Gemeinsame Medienmitteilung von Freunde der Verfassung, Aktionsbündnis Urkantone und Netzwerk Impfentscheid

Innert weniger als drei Wochen sind über 60.000 Unterschriften bei den Referendumskomitees eingetroffen. Dies war somit das schnellste Referendum, das es je gab. Dies zeigt unmissverständlich die Stärke der Schweizer Bürgerrechtsbewegung. Sie ist zu einem bedeutenden Faktor in der Schweizer Politlandschaft geworden.

Das Referendum wird am Donnerstag, 8. Juli in Bern eingereicht. Die Pressekonferenz zur Einreichung findet um 15:00 im Kongresszentrum Kreuz in Bern an der Zeughausgasse 41 statt.

Das Netzwerk Impfentscheid und das Aktionsbündnis Urkantone haben bereits einige Wochen vor dem 13. Juni das Referendum gegen die Änderungen des Covid-Gesetzes ergriffen. Bis am letzten Abstimmungssonntag wurden rund 4.000 Unterschriften gesammelt. Am 13. Juni haben auch die Freundinnen und Freunde der Verfassung das Referendum ergriffen. Die drei Referendums- komitees werden unterstützt von der Jugendbewegung MASS-VOLL!, der Jungen SVP Schweiz und zahlreichen weiteren Vereinen.

Das Referendum richtet sich gegen die Änderungen des Covid-Gesetzes in der Frühjahrssession, insbesondere gegen den Machtausbau des Bundesrates und das Covid-Zertifikat.

Mit dem Covid-Zertifikat wurde die rechtliche Grundlage zur Diskriminierung all jener geschaffen, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Dies wird bereits jetzt umgesetzt. Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vom Impfstatus abhängig zu machen, ist verfassungswidrig und in jeder Hinsicht verwerflich. Es gibt keine Bedrohungslage, die ein solches Vorgehen rechtfertigt.

Auch der Ausbau der Befugnisse des Bundesrats gemäss dem neuen Artikel 1a des Covid- Gesetzes ist nicht notwendig. Im letzten Jahr wurden zur vermeintlichen Pandemie- bekämpfung über 130 Milliarden an Steuergeldern verschleudert. Dies ist rund zehnmal mehr als die gesamten Kosten für den Gotthard-Basistunnel. Es gibt bis heute keine belastbaren Beweise für die Wirksamkeit der Massnahmen, jedoch immense Kollateralschäden. Trotz massiver staatlicher Interventionen wurde die Kapazität auf den Intensivstationen seit Beginn der Pandemie um 56% reduziert. Eine Exekutive, die ein solches Versagen an den Tag legt, braucht definitiv keine zusätzlichen Vollmachten.

Die Referendumskomitees machen sich gegen einen weiteren Machtausbau des Bundesrates stark und setzen sich für eine diskriminierungsfreie Schweiz ein! Sie hoffen, dass ihnen gelingt zu erreichen, was das Aktionsbündnis Urkantone am 13. Juni in Uri, Schwyz und Unterwalden bereits geschafft hat – dass sich die Mehrheit der Bevölkerung hinter die Anliegen der Bürgerrechtsbewegung stellt. Die Chancen für einen Erfolg an der Urne stehen gut, zumal sich der Souverän jetzt frei von der erpresserischen Verknüpfung von Massnahmen und Hilfsgeldern für die Wirtschaft äussern kann.

Die Referendumskomitees: Freunde der Verfassung, Aktionsbündnis Urkantone und Netzwerk Impfentscheid

Das Referendum wurde unterstützt von:

MASS-VOLL!, Aktionsbündnis Aargau-Zürich, JSVP Schweiz, ALETHEIA Ärztenetzwerk, ANIMAP.CH, Bürgerforum Schweiz, Kommission Frühling2020, reaktion.org , Corona-Rebellen, Stiller Protest, StrickerTV, Verband Freie KMU

Die Gesetzesartikel, die mit dem Referendum bekämpft werden sollen, im Detail:

ART. 1A KRITERIEN UND RICHTWERTE
Der Bundesrat kann die Massnahmen diktieren:
«Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens fest. Er berücksichtigt nebst der epidemiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen.»

ART. 6A IMPF-, TEST- UND GENESUNGSNACHWEISE
Einführung eines Covid-Zertifikates:
«Der Bundesrat legt die Anforderungen an den Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19- Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses fest.»

ART. 3A 11 GEIMPFTE PERSONEN
Diskriminierung von Ungeimpften, die zukünftig noch weiter verschärft werden soll: «Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft sind, der zugelassen ist und erwiesenermassen gegen die Übertragung schützt, wird keine Quarantäne auferlegt.»

ART. 3 ABS. 7 A
Massenüberwachung durch ein umfassendes Contact-Tracing
«Der Bund trifft die folgenden Massnahmen in enger Abstimmung mit den Kantonen: a. umfassendes, wirksames und digitales Contact-Tracing;»