(Leserbrief)
Politische Einordnung zu den Freisprüchen für die Organisatoren der Corona-Kundgebungen 2020 in Lachen
Als Politiker, welcher sich immer sehr kritisch gegen all den „Corona-Wahn“ von Seiten der Behörden und staatlichen Institutionen zur Wehr setzte, verwundert es mich nicht, dass hier gezielt Persönlichkeiten ins Visier genommen wurden, die sich ebenfalls mit dieser staatlichen Willkür nicht einverstanden erklärten bzw. diese auch aktiv hinterfragten und sich für die freie Meinungsäusserung stark machten. Hierzu bedarf es einer politischen Aufarbeitung. Es kann und darf nicht sein, dass Personen nur aufgrund ihrer persönlichen Meinung und Willensbekundung kriminalisiert werden. Ob es „denen in Schwyz“ nun passt oder eben nicht: Freie Rede und das Recht sich zu versammeln sind verfassungsmässig gegeben – ein Blick in die Bundesverfassung würde reichen, um dies zu erkennen und eben auch zu akzeptieren!
Als Steuerzahler, ärgert es mich, dass hier viel Aufwand für gar nichts betrieben wurde und letztlich personelle, wie auch finanzielle Ressourcen verschleudert wurden. Persönliche Befindlichkeiten und sturer Egoismus einzelner Behördenmitglieder und Verwaltungsangestellten führten nun dazu, dass bereits über Fr. 14`000.- an Verfahrens- und Entschädigungskosten zulasten der Allgemeinheit entstanden sind. Letzten Endes und effektiv wird die Summe weit höher ausfallen – auch hier wird und muss die Regierung samt Staatsanwaltschaft dereinst unmissverständlich und vollumfänglich Rechenschaft ablegen!
Wir als Politiker haben die Aufgabe und Pflicht sich gegen derartiges Unrecht „staatliche Willkür gegen die eigenen Bürger“ einzuklagen, zur Wehr zu setzen und dafür zu sorgen, dass sich solches Ungemach nicht wiederholt.
Bernhard Diethelm, Vorderthal
SVP-Kantonsrat
Siehe auch:
23.06.2022: Freispruch auch für den Satiriker Andreas Thiel
22.06.2022: Freispruch für Organisatoren der Corona-Kundgebung 2020 in Lachen
Guten Tag. Man weiss, dass es seid 2002 keine Beamten mehr gibt. Die Schweiz und alle Gemeinds”ämter” sind im Handelsregister. Somit also Firmen. Keine Firma darf Amtshandlungen ausführen und somit sind alle zivilrechtlich haftbar für Ihr Handeln. Die Verfahrenskosten müssen daher von: der Staatsanwaltschaft, der Perdson die den Strarfbefehl ausgestellt hat, den ausführenden Polizisten und allen involvierten Personen getragen werden die eine illegale Amtshandlung unterstützt haben!! So wird sowas nicht mehr vorkommen, wenn jeder für seine Handlung haftbar gemacht wird und sich nich hinter nicht vorhandenen “Amtshandlungen” verstecken kann.
Genau so ist es👍