Zum kirchlichen Ausländerstimmrecht
Wussten Sie, dass eine Niederlassungsbewilligung bereits nach einem Aufenthalt von 5 Jahren erteilt werden kann? Ich zweifle daran, dass ein Ausländer nach einem Aufenthalt von 5 Jahren unsere hiesigen Gepflogenheiten und Bräuche bereits hinreichend kennt. Darum soll sich zuerst richtig integrieren und Schweizer werden, wer bei uns mitbestimmen will.
Immerhin ist es in der Schweiz beileibe keine Hexerei, sich einbürgern zu lassen. Darum ein klares Nein zum kirchlichen Ausländerstimmrecht.
Andrea Keller, Freienbach, SVP-Kantonsrätin
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