Eidgenössische Vorlagen
Die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinsen führen dazu, dass wir den Mindestumwandlungssatz dringend von 6.8 Prozent auf 6% Prozent reduzieren müssen – sonst können die Leistungen nicht finanziert werden. Wenn wir bei einem gegebenen Guthaben eine viel längere Rentenbezugsdauer haben, reicht das angesparte Kapital nicht. Und genau das ist das Problem, das gelöst werden muss. Die Absicht ist nicht, die Renten zu senken – im Gegenteil. Das gelingt aber nur, wenn wir in der Lebensarbeitszeit mehr Altersguthaben ansparen, das wir nachher auf die längere Rentenbezugsdauer verteilen können.
Bleibt der Satz bei 6,8 Prozent, dann bezahlen die Arbeitnehmer die Differenz zu Gunsten der Rentner. Das ist systemwidrig und höchst unfair. Wenn die Gewerkschaften hier lamentieren, ist das nichts als Show. Denn bei allen Versicherten, die im BVG überobligatorisch versichert sind, beträgt der Umwandlungssatz im Schnitt rund 5,3 Prozent. Weil die Senkung nur den Mindestumwandlungssatz für das obligatorische Altersguthaben betrifft, sind rund 85 Prozent der Versicherten von der Senkung nicht betroffen. Auch nicht betroffen sind die Rentnerinnen und Rentner. Ihre Renten sind garantiert. Ebenfalls nicht betroffen von der Senkung des Umwandlungssatzes sind zudem all jene, welche die Altersleistung bei der Pensionierung als Kapital und nicht als Rente beziehen.
Das Reformpaket umfasst einen Ausbau der von Lohnabzügen betroffenen Lohnsumme. Künftig soll die berufliche Vorsorge schon ab einem Jahreslohn von 19 845 Franken obligatorisch sein, statt wie bisher ab 25’725 Franken. Die Vorlage sieht neu einen generellen Koordinationsabzug von 20 Prozent des Einkommens vor. Somit sind nun neu 80 Prozent des Jahreslohns obligatorisch versichert. Mit diesen Änderungen sind vor allem Teilzeitarbeiter und Geringverdiener besser abgesichert. Zudem werden neu die Einkommen addiert. Jemand, der mehrere Stellen mit kleinem Einkommen hat, überschreitet heute bei keiner Stelle die Eintrittsschwelle. Werden neu die Einkommen zusammengezählt, profitieren viel mehr Arbeitnehmer von der beruflichen Altersvorsorge.
Heute betragen die Abzüge für das BVG je nach Alter zwischen 7 und 18 Prozent. Künftig werden es 9 Prozent für Personen zwischen 25-44 Jahren und 14 Prozent ab 45 Jahren sein. Dies erhöht die Chancen für ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt erheblich. Ein 65-jähriger Arbeitnehmer ist nachher gleich «teuer» wie heute ein 45-jähriger! Das ist eine markante Verbesserung der heutigen Situation.
Und um die geringere Rente durch die Senkung des Umwandlungssatzes abzufedern, werden Zuschläge je nach Altersguthaben ausgerichtet. Personen mit tiefen Sparguthaben erhalten mehr Ausgleich – das ist sozial und fair.
Die Biodiversität ist nur eines von drei Anliegen, das die Initianten erreichen wollen. Nebst dem Ausscheiden von 30 Prozent unserer Landesfläche für die Biodiversität, sollen Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu offiziellen und damit praktisch unantastbaren Schutzobjekten erklärt werden. Was dies für die künftige Bautätigkeit in unserer Gemeinde und im heute noch unverbauten Land bedeutet, lässt sich unschwer erahnen. Bereits heute ist das Bauen in schutzwürdigen Gebäuden oder Ortsteilen sowie ausserhalb des Baugebiets ein Hürdenlauf.
Dass eine intakte Biodiversität eminent wichtig ist, wissen wir alle bestens. Diese Initiative bringt jedoch in Bezug auf den Artenschutz rein gar nichts, da sie nur an der Fläche ansetzt und nicht an der Qualität dieser Flächen. Einmal mehr schiesst eine aus Öko-Kreisen lancierte extreme Initiative grossmehrheitlich auf die Bauern und die inländische Nahrungsmittelproduktion.
Tatsächlich ist die nach wie vor masslose Zuwanderung und die damit verbundene Zubetonierung der Landschaft, die grösste Gefahr für die Biodiversität. Weil sich die Mitte-links-Mehrheit in Bundesrat und Parlament weigert, den Verfassungsauftrag zur Steuerung der Zuwanderung umzusetzen, kommen jedes Jahr rund 100’000 Personen zusätzlich in unser Land. Um Wohnraum für immer mehr Menschen zu bauen, wächst die Siedlungsfläche gemäss Bund täglich um fast acht Fussballfelder. Es werden täglich riesige Grünflächen zerstört – auf Kosten der Landwirtschaft, der Ernährungssicherheit und auf Kosten der Biodiversität.
Bereits heute sind 56.9% der Fläche der Schweiz unproduktive Gebiete und Wald. Zählt man die Alpungsgebiete dazu, die nicht zur landwirtschaftlichen Nutzfläche zählen, kommen nochmals 12% dazu. Somit sind beinahe 70% unserer Landesfläche geschützt und stehen der Artenvielfalt zur Verfügung. Mit der Annahme der Initiative wären eine Weiterentwicklung des Tourismus sowie Freizeitaktivitäten in der Natur stark eingeschränkt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, vor allem künftige Wasserbauprojekte, wären bei der Annahme der links-extremen Biodiversitäts-Initiative gefährdet. Denn die Standorte befinden sich fast ausnahmslos in Gebieten mit Schutzstatus. Zudem würde die Wald- und Holznutzung massiv eingeschränkt.
Vorlage auf kantonaler Ebene
Auf dem kantonseigenen Grundstück im Kaltbach besteht die Möglichkeit, ein neues Verwaltungs- und Sicherheitszentrum zu errichten, welches nicht nur die verschiedenen ausgewiesenen Bedürfnisse der Kantonsverwaltung abdeckt, sondern synergiebringend auch gleich noch eine neue, gemeinsam mit dem Kanton Zug betriebene Polizeieinsatzleitzentrale sowie neue Lokale für die Stützpunktfeuerwehr und den Rettungsdienst umfasst. Der Neubau ermöglicht die zwölf über den gesamten Talkessel verstreuten Verwaltungsstandorte und teuer angemieteten Räumlichkeiten aufzuheben. Der zentrale Standort an der H8 am Dorfeingang von Schwyz ist ideal zu erreichen, erhöht die Bürgerfreundlichkeit und erlaubt eine effizientere Verwaltungsführung ohne weiteren Stellenausbau.