Bewilligte Bauvorhaben

  • Kenel-Waldis Fidel, Arth / Um- und Anbau an bestehendem Stallgebäude in Arth, Sonnenberg
  • Heinzer-Landtwing Roland und Carla, Goldau / Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Goldau, Ringstrasse 8a
  • Baugenossenschaft Sonnegg / Neubau Parkplatz in Goldau, Hochfluhstrasse

Terminkalender 2006

Der Gemeinderat Arth hat die Termine für das Kalenderjahr 2006 festgelegt. Neben den 25 offiziellen Ratssitzungen wurden auch die folgenden Daten bestimmt:

07.04.2006
Gemeindeversammlung (Rechnung)
27.09.2006
Ausserordentliche Gemeindeversammlung (nur falls notwendig)
15.12.2006
Budgetgemeinde
25.08.2006
Neuzuzüger-Treffen
02.09.2005
Offizielle Feier/Gedenktag 200-Jahre Goldauer Bergsturz
28.09.2006
Viehausstellung Arth-Küssnacht in Küssnacht
04.11.2006
Jungbürgerfeier

Wiederherstellung des Sportplatzes in Goldau

Die Unwetter vom 23. August 2005 haben das Areal des Sportplatzes beim Tierpark, Steinerbergstrasse, mit einer ca. 30 cm dicken Schlammschicht und ca. 20 cm Wasser überflutet. An den bestehenden Anlagen (Beleuchtung etc.) entstand Totalschaden. Durch den Einsatz des Militärs konnte das Spielfeld von den Schlammmassen befreit werden.

Die Gemeinde Arth ist Eigentümerin von GB 902, Sportanlagen Tierpark, Goldau. Der Sport-Club Goldau ist Eigentümer von GB 1479, Baurecht für ein Clubhaus zulasten von GB 902. Die Gebäude liegen somit im Verantwortungsbereich des Sport-Clubs. Für die Wiederherstellung der Spielfelder ist die Gemeinde zuständig. Beim Schadenereignis handelt es sich um einen nicht versicherbaren Elementarschaden. In Zusammenarbeit mit dem Sport-Club Goldau wurden Fachkräfte zu Rate gezogen und ein Konzept für die Wiederherstellung des Sportplatzes erstellt. Es handelt sich dabei um die Sanierung von zwei Plätzen, nämlich dem vorderen Rasenspielfeld (Hauptspielfeld) und dem Allwetterspielfeld (Trainingsfeld) im hinteren Bereich.

Hauptspielfeld

Zunächst muss mit Baumaschinen die jetzige „Aushubsohle“ ausplaniert und dem künftigen Gefälle angepasst werden (als Rohplanie bezeichnet). Auf diese Rohplanie wird ein technischer Schichtaufbau (Rasentragschicht) eingebracht. Durch diese Rasentragschicht werden die Gräben für das Entwässerungs- und Bewässerungssystem erstellt. Die Gräben werden mit Schotterkies sorgfältig verfüllt. Danach wird der Platz feinplaniert, mit vorgekeimtem Saatgut eingesät und gedüngt. Dieser Aufbau entspricht den heute gängigen Sportplatzbelägen für Naturrasenanlagen und ermöglicht eine hohe Nutzung von bis zu 30 Stunden pro Woche. Mit einer minimalen Vorlaufzeit von ca. einem halben Jahr Vegetationszeit darf mit einer Inbetriebnahme des Fussballplatzes per Mitte August 2006 gerechnet werden. Die Kosten für die Wiederherstellung des Hauptspielfeldes betragen ca. Fr. 575’000.–, wobei der Sport-Club Goldau eine Eigenleistung von ca. Fr. 55’000.– erbringen wird.

