In der letzten Rigi-Post bzw. Amtsblatt wurde vom Gemeinderat Arth publiziert, dass mein Initiativebegehren abgelehnt wurde. Es ging mir so wie den Lesern. Ich musste die Entscheidung des Gemeinderates ohne Begründung aus der Zeitung erfahren.

Da der Gemeinderat es bisher unterliess, die Bevölkerung über meine Initiative zu informieren, erlaube ich mir nun, dies selber zu tun.

Initiativtext:
Der Eisenbahnweg ist als Groberschliessungsstrasse aus dem Erschliessungsplan und dem Erschliessungsreglement der Gemeinde Arth zu streichen und auf die Erstellung des neuen Eisenbahnweges ist ganz zu verzichten.

Im Jahre 2003 wurde der Erschliessungsplan mit Reglement und drei Verpflichtungskrediten (Rufibergstrasse, Eisenbahnweg, Poststrasse) vom Souverän angenommen. Dabei betrafen Fr. 950’000.– des Kredits den Ausbau des Eisenbahnwegs mit neuer Wegführung, damals begründet vor allem mit der Erschliessung der Berufschule und der neuen Pädagogischen Hochschule.

Es stimmt, dass ich, sowie viele Anwohner des Weiherwegs dagegen waren und wir den Bau der neuen Anlage bis vor Bundesgericht bekämpften. Damals hielt das Bundesgericht sinngemäss folgendes fest:

Beide Erschliessungsvarianten über die Zaystrasse und den Eisenbahnweg sind gemäss den vorliegenden Planungsstudien gleichwertig. Die Wahl unter mehreren Lösungen obliegt der Planungsbehörde. Das Stimmvolk der Gemeinde Arth hat den Bau des Eisenbahnwegs genehmig und deshalb ist nicht in die Selbständigkeit der Gemeinde einzugreifen.

Übrigens wurde vom Gemeinderat vor der Abstimmung ein Gutachten eingeholt. Dieses stufte aus mehreren Möglichkeiten die Ist-Variante über die Zaystrasse als die Geeignetste ein (Inhalt meiner Initiative!!). Warum sich der Gemeinderat für eine teure, neu zu bauende Strasse entschied, ist mir bis heute ein Rätsel.

Der Bau der Pädagogischen Hochschule wurde vom Kanton vorangetrieben. Der Ausbau des Eisenbahnwegs liess nach der Abstimmung auf sich warten. Trotzdem konnte der Gemeinderat die Baubewilligung für die PHZ erteilen, da die Erschliessung über die Zaystrasse genügend ist. Hiermit ist auch bewiesen, dass der Bau einer neuen Strasse aus Steuergeldern überflüssig ist. Sonst hätte der Gemeinderat die Baubewilligung verweigern müssen.

In meiner Funktion als Rechnungsprüfer der Gemeinde Arth stellte ich letzten Herbst bei der Prüfung fest, dass für den Ausbau des Eisenbahnwegs statt der vom Volk genehmigten Fr. 950’000.– ein Betrag von Fr. Mio. 1,17, das heisst Fr. 220’000.– mehr budgetiert waren. Meine Nachfrage betreffend der Kostenüberschreitung wurde mit der Teuerung begründet. Diese Aussage stimmt jedoch nicht, wie ich mit dem Baukostenindex nachrechnen konnte. Sobald solche Kostenüberschreitungen bekannt sind, muss beim Stimmvolk ein Zusatzkredit eingeholt werden – dies bereits vor Baubeginn. Der Gemeinderat wies mich jedoch zurück, ich sei befangen und könne dies nicht objektiv beurteilen.

Warum hat es der Gemeinderat bis heute unterlassen, der Bevölkerung diesen Zusatzkredit zu unterbreiten? Das Einholen von Zusatzkrediten ist in anderen Schwyzer Gemeinden absolut üblich. Die Vorlagen werden von der Bevölkerung auch oft befürwortet.

Da nun sowieso das Volk hätte gefragt werden müssen, wollte ich mittels der Einzelinitiative einen Schritt „überspringen“ und den gesamten Bau des nicht zwingend notwendigen Eisenbahnwegs der Bevölkerung zur Entscheidung vorlegen. Meine Einzelinitiative erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Umso mehr erstaunt es mich, dass der Gemeinderat diese nun einfach als unzulässig erklärt.

Als Begründung hat mir der Gemeinderat einen Tag nach Publikation in der Rigi-Post folgendes mitgeteilt:

Meine Einzelinitiative sei ungültig, weil ein kleines, eingezontes Baugebiet ohne Bau des Eisenbahnwegs nicht erschlossen sei und wieder ausgezont werden müsste. Komischerweise ist die fragliche Parzelle jedoch seit Jahren über den Hügelweg – Weiherweg voll erschlossen und damit baureif. Diese Tatsache ist dem Gemeinderat bekannt. Im Übrigen ist die Feinerschliessung Sache der Grundeigentümer und nicht der Gemeinde.

Als zweiter Ablehnungsgrund wurde mir mitgeteilt, die Gemeinde habe bereits einen Vertrag mit dem Kanton und privaten Anstössern abgeschlossen. Die Zaystrasse werde nach dem Bau des Eisenbahnwegs gesperrt. Das bedeutet, es wäre nachher nicht mehr möglich, mit dem Auto über die Zaystrasse zu den Schulanlagen zu gelangen. Die Gemeinde müsse sich an ihre Versprechen halten. Hier frage ich mich, warum der Gemeinderat damals im Abstimmungstext mitgeteilt hatte, die „Zaystrasse und Sonneggstrasse werden entlastet“, wenn bereits Verträge für eine Sperrung vorlagen? Oder sind entlasten und sperren dasselbe? Ich bin sicher, dass dieser Vertrag eine Rücktrittsklausel enthält.

Die PHZ ist gebaut. Seit der Abstimmung sind beinahe fünf Jahre vergangen. Soll wirklich über eine Million Franken Steuergelder für den Bau einer unnötigen Strasse ausgegeben werden? Es ist mir ein Anliegen, dass die Bevölkerung zu dieser Frage mittels Abstimmung Stellung nehmen könnte.

Ich bin stolz darauf, in einer Demokratie zu leben, in welcher die Bürger ihre Meinungen kundtun dürfen. Unsere Behörden wären verpflichtet, zum Wohle des Volkes zu handeln. Warum hat der Gemeinderat meine Initiative für unzulässig erklärt? Hat er Angst, die Bevölkerung zu fragen? Befürchtet er, dass auch Sie denken, dass Ihre Steuergelder sinnvoller investiert werden könnten?

Ich habe gegen die Verfügung des Gemeinderates Beschwerde eingereicht und überlasse es dem Gericht zu entscheiden, ob das Stimmvolk tatsächlich nicht berechtigt ist, bei solchen Angelegenheiten mitzubestimmen.

Franz Schuler, Weiherweg 1, Goldau