Um erwerbstätige Eltern zu entlasten, tritt am 1. Juni 2024 das neue Gesetz zur Kinderbetreuung in Kraft.

Erwerbstätige Eltern, deren Kinder in einer Kita, in einer schulergänzenden Betreuung oder in einer Tagesfamilie betreut werden, erhalten im Kanton Schwyz ab August 2024 neu eine finanzielle Unterstützung. Das neue Gesetz zur Kinderbetreuung tritt per 1. Juni 2024 in Kraft. Die Höhe des finanziellen Beitrags richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern und wird pro Kind bezahlt. Es spielt keine Rolle, ob die Eltern ihre Kinder in der eigenen Gemeinde oder ausserhalb betreuen lassen.

Die Betreuungsbeiträge können Sie unter sz.kibon.ch beantragen.

Weitere Informationen zur Kinderbetreuung finden Sie unter:
www.sz.ch/kinderbetreuung