Allwetterplatz

Die Schlammschichten waren auf dem Trainingsspielfeld erheblich kleiner. Die Untergründe dieses frisch sanierten Spielfeldes sind relativ stabil gebaut und konnten den Wassermassen einigermassen standhalten. Die Oberschicht wurde jedoch regelrecht ausgewaschen, was den erforderlichen Holzanteil der Schicht fortschwemmte. Die Sanierung hätte aufgrund der eingeholten Unternehmerofferte ca. Fr. 200’000.00 gekostet. Nach gründlicher Überlegung und detaillierter Planung mit Fachleuchten kam man aber zum Schluss, dass mit wesentlich geringerem Aufwand ein Rasenspielfeld gebaut werden kann. Im Gegensatz zum Hauptspielfeld ist der Untergrund des Allwetterplatzes beinahe fertig planiert und mit einer sickerfähigen Schicht versehen. Nach ersten Kontrollen konnte festgestellt werden, dass das gesamte System (Drainage, Entwässerungsanlage, Elektroleitungen) noch funktionsfähig ist. Der Aufbau der gleichen Rasentragschicht wie beim Hauptspielfeld wird direkt auf die bestehende Schotterlage eingebracht, mit Humus angereichert und eingewalzt. Nach den Einsäarbeiten, den Düngungen und ebenfalls einer Vorlaufzeit von sechs Monaten kann der Platz im August 2006 wieder in Betrieb genommen werden. Die Kostenzusammenstellung für den Allwetterplatz ergibt einen Betrag von ca. Fr. 108’000.–, abzüglich einer Eigenleistung des Sport-Clubs Goldau von Fr. 7’500.–.

Die Kosten für die Behebung der Schadenfälle sind im Budget 2005 nicht enthalten. Beim Unwetterereignis handelt es sich um ein Elementarereignis. Die Instandstellung erträgt keinen Aufschub. Gemäss dem Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden wird der Gemeinderat die Kosten (heutiger Kostenvoranschlag Fr. 620’000.00) als Nachkredit in die Investitionsrechnung 2005 aufnehmen. Um die Belastung für die Gemeinde zu minimieren, werden verschiedene Institutionen mit einem Gesuch um finanzielle Unterstützung angefragt.

Vernehmlassungsergebnisse betreffend Begegnungszone

Nachdem das im August 2004 vorgestellte Konzept Begegnungszone von zwei Parteien der Gemeinde Arth heftig kritisiert wurde, liess der Gemeinderat Arth durch einen externen Städteplaner ein Gutachten erstellen. Diese Expertise bestätigte den Gemeinderat in seinem Vorhaben, die Park- und Centralstrasse als Begegnungszone zu gestalten. Im August 2005 wurde der Bevölkerung das überarbeitete Konzept vorgestellt und den interessierten Parteien und Organisationen nochmals zur Stellungnahme unterbreitet. Nach Ablauf der Eingabefrist konnte festgestellt werden, dass sich von den insgesamt neun Stellungnahmen nur eine ablehnend zur Begegnungszone äussert. Von den Parteien befürworten die CVP, die SP und auch die FDP das Projekt. Die SVP lehnt die Begegnungszone nach wie vor ab. Als Alternative schlägt sie an der Parkstrasse eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h vor. Des Weiteren äusserten sich die Vereinigung Goldauer Ladengeschäft und der Verkehrs- und Einwohnerverein positiv zur Schaffung einer Begegnungszone. Die Procap March-Höfe (Schweiz. Invaliden-Verbund) machte auf einige Punkte aufmerksam, welche bei der Ausführung des Projektes zu beachten sind, um auch den Anliegen der Behinderten gerecht zu werden. In mehreren Stellungnahmen wurden Vorschläge betreffend Gestaltung der Begegnungszone eingebracht. Diese Punkte können allerdings erst bei Annahme des Kredites geprüft werden.

Der Gemeinderat stellt fest, dass bei den Parteien und Organisationen die Akzeptanz für die Schaffung einer Begegnungszone in Goldau mehrheitlich vorhanden ist. Theoretisch wäre es möglich, dass der Gemeinderat jetzt eine Begegnungszone ohne Volksentscheid einführt. Eine Begegnungszone macht aber nur Sinn, wenn bauliche Massnahmen getroffen werden. Aufgrund der regen Bautätigkeit in der Gemeinde Arth müsste die Park- und Centralstrasse nach Abschluss der Bauten ohnehin saniert werden. Dazu wären Ausgaben von ca. Fr. 800’000.00 bis Fr. 960’000.00 notwendig. Nicht berücksichtigt in diesem Betrag sind die Entschädigungen, welche die Bauherren infolge Schäden an den Strassen bezahlen müssten. Diese Summe kann erst nach Abschluss der Arbeiten beziffert werden. Die geschätzten Gesamtkosten für die Umgestaltung der Park- und Centralstrasse in eine Begegnungszone betragen ca. Fr. 1,5 Mio. Demnach liegen die effektiven Mehrkosten für die Realisierung einer Begegnungszone bei Fr. 540’000.00 bis Fr. 700’000.00.

