Parolen zur Abstimmung vom 22. September 2024

Eidgenössische Vorlagen

JA zur BVG-Reform

Die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinsen führen dazu, dass wir den Mindestumwandlungssatz dringend von 6.8 Prozent auf 6% Prozent reduzieren müssen – sonst können die Leistungen nicht finanziert werden. Wenn wir bei einem gegebenen Guthaben eine viel längere Rentenbezugsdauer haben, reicht das angesparte Kapital nicht. Und genau das ist das Problem, das gelöst werden muss. Die Absicht ist nicht, die Renten zu senken – im Gegenteil. Das gelingt aber nur, wenn wir in der Lebensarbeitszeit mehr Altersguthaben ansparen, das wir nachher auf die längere Rentenbezugsdauer verteilen können.

Bleibt der Satz bei 6,8 Prozent, dann bezahlen die Arbeitnehmer die Differenz zu Gunsten der Rentner. Das ist systemwidrig und höchst unfair. Wenn die Gewerkschaften hier lamentieren, ist das nichts als Show. Denn bei allen Versicherten, die im BVG überobligatorisch versichert sind, beträgt der Umwandlungssatz im Schnitt rund 5,3 Prozent. Weil die Senkung nur den Mindestumwandlungssatz für das obligatorische Altersguthaben betrifft, sind rund 85 Prozent der Versicherten von der Senkung nicht betroffen. Auch nicht betroffen sind die Rentnerinnen und Rentner. Ihre Renten sind garantiert. Ebenfalls nicht betroffen von der Senkung des Umwandlungssatzes sind zudem all jene, welche die Altersleistung bei der Pensionierung als Kapital und nicht als Rente beziehen.

Das Reformpaket umfasst einen Ausbau der von Lohnabzügen betroffenen Lohnsumme. Künftig soll die berufliche Vorsorge schon ab einem Jahreslohn von 19 845 Franken obligatorisch sein, statt wie bisher ab 25’725 Franken. Die Vorlage sieht neu einen generellen Koordinationsabzug von 20 Prozent des Einkommens vor. Somit sind nun neu 80 Prozent des Jahreslohns obligatorisch versichert. Mit diesen Änderungen sind vor allem Teilzeitarbeiter und Geringverdiener besser abgesichert. Zudem werden neu die Einkommen addiert. Jemand, der mehrere Stellen mit kleinem Einkommen hat, überschreitet heute bei keiner Stelle die Eintrittsschwelle. Werden neu die Einkommen zusammengezählt, profitieren viel mehr Arbeitnehmer von der beruflichen Altersvorsorge.

Heute betragen die Abzüge für das BVG je nach Alter zwischen 7 und 18 Prozent. Künftig werden es 9 Prozent für Personen zwischen 25-44 Jahren und 14 Prozent ab 45 Jahren sein. Dies erhöht die Chancen für ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt erheblich. Ein 65-jähriger Arbeitnehmer ist nachher gleich «teuer» wie heute ein 45-jähriger! Das ist eine markante Verbesserung der heutigen Situation.

Und um die geringere Rente durch die Senkung des Umwandlungssatzes abzufedern, werden Zuschläge je nach Altersguthaben ausgerichtet. Personen mit tiefen Sparguthaben erhalten mehr Ausgleich – das ist sozial und fair.

NEIN zur Biodiversitätsinitiative

Die Biodiversität ist nur eines von drei Anliegen, das die Initianten erreichen wollen. Nebst dem Ausscheiden von 30 Prozent unserer Landesfläche für die Biodiversität, sollen Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu offiziellen und damit praktisch unantastbaren Schutzobjekten erklärt werden. Was dies für die künftige Bautätigkeit in unserer Gemeinde und im heute noch unverbauten Land bedeutet, lässt sich unschwer erahnen. Bereits heute ist das Bauen in schutzwürdigen Gebäuden oder Ortsteilen sowie ausserhalb des Baugebiets ein Hürdenlauf.

