„Gemeinderat rechne!“, forderte Eduard Keller in seinem Leserbrief. Nach Meinung von Herr Keller solle der Gemeinderat keine Asylsuchenden mehr aufnehmen. Es sei sicher billiger, die dafür drohende Strafe zu bezahlen. Wir haben die Aufforderung ernst genommen und gerechnet:

Wenn eine Gemeinde die ihr zugewiesenen Asylsuchenden nicht innert Frist übernimmt, erfolgt die Ersatzvornahme durch den Kanton auf Kosten der Gemeinde. Die Abgeltung durch den Bund wird einbehalten und von der Gemeinde zusätzlich eine Ersatzabgabe erhoben. Die Ersatzabgabe ist nach Zahl und Aufenthaltsdauer der zugewiesenen Personen progressiv ausgestaltet und beträgt ab 11 Asylsuchenden im 1. Monat Fr. 77.– pro Tag/pro Asylsuchenden und steigt auf Fr. 110.– ab dem vierten Monat (vgl. § 13 MigG i.V.m. § 15 MigV).

Der vom Regierungsrat festgelegte Verteilschlüssel sieht eine Aufnahme von 222 Personen für die Gemeinde Arth vor. Der geltende Verteilschlüssel muss seit 1. Januar 2024 zu 85% erfüllt werden (sog. Ausnützungsquote). Die Gemeinde Arth muss daher aktuell 189 Personen aufnehmen. Die Gemeinde kann das bis Ende Januar knapp erfüllen. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausnützungsquote im laufenden sogar auf 100% steigen wird.

Seien wir aber optimistisch und rechnen der Einfachheit halber mit konstant 180 Asylsuchenden und 30 Tagen pro Monat. Daraus ergeben sich Kosten von Fr. 415’800 im ersten Monat, Fr. 475’200 im zweiten, Fr. 534’600 im dritten, und ab dem vierten Fr. 594’000.

Das Resultat: Insgesamt betragen die jährlichen Kosten unter diesen optimistischen Annahmen Fr. 6’771’600, also fast 7 Mio. Franken jährlich – zu tragen von der Gemeinde Arth.

Zum Vergleich: Die Gesamtkosten der Gemeinde für die Sozialhilfe und das Asylwesen sind im Budget 2024 mit Fr. 2’727’600 veranschlagt. Zieht man diese Kosten vollständig ab, verbleiben immer noch rund 4 Millionen Franken. Dies entspricht rund 10% des budgetierten betrieblichen Aufwands für 2024 oder rund zwei Drittel der veranschlagten Nettoinvestitionen. Würde dieser zusätzliche Budgetposten durch Steuereinnahmen finanziert, müsste der Steuersatz um rund 40 Einheiten, auf neu wieder 160% erhöht werden. Die FDP Arth-Oberarth-Goldau setzt sich vehement gegen Steuererhöhungen ein und bietet weder Hand zum faktischen Rechtsbruch noch zu derart schlechtem Umgang mit Steuergeldern.

Diese Rechnerei bedeutet nicht, dass die FDP Arth-Oberarth-Goldau dem BAZ vorbehaltlos positiv gegenübersteht. Es hilft aber nichts, die Augen vor der Realität zu verschliessen. Vielmehr ist die Situation sachlich und nüchtern zu analysieren und die Diskussion entsprechend zu führen.

Die Forderung, der Bund müsse und der Kanton solle, endlich dafür sorgen, dass weniger Asylsuchende in der Schweiz aufschlagen, ist nicht per se falsch. Es ist aber keine Lösung für die Menschen, die heute bereits hier sind und von der Gemeinde Arth betreut werden müssen.

Lauthals lärmen und zu fordern, dass andere Länder, andere Kantone, andere Gemeinden, sich darum zu kümmern haben, ist weder zielführend, noch entspricht es dem demokratischen Verständnis unseres Landes, wonach alle, nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft beitragen.


Christoph Baumli, FDP Arth-Oberarth-Goldau