Abwasserrechnung der Gemeinde Arth ist finanziell gesund
Der Tarif für die jährliche Benützungsgebühr wird gesenkt
Aus der Bevölkerungsstatistik

Abwasserrechnung der Gemeinde Arth ist finanziell gesund

Gemäss Kanalisationsreglement der Gemeinde Arth haben die Grundeigentümer für den Bau und den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen eine einmalige Anschlussgebühr und wiederkehrende Benützungsgebühren zu entrichten.

Die Benützungsgebühren sind zur Deckung der Betriebs-, Unterhalts- und Erneuerungskosten des Kanalisationsnetzes und der zentralen Abwasserreinigungsanlage zu bezahlen. Die jährliche Benützungsgebühr besteht in der Gemeinde Arth aus einer Gebühr für den Frischwasserverbrauch und einer Grundgebühr pro Bewohnergleichwert.

Die Abwasserbeseitigung ist gemäss den gesetzlichen Vorgaben als Spezialfinanzierung in der Gemeinderechnung zu führen. Spezialfinanzierungen sind durch Rechtssatz zweckgebundene Mittel. Der Gemeinderat berechnet die Benützungsgebühren im Sinne des Verursacherprinzips. Er passt die Ansätze je nach Ergebnis der Betriebsrechnung des Gewässersschutzverbandes der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee (GVRZ) und den jährlichen Aufwendungen für das Kanalisationswesen an.

Der Tarif für die jährliche Benützungsgebühr wird gesenkt

In den letzten Jahren konnten aufgrund der guten Abschlüsse der Abwasserrechnung laufend Einlagen in die Spezialfinanzierung gemacht werden. Für das Jahr 2005 können daher die Benützungsgebühren nach unten korrigiert werden. Der Abwasserpreis pro m3 Frischwasser wird per 1.1.2005 von heute Fr. 1.70 je m3 Frischwasserkonsum auf neu Fr. 1.40 je m3 reduziert. Die Abwasserrechnung der Gemeinde Arth erfährt dadurch einen Minderertrag von ca. Fr. 180’000.00 pro Jahr. Die Grundgebühr als weiterer Bestandteil der jährlichen Benützungsgebühr bleibt unverändert.

Aus der Bevölkerungsstatistik

Ende Oktober 2004 verzeichnete die Gemeinde Arth einen Bevölkerungsstand von 10’024 Einwohnern. Darin eingeschlossen sind 77 Wochenaufenthalter und 2’166 Personen ausländischer Nationalität.


6415 Arth, 19. November 2004
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)