Dass eine intakte Biodiversität eminent wichtig ist, wissen wir alle bestens. Diese Initiative bringt jedoch in Bezug auf den Artenschutz rein gar nichts, da sie nur an der Fläche ansetzt und nicht an der Qualität dieser Flächen. Einmal mehr schiesst eine aus Öko-Kreisen lancierte extreme Initiative grossmehrheitlich auf die Bauern und die inländische Nahrungsmittelproduktion.

Tatsächlich ist die nach wie vor masslose Zuwanderung und die damit verbundene Zubetonierung der Landschaft, die grösste Gefahr für die Biodiversität. Weil sich die Mitte-links-Mehrheit in Bundesrat und Parlament weigert, den Verfassungsauftrag zur Steuerung der Zuwanderung umzusetzen, kommen jedes Jahr rund 100’000 Personen zusätzlich in unser Land. Um Wohnraum für immer mehr Menschen zu bauen, wächst die Siedlungsfläche gemäss Bund täglich um fast acht Fussballfelder. Es werden täglich riesige Grünflächen zerstört – auf Kosten der Landwirtschaft, der Ernährungssicherheit und auf Kosten der Biodiversität.

Bereits heute sind 56.9% der Fläche der Schweiz unproduktive Gebiete und Wald. Zählt man die Alpungsgebiete dazu, die nicht zur landwirtschaftlichen Nutzfläche zählen, kommen nochmals 12% dazu. Somit sind beinahe 70% unserer Landesfläche geschützt und stehen der Artenvielfalt zur Verfügung. Mit der Annahme der Initiative wären eine Weiterentwicklung des Tourismus sowie Freizeitaktivitäten in der Natur stark eingeschränkt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, vor allem künftige Wasserbauprojekte, wären bei der Annahme der links-extremen Biodiversitäts-Initiative gefährdet. Denn die Standorte befinden sich fast ausnahmslos in Gebieten mit Schutzstatus. Zudem würde die Wald- und Holznutzung massiv eingeschränkt.

Vorlage auf kantonaler Ebene

JA zur Ausgabenbewilligung für die Realisierung eines neuen Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltenbach

Auf dem kantonseigenen Grundstück im Kaltbach besteht die Möglichkeit, ein neues Verwaltungs- und Sicherheitszentrum zu errichten, welches nicht nur die verschiedenen ausgewiesenen Bedürfnisse der Kantonsverwaltung abdeckt, sondern synergiebringend auch gleich noch eine neue, gemeinsam mit dem Kanton Zug betriebene Polizeieinsatzleitzentrale sowie neue Lokale für die Stützpunktfeuerwehr und den Rettungsdienst umfasst. Der Neubau ermöglicht die zwölf über den gesamten Talkessel verstreuten Verwaltungsstandorte und teuer angemieteten Räumlichkeiten aufzuheben. Der zentrale Standort an der H8 am Dorfeingang von Schwyz ist ideal zu erreichen, erhöht die Bürgerfreundlichkeit und erlaubt eine effizientere Verwaltungsführung ohne weiteren Stellenausbau.

Parole der SVP zur Abstimmung vom 22. Oktober 2023

Kanton

NEIN zur Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer

Mit dieser unausgegorenen Gesetzesvorlage erfolgt eine klassische Umverteilung zu Gunsten der Luxus- und Statussymbolfahrzeuge. Analysiert man sämtliche neu eingelösten Fahrzeuge seit 2019, zeigt sich, dass E-Fahrzeuge gegenüber von Diesel- und Benzinfahrzeugen nicht benachteiligt sind. Die vorgesehene neue Besteuerung für E-Autos nur über das Gesamtgewicht ist ungerecht. Denn sämtliche Elektro-Busse und E-Vans, dies betrifft ganz besonders Familien- und Handwerkerautos, die nahe an 3,5 Tonnen ausgelastet werden können, bezahlen zum Teil doppelt so viel wie heute. Dafür werden die leichteren E-Sportwagen mit extrem hoher Leistung erheblich günstiger.

