Ersatzwahl Musikschulkommission
Bewilligte Bauvorhaben
Bildung einer Subkommission für das Alters- und Pflegeheim Hofmatt
Altlastensanierungen im Gebiet Grosswijer, Goldau

Ersatzwahl Musikschulkommission

Für die Amtsperiode 2002 – 2004 wurde seitens des Musikvereins Goldau als Mitglied der Musikschulkommission Arth Werner Heinzer, Goldau, gewählt. Werner Heinzer hat zwischenzeitlich seine Demission eingereicht. Für die geleisteten Dienste im Interesse der Öffentlichkeit wird dem Demissionär der beste Dank ausgesprochen.

Als Ersatzmitglied wurde Petra Theiler, Goldau, per 1.5.2003 in die Musikschulkommission Arth gewählt.

Bewilligte Bauvorhaben

  • Maccarone-Meyer Sandro und Nicole, Küferweg 4, Küssnacht – Einfamilienhaus in Oberarth, Almigweg 8
  • Horat Werner und Trudy, Bergrestaurant Gribsch, Schwendiberg, Steinerberg – Ausbau Dachwohnung am bestehenden Wohn- und Bergwirtschaftsgebäude
  • Rickenbach-Schuler Franz, Galliweg 31, Rothrist – Holzzaun entlang Liegenschaft Luzernerstrasse, Arth
  • Birrer André, Hünenbergweg 3, Arth – Autounterstand (anstelle Garage) an bestehendem Wohnhaus
  • Kenel Anita, Rigi-Garage, Zugerstrasse 17, Arth – Fassadenrenovation am bestehenden Wohn- und Geschäftshaus (Baumeldung)
  • City Painters, Steinerbergstrasse 61, Goldau – Malerladen im bestehenden Gebäude (Baumeldung)

Bildung einer Subkommission für das Alters- und Pflegeheim Hofmatt

An der Gemeindevolksabstimmung vom 9.2.2003 hat der Souverän dem Initiativbegehren: „Die Gemeinde Arth errichtet eine unselbständige Anstalt mit dem Zweck, das Altersheim Hofmatt in Arth als gemeindeeigenes Alters- und Pflegeheim zu führen und zu betreiben”, mit 2569 Ja zu 656 Nein klar zugestimmt. Damit wurde der Gemeinderat mit dem Vollzug dieses demokratischen Entscheides beauftragt.

Der Gemeinderatsbeschluss vom 27.5.2002, das Alters- und Pflegeheim Hofmatt per 30.6.2003 zu schliessen, wurde am 17.2.2003 aufgehoben. Die Verwaltungskommission Alters- und Pflegeheim Hofmatt wurde beauftragt, ihre Aufgabenbereiche weiter zu führen. Sie amtet als Aufsichtskommission über alle Belange, welche den Betrieb des Alters- und Pflegeheims Hofmatt betreffen. Sie unterstützt die Heimleiterin bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und steht ihr beratend zur Seite.

Das Ja zum Alters- und Pflegeheim Hofmatt wurde im Vorfeld der Abstimmung durch den Initianten und die Solidaritätsgruppe APH (Alters- und Pflegeheim Hofmatt Arth) mit grossem Engagement in der Bevölkerung vertreten. Bei der Beratung über die Weiterführung sind daher der Initiant und die Exponenten der Solidaritätsgruppe in der Subkommission mit einzubeziehen.

Der Gemeinderat hat nun an seiner Sitzung vom 28.4.2003 die Subkommission „Hofmatt” gebildet. Diese setzt sich folgendermassen zusammen:

  • Betschart Margrit, Goldau, Gemeinderätin
  • Kennel Ivo, Goldau, Initiant
  • Kunz Josef, Arth, Solidaritätsgruppe
  • Pop Iris, Horw, Heimleiterin APH
  • Schuler Franz, Goldau, Gemeinderat
  • Steiner Herbert F., Goldau, Solidaritätsgruppe
  • von Matt Bernhard, Dr. med., Arth, Verwaltungskommission APH
  • Wobmann Hedy, Goldau, Gemeinderätin
  • Gehringer Heidi, Gemeindeverwaltung, Sekretärin

Als Präsidentin der Subkommission amtet Gemeinderätin Margrit Betschart. Je nach Bedarf können auch Fachberater hinzugezogen werden.

