Der Boden bei der Luxram in Goldau war teilweise mit Quecksilber kontaminiert. Ein Grossteil der Sanierung ist abgeschlossen, nur der Kanton beteiligt sich nicht an den Restkosten.

Erhard Gick, Bote der Urschweiz, 12.04.2023

Die Luxram Licht AG, die durch die Produktion und Fabrikation ihrer Lampen die Quecksilberbelastung der Böden verursachte, existiert nicht mehr. «Sie kann für die Übernahme der Sanierungskosten folglich nicht mehr belangt werden», sagt der Arther Gemeindepräsident Ruedi Beeler.

Darum hatte der Gemeinderat erwartet, dass sich die Schwyzer Regierung zumindest symbolisch an den Restkosten der Ausfallkosten, die durch die öffentliche Hand zu tragen sind, beteiligt hätte. «Dem ist leider nicht so. Der Kanton stützt sich jetzt auf einen Verwaltungsgerichtsentscheid und spricht sich damit von der Kostenbeteiligung frei», sagt Ruedi Beeler. Man akzeptiere zwar den Gerichtsentscheid, sei aber vom Verhalten der Regierung enttäuscht, so Beeler gegenüber dem «Boten». Sie seien gespannt, wie sich die Regierung und der Kanton verhalte, wenn es um die Sanierung des kantonal bewilligten «Pulverfasses», der Deponie Bernerhöhe, gehe.

Grosser Teil der Bodensanierung ist abgeschlossen

Die Regierung stützt sich im Fall Luxram auf den Umstand, dass Arth über ein solides Eigenkapital von 21,2 Millionen Franken verfüge. Arth hat in der Rechnung 2022 vorsorglich 1,5 Millionen Franken eingestellt, um dem öffentlichen Sanierungsauftrag nachkommen zu können. «Wir sind davon ausgegangen, dass das mutmassliche Ausfallrisiko rund 1,5 Millionen Franken betragen wird», kommentiert Ruedi Beeler den Betrag.

Die Gesetzeslage spricht für den Kanton Schwyz und gibt ihm recht. Im Einführungsgesetz zum Umweltschutzgesetz (EGzUSG) steht unter Paragraf 23, Absatz 3: Der Kanton kann Beiträge von mindestens 50 Prozent sprechen. «Mit diesem Kann-Artikel kann sich der Kanton aus der Verantwortung ziehen. Wie die Gemeinde kassierten auch der Bund und der Kanton seinerzeit von der Luxram Steuern. Aber an die Sanierung will er jetzt nichts bezahlen, das löst bei uns eine Unzufriedenheit aus», so der Gemeindepräsident.

Eigenkapital ist ein Papiertiger

Arth erhält vom Kanton aus dem Finanzausgleich namhafte Beiträge. Das Eigenkapital sei durch die Umstellung des Rechnungsmodells Harmos I auf Harmos II entstanden. Die Buchwerte von gemeindeeigenen Immobilien, Strassen et cetera führten zu einer Zunahme des Eigenkapitals von mehr als 10 Millionen Franken. «Das ist aber ein Papiertiger, der für Investitionen nicht in geldwerte Mittel umgemünzt werden kann. Wir müssten Geld trotz hohem Eigenkapital über den Kapitalmarkt beschaffen», hält Ruedi Beeler weiter fest.

Der Boden rund um die Luxram in Goldau war teilweise mit Quecksilber belastet. Er wurde und wird saniert. Bild: Erhard Gick

Konkret geht es jetzt also um den Kostenverteiler für die Bodensanierung. Die Gesamtkosten wurden vom Amt für Umwelt und Energie auf rund zwei Millionen Franken berechnet. 40 Prozent der Restkosten trägt der Bund. Die Gemeinde möchte aber auch die Grundstücksbesitzer mit in die Pflicht nehmen. Das könnten zwischen 10 und 30 Prozent der Restkosten sein. In Arth rechnet man damit, dass die Errechnung der definitiven Kostenverteilung noch ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen könnte.

Bei den kontaminierten Gebäuden ist die Gemeinde kostenmässig nicht betroffen, auch wenn da in den nächsten Tagen ein Regierungsratsentscheid zu einer Beschwerde des Schwyzer Heimatschutzes zu erwarten ist. Auf den Zeitplan für die Realisierung der Entwicklungsachse Bahnhof Süd haben diese Entscheide keinen direkten Einfluss.