Wieso soll also die grosse Mehrheit (zirka 85 Prozent) der Autofahrerinnen und Autofahrer mit Verbrenner- und Hybridantrieb, aber auch mit 150 bis 200 PS motorisierte E-Autos, die Besitzer von E-Autos mit 500 bis 1000 PS steuerlich entlasten?

Aus diesen Gründen empfiehlt die SVP Arth-Oberarth-Goldau die ungerechte Gesetzesvorlage am 22. Oktober 2023 zur Ablehnung.

Parolen der SVP Arth-Oberarth-Goldau zur Abstimmung vom 18. Juni 2023

Eidgenössische Vorlagen

JA zur OECD-Mindeststeuer

Die SVP freut es nicht, dass wir eine internationale Mindeststeuer für Grossunternehmen einführen müssen. Es ist ein Eingriff in die Steuersouveränität unseres Landes. Die OECD- Mindeststeuer ist ein Kröte die wir schlucken müssen, denn grosse, internationale Unternehmen sollen weltweit zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Daraufhin haben sich rund 140 Staaten geeinigt. Hält sich die Schweiz nicht daran, werden andere Länder die fehlende Besteuerung der Unternehmen vornehmen. Mit einem JA bleiben die Steuergelder in der Schweiz und wandern nicht ins Ausland. Was passiert mit den Einnahmen? Drei Viertel davon fliessend an die Kantone. Dieses Geld können die Kantone verwenden, um ihre Standortattraktivität zu stärken. Das ergibt Wertschöpfung und Wohlstand für alle. Nur mit einem JA zur OECD-Mindesteuer bleiben Schweizer Steuergelder in der Schweiz und wandern nicht ins Ausland.

Energiekrise verschärfen? NEIN zum Stromfresser-Gesetz

Was uns Sorgen macht, sind die extremen Ziele des Gesetzes. Mit mehreren Etappenzielen sollen die CO2-Emissionen bis 2050 beseitigt werden. Auch wenn es im vorliegenden Gesetzestext nicht klar zum Ausdruck kommt, wird es bald notwendig sein, Benzin- und Dieselautos zu verbieten, um alles auf die Elektromobilität auszurichten; auch Ölheizungen müssten verboten werden. Die Befürworter behaupten, dass das Klima-Gesetz keine Verbote beinhaltet, doch das stimmt nur bedingt. Denn: Wenn «Netto-Null» ins Gesetz geschrieben wird, dann wird man nicht um Verbote herumkommen.

Sechzig Prozent der Energie, die unser Land am Laufen hält, wird durch fossile Energieträger geliefert und ihr Ersatz wird zu einer Verdoppelung des Strombedarfs führen. Strom, der nicht nur in unserem Land, sondern auf dem gesamten europäischen Kontinent bereits jetzt knapp ist. Dies macht uns noch abhängiger vom Ausland und den Schwankungen auf dem Strommarkt. Das Stromfresser-Gesetz verursacht Kosten in Milliardenhöhe! Die Befürworter betonen, dass dieses Gesetz im Gegensatz zum Co2-Gesetz, das vom Volk abgelehnt wurde, keine Steuern vorsieht. Sie vergessen aber, dass die 387 Milliarden Franken, die für die Umsetzung des Projekts über 30 Jahre benötigt werden (Schätzung der Schweizerischen Bankiervereinigung), nicht vom Himmel fallen, sondern mit Steuergeldern finanziert werden müssen. Eine Studie der EMPA prognostiziert zudem einen Anstieg der jährlichen Energiekosten von bis zu 6’600 Franken pro Person. Dieses Gesetz wird nicht das Klima retten, sondern die Stromversorgung des Landes gefährden und die Kosten für Bürger und KMU explodieren lassen.