Die Subkommission Hofmatt hat die Aufgabe, sich im Sinne der Initiative mit der Zukunft des Alters- und Pflegeheimes Hofmatt zu befassen. Die Kommission wirkt vorberatend und stellt Antrag an den Gemeinderat. Die Weisungen über die Führungsgrundsätze für Behörden und Kommissionen der Gemeinde Arth, vom 20.2.1985, finden Anwendung, wie sie für alle Behörden und Kommissionen der politischen Gemeinde Arth gelten.

Altlastensanierungen im Gebiet Grosswijer, Goldau

An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 14. November 1995 wurde der Teilzonenplan Grosswijer und Schutt, Goldau, vorgestellt. Der Natur- und Tierparkverein Goldau plant auf diesem Areal eine Erweiterung der Tierparkanlage. Darauf befinden sich auch zwei Schiessanlagen (Jagdschiessanlage, 300 m Schiessanlage).

Vor dem Hintergrund einer tödlichen Bleivergiftung, die in einem Nachbarkanton Rinder nach dem Beweiden eines Kugelfangareales erlitten hatten, entnahm das Amt für Umweltschutz, Schwyz, im Dezember 1995 in Absprache mit dem Umweltschutzbeauftragen der Gemeinde Arth im Kugelfanggebiet der Schiessanlagen Grosswijer sowie vor dem Schützenhaus Boden- und Vegetationsproben und übermittelte diese dem Laboratorium der Urkantone zur Analyse auf Blei und Schwermetalle.

Mitte Januar 1996 lag der Bericht des Laboratoriums vor und wurde dem Gemeinderat und dem Tierpark unterbreitet. Die Belastung von Boden und Vegetation mit Blei erwies sich streckenweise als erheblich, im Bereich der Kugelfänge sogar als massiv.

Im März 1996 genehmigte der Regierungsrat des Kantons Schwyz den Teilzonenplan Grosswijer und Schutt (für die Tierparkerweiterung). Er wies jedoch auf die Schwermetallbelastung der Kugelfangbereiche hin und verlangte, dass bei Erdarbeiten in diesem Gebiet dem Amt für Umweltschutz ein Entsorgungskonzept für das belastete Material vorzulegen sei.

Sanierungsmassnahmen sind also unumgänglich, wenn das Areal gemäss Zonenplan genutzt werden soll. Die Bereiche der Kugelfänge müssen als Altlasten bezeichnet werden. Als Massnahmen wurden der Gemeinde Arth und dem Natur- und Tierpark die Einzäunung der Kugelfangbereiche sowie die sofortige Einstellung des Schiessbetriebes empfohlen. Die bessere Variante besteht jedoch in einer vollständigen Dekontamination der belasteten Zonen (Aushebung der Kugelfänge und fachgerechte Entsorgung des belasteten Materials). Die betroffenen Schützenvereine wurden ebenfalls über die diversen Massnahmen informiert.

Im März 1998 reichte der Natur- und Tierpark Goldau ein Gesuch beim Amt für Umweltschutz ein. Darin forderte er einen Kostenverteilschlüssel betreffend den zu erwartenden Sanierungskosten. Umfangreiche Abklärungen wurden notwendig. Am 10. April 2003 übermachte das Amt für Umweltschutz in einer Verfügung den verschiedenen Parteien den Kostenverteilschlüssel für die Altlastensanierung der beiden Schiessanlagen:

Jagdschiessanlage
Natur- und Tierpark Goldau 25%
Patentjägerverein Hubertus 63%
Pistolenclub Arth-Goldau 0.5%
VBS, Zeughaus Seewen 0.4%
Kanton Schwyz, Jagdverwaltung 11.2%
300 m Schiessanlage
Natur- und Tierpark Goldau 25%
Feldschützengesellschaft Goldau 26.9%
Standschützen (aufgelöst, hat die Gemeinde Arth zu übernehmen) 1%
SBB AG (Bahnpolizei) 1.6%
Militär (Bund, VBS) 45.5%

Dieser Kostenverteilschlüssel ist auch für die Gemeinde Arth relevant. Sollten nämlich einer oder mehrere Schützenvereine zahlungsunfähig sein, wäre die Gemeinde Arth gesetzlich verpflichtet, die Ausfallkosten zu übernehmen. Eine genaue Kostenkalkulation für die Altlastensanierung im Gebiet Grosswijer liegt noch nicht vor.


6415 Arth, 2. Mai 2003
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)