Schwyzer Regierung und Gemeinderat müssen Entscheid revidieren!

MEDIENMITTEILUNG

Am 17. April 2024 hat in Oberarth eine gemeinsame Informationsveranstaltung mit den zuständigen Bundesbehörden, dem Regierungsrat und dem Gemeinderat Arth zum geplanten Bundesasylzentrum in Buosingen stattgefunden. Die Verantwortlichen bedienen sich einer masslosen Schönfärberei und bringen zum Ausdruck, dass die Würfel in Bezug auf den politischen Entscheid bereits gefallen seien. Die SVP ist nicht bereit, dies zu akzeptieren!

Rund 1000 Teilnehmer an der Info-Veranstaltung in Arth zum geplanten BAZ Buosingen

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat zusammen mit Vertretern der Regierung und des Gemeinderates Arth am 17. April zu einer öffentlichen Infoveranstaltung zum geplanten Bundesasylzentrum in Buosingen eingeladen. Hunderte verunsicherte und besorgte Bürger haben an dieser Veranstaltung teilgenommen. Fast 1 ½ Stunden lang haben verschiedene Behördenvertreter versucht das Projekt der Bevölkerung schmackhaft zu machen.

Nach den einleitenden Erläuterungen wurde das Wort geöffnet, und auf viele kritische Fragen wussten die Verantwortlichen keine richtigen Antworten. Man spürte richtiggehend die Verunsicherung bei den Behörden. So blieb beispielsweise die Frage nach den Kosten, welches dieses Zentrum verursacht, unbeantwortet. Ebenfalls wollte man keine Auskunft geben, für wieviel Geld der Bund die Liegenschaft in Buosingen kaufen will. Schlussendlich kam zum Ausdruck, dass nach Ansicht der Verantwortlichen die Würfel, in Bezug auf den politischen Entscheid, bereits gefallen sind. Das SEM hat dazu mit dem Kanton und der Gemeinde Arth eine Vereinbarung geschlossen. Nach den Aussagen der Referenten hat die Bevölkerung dazu nichts mehr zu sagen.

Aus Sicht der SVP ist dieses Vorgehen ein Affront und inakzeptabel. Mit dem BAZ Buosingen wird die betroffene Bevölkerung komplett vor vollendete Tatsachen gestellt. Die SVP ist daher klar der Ansicht, dass sowohl Regierungsrat wie auch der Gemeinderat Arth, den Entscheid für das Bundesasylzentrum revidieren oder frisch zur Debatte stellen müssen.

Nach geltendem Asylgesetz (Art. 24 Abs. 2 AsylG) werden Kantone und Gemeinden in die Planung von Bundesasylzentren miteinbezogen. Deshalb müssen sowohl der Kanton wie auch die Gemeinde Arth mit sofortiger Wirkung ihren Entscheid überdenken und die Vereinbarung mit dem Bund in Sachen Buosingen wieder rückgängig machen.

SVP Kanton Schwyz

Quelle: https://www.svp-sz.ch/medienmitteilungen/schwyzer-regierung-und-gemeinderat-muessen-entscheid-revidieren/

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