NEIN zur Verlängerung des Covid-19-Gesetzes – Drei Jahre Notrecht reichen

Im Dezember 2022 hat die Mitte-Links-Mehrheit des Parlaments die Verlängerung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) beschlossen. Damit kann der Bundesrat bis Mitte 2024 jederzeit wieder ein Zertifikat oder weitere diskriminierende Massnahmen verordnen. Dieser Entscheid ist demokratiepolitisch höchst bedenklich. Er wurde am 16. Dezember 2022 verabschiedet und trat bereits am 1. Januar 2023 in Kraft – in dieser kurzen Frist kann weder ein Referendum, geschweige denn eine Volksabstimmung zustande kommen. Zudem war letzten Dezember bereits bekannt, dass zahlreiche Corona-Massnahmen viel zu weit gingen und viel zu lange in Kraft blieben. Trauriger Höhepunkt der unsäglichen Corona-Politik war die Einführung der Zertifikatspflicht. Diese trug zwar nicht zur Eindämmung des Virus bei, aber man konnte die Bevölkerung faktisch zur Impfung zwingen.

Die Verlängerung des Gesetzes ist auch deshalb unnötig, weil die Kernargumente der ersten beiden Abstimmungen entfallen: Bei der ersten Abstimmung waren dies die Finanzhilfen, die nun ausgelaufen sind. Bei der zweiten standen die Unwahrheiten zum nutzlosen Zertifikat und zur Wirksamkeit der Impfung im Vordergrund. Zudem ist das Zertifikat für Auslandreisen nicht mehr nötig. Der Bund hat die «Pandemie» selbst für beendet erklärt und alle Massnahmen aufgehoben. Da kein vernünftiges Argument einen derart massiven Eingriff in die demokratischen und die freiheitlichen Grundrechte der Bevölkerung rechtfertigt, hat der Vorstand der SVP Arth-Oberarth-Goldau die NEIN-Parole beschlossen.

Vorlage auf Bezirksebene

JA zur Neuorganisation Wuhr- und Perimeterwesen

Mit der Neuorganisation des Hochwasserschutzes soll der Bezirk Schwyz die Aufgaben der bisherigen Wuhrkorporationen übernehmen. Der Hochwasserschutz wird flächendeckend einheitlich und effizient gewährleistet. Die bisher pflichtigen Grundeigentümer werden um rund CHF 1.1 Mio. pro Jahr entlastet.

Vorlagen auf kommunaler Ebene

Ja zur Seeaufwertung Arth, Ausgabenbewilligung von 1,5 Mio. Franken

Die bestehenden Seeufermauern sind heute in einem schlechten und teilweise schadhaften Zustand und müssen in den nächsten Jahren umfassend saniert werden. Gleichzeitig kann mit der Seeuferaufwertung der breiten Bevölkerung mehr Naherholungsraum an bester Lage am See zum Verweilen, Baden und Flanieren ermöglicht werden. Weiter soll mit dem heutigen brachliegenden Potenzial des Arther Seebeckens die Attraktivität der Gemeinde langfristig gestärkt werden.
Mit dem vorgesehenen Projektierungskredit von 1.5 Mio Franken werden die Resultate der bisherigen Machbarkeitsstudie weiterverfolgt und ein bewilligungsreifes Bauprojekt ausgearbeitet. Danach wird die Stimmbevölkerung erneut über den Baukredit an der Urne abstimmen.

JA zu Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften, Rahmenkredit für 1.6 Mio. Franken

Mit dem bis 2030 befristeten Rahmenkredit sollen gemeindeeigene Liegenschaften mit
Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden können. Mit dem Rahmenkredit erhält die Gemeinde Arth die Flexibilität, Anlagen in Zusammenhang mit Sanierungsmassnahmen zu realisieren und damit von Kostensynergien zu profitieren aber auch auf die Marktsituation hinsichtlich verändernder Preise und neuen Technologien zu reagieren.

Auf geeigneten Dachflächen könnte insgesamt eine Fläche von rund 4’600 m2 mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden, welche jährlich insgesamt bis zu 570’000 kWh Strom produzieren könnten.

Die SVP Arth-Oberarth-Goldau erachtet diese Investition als sinnvoll, weil sie uns von Strom aus dem Ausland unabhängiger macht.