Abstimmung 26. September 2021

Bund

  • NEIN zur Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (BBl 2021 5507);
    Die 99%-Initiative der Juso ist nicht nur extrem in ihrer Forderung, sie ist hochproblematisch in der Umsetzung und von sozialistischem Neid gesteuert. Die Folgen wären insbesondere für die grosse Zahl der Schweizer Familienunternehmen sowie für die Startup- und Innovationsszene der Schweiz verheerend: Die wucherhaften steuerlichen Mehrbelastungen führen zu einem massiven Abfluss der finanziellen Mittel, die Unternehmen zum Überleben brauchen. Soll die Schweiz auch in Zukunft über produktive Familienbetriebe sowie eine attraktive und innovative Startup-Landschaft verfügen, muss die 99%-Initiative abgelehnt werden. Mit der Annahme der Initiative verbleiben Unternehmerinnen und Unternehmer weniger Ressourcen zur Innovationsförderung oder der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Zudem wird eine Übertragung der über viele Jahre aufgebauten Firmensubstanz im Rahmen einer Nachfolgelösung durch die neue Kapitalgewinnsteuer quasi verunmöglicht. Der Ansporn für eine unternehmerische Tätigkeit sinkt. Mit der 99%-Initiative wird ein bedeutender Teil des Erlöses aus dem Verkauf eines Unternehmens wegbesteuert. Der Anreiz für Gründerinnen und Gründer in der Schweiz zu investieren nimmt dadurch ab, was zu einer massiven Schwächung des Innovationsstandorts Schweiz führt. Verliert der Innovationsstandort Schweiz an Attraktivität, reduzieren sich die ausländischen und inländischen Investitionen und Arbeitsplätze gehen verloren.
  • NEIN zur Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) (BBl 2020 9913).

    Die Familie und damit die Ehe ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Die Befürworter der Vorlage «Ehe für alle» wollen diese Verbindung aufweichen. Die SVP hingegen lehnt es klar ab, alle möglichen Formen des Zusammenlebens mit der Ehe gleich zu stellen. Sie will weder eine absolute Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit der Ehe noch die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare oder so genannte Einelternfamilien. Die SVP lehnt die Ehe für alle auch deshalb entschieden ab, weil die Befürworter damit eine Salamitaktik verfolgen. Letztlich geht es ihnen darum, gleichgeschlechtlichen Paaren den Weg zur Fortpflanzungsmedizin zu ebnen, etwa indem lesbischen Ehepaaren die Samenspende erlaubt werden soll. Zudem ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Partner aus rechtlicher Sicht unnötig: Seit Einführung der eingetragenen Partnerschaft in der Schweiz im Jahr 2007 haben zwei Personen gleichen Geschlechts die Möglichkeit, ihre Beziehung rechtlich abzusichern. Die eingetragene Partnerschaft wird beim Zivilstandsamt beurkundet und stellt eine Lebensgemeinschaft mit eheähnlichen gegenseitigen Rechten und Pflichten dar.

    Die Vorlage wurde vor allem mit der neu zugelassenen Samenspende für lesbische Paare überladen. Zudem wird der Ehebegriff in der Verfassung neu ausgelegt. Mit einem «Buebetrickli» wurde mit der Gesetzesvorlage eine Abstimmung mit Ständemehr umgangen. Sie widerspricht deshalb der Verfassung und ist auch aus staatspolitischen Gründen klar abzulehnen.

    Indem «Unfruchtbarkeit» in der Gesetzesvorlage verfassungswidrig in «unerfüllten Kinderwunsch» umgedeutet wird, ist absehbar, dass sich künftig auch weitere Gruppen auf ihren unerfüllten Kinderwunsch berufen werden. Bald dürften Forderungen nach der Eizellenspende und der ethisch inakzeptablen Leihmutterschaft folgen. Es werden neu rechtliche Ansprüche auf ein Kind geschaffen – das Kind wird zum Objekt degradiert, das gerade als Lifestyle-Produkt in die Lebensplanung privilegierter Homosexueller passt.

    Der Leihmutterschaft stehen zu Recht viele Menschen ablehnend gegenüber. Indem Frauen von privilegierten schwulen Männern dafür bezahlt werden, ein Kind auszutragen, wird die Frau zur «käuflichen Gebärmaschine» degradiert. Bei einer Leihmutterschaft wird Kindern nach ihrer Geburt die Trennung von der Mutter zugemutet, um den Kinderwunsch fremder Männer zu befriedigen. Dies, obwohl wir heute wissen, dass vorgeburtliche Bindung für eine gesunde Entwicklung des Kindes zentral ist und die nachgeburtliche Trennung für Mutter und Kind ein Trauma darstellt. Das Kind als Ware, das auf Bestellung zu haben ist, ist für eine Gesellschaft mit intakten moralisch-ethischen Grundsätzen inakzeptabel.

Kanton

  • JA zur Änderung vom 28. April 2021 des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
    Wenn das Geld von AHV- oder IV-Rente nicht mehr reicht, dann kommen die Ergänzungsleistungen (EL) zum Zug. Die Kosten für die EL bezahlen im Kanton Schwyz aktuell die Gemeinden und der Kanton je zur Hälfte. Für die ungedeckten Pflegekosten in den Alters- und Pflegeheimen müssen seit diesem Jahr die Gemeinden aufkommen. Diese Kosten werden in Zukunft weiter steigen und die Gemeinden noch stärker belasten. Die Stimmbevölkerung kann nun darüber abstimmen, ob der Kanton die Kosten für die EL künftig vollumfänglich übernehmen soll und die Gemeinden damit entlastet werden.