Medienmitteilung
Am nächsten Mittwoch wird der Schwyzer Kantonsrat zu einer Sitzung zusammengerufen.
Teilrevision Planungs- und Baugesetz 3. Etappe
Die SVP-Fraktion stimmt der Teilrevision einstimmig zu, wenn der Kantonsrat den Anträgen der Kommission folgt. Die Anpassung bzw. Optimierung des kommunalen Nutzungsplanverfahrens sind im Interesse des Kantons Schwyz.
§ 27 Abs. 1
Dieser Paragraph, wie vorgeschlagen von einer Mehrheit der Kommission, dient der Verfahrensbeschleunigung und wird deshalb von einer Mehrheit der SVP-Fraktion unterstützt. Eine Minderheit der SVP-Fraktion sieht die Beschleunigung als kritisch an und befürchtet, dass das Verwaltungsgericht mehr Volksabstimmungen in Zusammenhang mit Zonen- und Erschliessungsplänen nachträglich kippt.
§ 66 Abs. 2
Die SVP-Fraktion folgt der Mehrheit der Kommission. Der Gewässerabstand wird vom Bund nicht vorgeschrieben und hindert in vielen Fällen unnötig Bauten neben Gewässern ohne Hochwasser- Schutz sowie bei eingedolten Gewässern innerhalb der Bauzone ohne Hochwasser-Schutz.
Motion M 11/23: Lockerung der Leinenpflicht für Hunde im Kanton Schwyz
Die SVP-Fraktion will diese Motion grossmehrheitlich nicht erheblich erklären lassen. Die Leinenpflicht sieht die SVP-Fraktion primär als Schutz der Tierwelt und der Umwelt. Nicht angeleinte Hunde können wildlebende Tiere wie Vögel, Rehe oder Nagetiere stören, jagen oder sogar töten. Bevor im Kanton Zürich von April bis Juli einen Leinenpflicht im Wald und am Waldrand eingeführt haben, wurden innerhalb von fünf Jahren 570 Wildtiere gewildert. Die Leinenpflicht hat sich bewährt, jedoch teilt die SVP-Fraktion die Meinung der Regierung, dass die Gesetzgebung für gewisse Nutzhunden überprüft werden muss.
Die SVP-Fraktion will diese Motion einstimmig erheblich erklären lassen, da sie die Auffassung der Motionäre teilt, dass übermässig erhobene Steuern den Steuerzahlern auf pragmatische Weise zurückerstattet werden sollten. Grundsätzlich ist der Steuerfuss tatsächlich das wirksamste Instrument, um eine zu hohe Steuerlast für Bevölkerung und Unternehmen zu vermeiden. Dennoch hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass das Budget signifikant von der Realität und den Entwicklungen abweicht. Eine unmittelbare Reaktion darauf gibt es nicht, da Anpassungen am Steuerfuss erst im Rahmen künftiger Aufgaben- und Finanzpläne gemacht werden können. Dieses Problem adressiert die Motion und verdient aus der Sicht der SVP-Fraktion deshalb Unterstützung. Die Regierung lehnt die Motion unter anderem ab, weil zahlreiche Detailfragen und Spezialfälle geregelt werden müssen, die in der Motion nicht berücksichtigt wurden. Diese Argumentation kann die SVP-Fraktion nicht nachvollziehen, denn genau dafür ist der gesetzgeberische Prozess und damit die Einbindung von Verwaltung und Kommission vorgesehen.
Motion M 13/23: Wertschätzung der Pflege- und Betreuungsarbeit von Angehörigen durch Steuerabzug
Die SVP-Fraktion will diese Motion nicht erheblich erklären lassen. Ein steuerlicher Abzug ist weder zielgerichtet, noch verhältnismässig oder vollzugstauglich. Auch hat sich der Motionär keine Gedanken gemacht, wie die Abzüge vom Steueramt eingeschätzt, bzw. kontrolliert werden können. Es handelt sich um einen Wahlkampf-Vorstoss, mit dem offensichtlich keine zielgerichtete Sozial- oder Gesellschaftspolitik betrieben werden kann. Mitnahmeeffekte, Streuverluste, mangelnde Wirkung und eine komplexe Administration verhindern einen zielgerichteten Effekt.
Postulat P 13/23: Ein lokales Zeitungs-Jahresabonnement für alle 18-Jährigen im Kanton Schwyz
Die SVP-Fraktion will dieses Postulat einstimmig nicht erheblich erklären lassen. Die SVP-Fraktion teilt die Meinung der Regierung, nämlich dass es die Aufgabe der Medien ist, qualitativ hochwertige Medieninhalte in den von dieser Altersgruppe genutzten Formaten zu entwickeln und diese zu monetarisieren. Tun sie das nicht, werden sie spätestens in einigen Jahren, ungeachtet einer solcher Subventionierung, nicht mehr im Geschäft sein. Gerade solche Subventionen machen die Medien träge und sind deshalb gefährlich.
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