In Tempo-30-Zonen ist in der Regel auf Fussgängerstreifen zu verzichten, weil das Überqueren der Strasse für die Fussgänger überall zulässig sein sollte. Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen sind nur ausnahmsweise bei besonderem Schutzbedürfnis für Fussgänger anzuordnen. Das heisst im Klartext, wenn Tempo 30 auf der Parkstrasse gilt, gibt es keine Fussgängerstreifen. Nur in Ausnahmefällen, wo die Sicht nicht gegeben ist, könnten Fussgängerstreifen eingezeichnet werden. Wo wäre dies an der Parkstrasse?
Die SVP ist der Meinung, dass eine klare Verkehrstrennung an der Parkstrasse notwendig ist. Fussgänger bewegen sich auf dem Trottoir und auf den Fussgängerstreifen. Der rollende Verkehr auf der Strasse. Dies bringt für alle Verkehrsteilnehmer eine klare rechtliche Situation. Zudem weiss jeder Fahrzeugfahrer und jede Fahrzeugfahrerin, dass im Bereich von Fussgängerstreifen vorsichtig gefahren werden muss.
Geschwindigkeit anpassen
Tempo 50 ist speziell für den Verkehr im Inneren von Orten bestimmt worden und gilt in der ganzen Schweiz. Das Strassenverkehrsgesetz verlangt klar, dass die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen ist. Das bedeutet, dass sich der Autofahrer anpassen muss. Während den Ladenöffnungszeiten, insbesondere am Samstag, wird mit tieferer Geschwindigkeit gefahren. Nach Ladenschluss und am Abend bis am Morgen früh kann ohne Probleme mit Tempo 50 in der Parkstrasse gefahren werden. Wer sich nicht anpasst, riskiert eine Busse. Ein unvorsichtiger Fahrzeugführer riskiert in einer Tempo-30-Zone sehr schnell einen Fahrausweisentzug.
Mehr Sicherheit bei Einmündungen
Bei den Einmündungen in die Parkstrasse aus der Rossbergstrasse, der Mythenstrasse und dem Gütschweg besteht seit Langem ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, weil die Übersicht fehlt. Auch bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage bei der Überbauung «Anker» besteht ein Sicherheitsrisiko, weil der Gemeinderat direkt bei der Ausfahrt vor dem Kiosk einen Parkplatz zu viel bewilligt hat. Die SVP Arth-Oberarth-Go1dau hat diese Sicherheitsmängel bereits im Jahre 2005 kritisiert und realistische Lösungsvorschläge gebracht. Schön, dass die CVP-Parteispitze diese Sicherheitsmängel bei den Einmündungen heute auch erkennt. Bis heute hat aber der CVP-dominierte Gemeinderat gar nichts unternommen, um die Sicherheit bei den Einmündungen zu erhöhen.
SVP für Beibehaltung von Tempo 50
Die SVP Arth-Oberarth-Goldau ist für die Beibehaltung von Tempo 50 auf der Parkstrasse. Falls der Gemeinderat eine Temporeduktion einzuführen beabsichtigt, so würde die SVP höchstens eine Beschränkung auf Tempo 40 unterstützen, damit die Fussgängerstreifen auch in Zukunft auf der Parkstrasse bestehen bleiben. Tempo 30 wird von der SVP klar abgelehnt.
Stimmbürger soll entscheiden
Bereits bei der Diskussion um die Begegnungszone mit Tempo 20 hat sich gezeigt, dass das Thema die Bevölkerung bewegt. Eine Temporeduktion auf der Parkstrasse sollte vom Stimmvolk entschieden werden. Dieses bezahlt ja auch die Steuern für das Strassenwesen. Der Gemeinderat muss nicht von sich aus etwas aufdiktieren, was die Mehrheit in der Bevölkerung verärgert.