Die Bewilligung des Verpflichtungskredites für die Schaffung einer Begegnungszone wird am 9. Dezember 2005 an der Gemeindeversammlung beraten. Im Februar 2006 kann die Bevölkerung der Gemeinde Arth an der Urne darüber befinden.

Der Gemeinderat möchte die Bevölkerung jedoch bereits vor der Gemeindeversammlung nochmals umfassend über das Projekt Begegnungszone informieren. Neben dem Referat eines Städteplaners über Langsamverkehr, einer umfassenden Orientierung zur geplanten Begegnungszone und dem beantragten Kredit wird auch genügend Raum für Fragen sein. Diese Infoveranstaltung findet am Donnerstag, 27. Oktober 2005, 19.30 Uhr in der Aula des Schulhauses Sonnegg statt.

Familienergänzende Kinderbetreuung in der Gemeinde Arth

Der Verein Kinderbetreuung Arth-Goldau möchte in der Gemeinde Arth in Kürze eine Kinderkrippe mit einem Angebot von ca. 12 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter bis sechs Jahren eröffnen. Durch den gesellschaftlichen Wandel, neue Familienformen und nicht existenzsichernden Familieneinkommen ist die Schaffung von Kindertagesstätten zu einem wichtigen Anliegen von vielen Eltern und Alleinerziehenden geworden. Wie durch Umfragen eruiert werden konnte, ist das Bedürfnis nach einer Kinderkrippe in der Gemeinde Arth ausgewiesen.

Für die Führung einer Kindertagesstätte ist eine kantonale Bewilligung erforderlich. Der Betrieb muss durch geschultes Personal sowie geeignete Räumlichkeiten gewährleistet sein. Der Verein ist auf eine Anstossfinanzierung von verschiedenen Seiten angewiesen.

Der Bund finanziert während zwei Jahren pro Betreuungsplatz Fr. 5’000.00, sofern das Konzept der Krippenführung bewilligt wird. Dies ergäbe bei 12 Kindern einen jährlichen Beitrag von Fr. 60’000.00. Der Bund setzt jedoch die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung voraus. Die Elternbeiträge, welche auf das Einkommen abgestimmt sind, decken erfahrungsgemäss ca. 60% der Gesamtkosten. Diese belaufen sich auf rund Fr. 240’000.00 pro Jahr.

Um den Start der ausserfamiliären Kinderbetreuung zu ermöglichen, hat der Gemeinderat dem Verein Kinderbetreuung Arth-Goldau ab dem Jahr 2006 einen jährlichen Sockelbeitrag von Fr. 20’000.00 zugesichert. Die Zusage der Gemeinde ist auf fünf Jahre begrenzt. Für das erste Betriebsjahr wird zusätzlich eine Defizitgarantie von Fr. 10’000.00 gesprochen. Der Verein muss zudem durch Einreichung ihres Budgets und der Jahresrechnung ausweisen, dass der Betrieb gewährleistet ist. Über den Standort der Kinderkrippe sowie den Start wird der Verein Kinderbetreuung Arth-Goldau die Bevölkerung zum gegebenen Zeitpunkt selber orientieren.

Senkung der Schadenwehrabgaben per 1.1.2006

Die Schadenwehrabgaben („Feuerwehr-Steuern“) der Gemeinde Arth werden jeweils in der Steuerrechnung separat ausgewiesen und fliessen in eine Spezialfinanzierung, d.h. die Einnahmen dürfen nur zweckgebunden für die Schadenwehr der Gemeinde Arth verwendet werden. In den letzten Jahren konnte nun festgestellt werden, dass die Spezialfinanzierung über ein Eigenkapital von Fr. 300’000.00 verfügt. Es ist nicht sinnvoll, diesen Betrag zu äufnen. Aus diesem Grund beschloss der Gemeinderat Arth, die Schadenwehr-Abgaben per 1.1.2006 um ca. 10% zu senken. Trotz der Mindereinnahmen von ca. Fr. 60’000.00 lassen sich die künftigen Aufwendungen der Schadenwehr während den nächsten Jahren problemlos finanzieren.

Die Schadenwehrabgaben ab 1.1.2006 präsentieren sich neu wie folgt:

Tarif 2005 Tarif 2006
Grundtarif Fr. 60.00 Fr. 50.00
Maximum Fr. 250.00 Fr. 220.00

(Das Maximum wird erreicht bei einem steuerbaren Einkommen ab Fr. 50’000.00)