Nach längerer Vorbereitungszeit erfolgt am 1. Oktober 2024 der Start zur Verwaltungsrefom der Gemeinde Arth.
Im Mittelpunkt der Reform steht die Einführung einer Verwaltungsleitung, die den Gemeinderat von operativen und personellen Aufgaben entlastet. Die Abteilungsleiter bilden zusammen die Verwaltungsleitung unter dem Vorsitz und Führung des Gemeindeschreibers. Der Gemeindeschreiber übernimmt zudem die Funktion des Personalchefs.
Neben der eigentlichen Verwaltungsreform beinhaltet die Vollzugsverordnung zur Personal- und Besoldungsverordnung zahlreiche Neuerungen. So erfolgt unter anderem die Umstellung von «Lohnklassen» auf «Lohnbänder», wie sie auch die Kantonsverwaltung Schwyz kennt.
Mit der Reform strebt der Gemeinderat eine effizientere Verwaltung an, die den künftigen Anforderungen gerecht wird.
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