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Motorrad

Der Weg zum Führerausweis Kategorie A1


Motorräder mit einem Hubraum bis 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW

Unter die Kategorie A1 fallen Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.

Der Weg zum Führerausweis der Kategorie A1

Das Mindestalter beträgt:

  • 15 Jahre: für Kleinmotorräder mit einem Hubraum bis 50 cm3 und einer Motorleistung von max. 4 kW und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
  • 16 Jahre: für Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW

Das Formular „Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises“ ist via Internet, beim Einwohneramt oder dem Verkehrsamt erhältlich.

Folgendes ist zu beachten:

  • Das Formular ist vollständig auszufüllen (Personalien / Beantwortung aller Fragen)
  • Das vollständig ausgefüllte Formular ist dem Einwohneramt der Wohn- sitzgemeinde vorzulegen, welche die Personalien überprüft und bestätigt (entfällt bei Personen, welche schon einen Führerausweis besitzen)
  • Anschliessend sind die Augen bei einem Optiker oder einem Augenarzt zu kontrollieren (Gültigkeit der Augenkontrolle, maximal zwei Jahre)
  • Bevor das Gesuchsformular dem Verkehrsamt zugestellt wird, ist dieses vom Gesuchsteller sowie von einem Elternteil (entfällt bei Personen über 18 Jahren) zu unterschreiben
  • Das Formular kann nun unter der Beilage eines farbigen Passfotos dem Verkehrsamt zugestellt werden

Absolvierung Theorieprüfung

Nicht erforderlich:

  • sofern bereits die Basistheorieprüfung (Kategorie A, A1, B, B1) vor dem 31.12.2020 erfolgreich abgelegt wurde und nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt
  • die Basistheorieprüfung nach dem 01.01.2021 positiv absolviert wurde
  • Sie bereits im Besitze des Führerausweises der Kategorie A1, B oder B1 sind

Nothelferausweis: Wer sich zur Prüfung der Basistheorie für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A1 anmeldet, muss vor der Anmeldung nachweisen, dass er an einem Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen teilgenommen hat.

Gültigkeit des Lernfahrausweises / Grundschulung / Lernfahrten

  • Mit Besitz der Kategorie B
    Der Lernfahrausweis der Kategorie A1 wird auf eine Gültigkeit von 4 Mo- nate ausgestellt. Innerhalb dieser Zeit ist die praktische Motorrad- Grundschulung bei einem Fahrlehrer erfolgreich zu absolvieren. Wurde diese fristgemäss besucht, darf die Kategorie A1 im Führerausweis einge- tragen werden. Dies kann postalisch oder persönlich am Schalter vorge- nommen werden. Aufgrund des Vorbesitzes der Kategorie B entfällt die praktische Führerprüfung.
  • Ohne Besitz der Kategorie B
    Der Lernfahrausweis der Kategorie A1 wird erstmals auf eine Gültigkeit von 4 Monate ausgestellt und verlängert sich automatisch um 12 Monate sobald die praktische Motorrad-Grundschulung bei einem Fahrlehrer er- folgreich absolviert wurde. Die dafür ausgestellte Bescheinigung über den Besuch der Grundschulung ist mit dem Lernfahrausweis mitzuführen.

Praktische Grundschulung (PGS)

Gültigkeitsbeginn des Lernfahrausweises ab 2020 und früher: PGS 8 Std. Gültigkeitsbeginn des Lernfahrausweises ab 2021 und später: PGS 12 Std.

Mit dem Lernfahrausweis der Kategorie A1 dürfen Lernfahrten ohne Begleit- person durchgeführt werden.

Verkehrskundeunterricht (VKU)

Die Teilnahme am Verkehrskundeunterricht (VKU) ist bei einem Fahrlehrer erforderlich, ausgenommen sind Inhaber des Führerausweises der Kategorie B oder B1

Wurde der Verkehrskundeunterricht vor dem 31.12.2020 besucht, ist die Gültigkeit des Kurses auf zwei Jahre beschränkt. Ausbildungen, welche ab dem 01.01.2021 absolviert werden – unter anderem der Verkehrskundeunter- richt – sind unbeschränkt gültig.

Praktische Prüfung / Prüfungsfahrzeug

  • Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt via Fahrlehrer oder persönlich durch den Prüfling. Der Verkehrskundeunterricht (falls ver- langt) und die Motorrad-Grundschulung (falls verlangt) sind vor der Anmeldung zu absolvieren

    Von November bis März besteht im Kanton Schwyz keine Möglichkeit die praktische Motorrad-Führerprüfung abzulegen.

  • Die Prüfung ist mit einem zweirädrigen Motorrad der Kategorie A1 ohne Seitenwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h abzulegen
  • Zu Beginn der praktischen Prüfung ist ein Parcours zu absolvieren (z.B. Anfahren am Berg / Klettern / Spurgasse / versetzter Slalom / optimale degressive Bremsung usw.)

Sicherheitsausrüstung Kategorie A1

Motorradhelm (geprüft nach ECE Reglement 22), Motorradhandschuhe oder Handschuhe aus abrieb- und reissfestem Material, robuste Jacke und Hose aus abrieb- und reissfestem Material, Motorradstiefel/knöchelschützendes festes Schuhwerk.

Die Schutzanforderungen an die Bekleidung müssen auch beim Tragen der Regenbekleidung erfüllt sein.

Der Weg zum Führerausweis Kategorie A


Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 11 kW und/oder mehr als 125 cm3

Unter die Kategorie A fallen Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 11 kW und/oder mehr als 125 cm3.

Der Weg zum Führerausweis der Kategorie A

Das Mindestalter beträgt:

  • 18 Jahre: für Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg
  • Der Lernfahrausweis der Kategorie A ohne Leistungsbeschränkung wird Personen erteilt, die den Führerausweis der Kategorie A mit Leistungsbe- schränkung seit mindestens zwei Jahren besitzen und eine klaglose Fahrpraxis nachweisen können

Das Formular „Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises“ ist via Internet, beim Einwohneramt oder dem Verkehrsamt erhältlich.

Folgendes ist zu beachten:

  • Das Formular ist vollständig auszufüllen (Personalien / Beantwortung aller Fragen)
  • Das vollständig ausgefüllte Formular ist dem Einwohneramt der Wohn- sitzgemeinde vorzulegen, welche die Personalien überprüft und bestätigt (entfällt bei Personen, welche schon einen Führerausweis besitzen)
  • Anschliessend sind die Augen bei einem Optiker oder einem Augenarzt zu kontrollieren (Gültigkeit der Augenkontrolle, maximal zwei Jahre)
  • Das Formular kann nun unterschrieben und unter der Beilage eines farbi- gen Passfotos dem Verkehrsamt zugestellt werden

Absolvierung Theorieprüfung

Nicht erforderlich:

  • sofern bereits die Basistheorieprüfung (Kategorie A, A1, B, B1) vor dem 31.12.2020 erfolgreich abgelegt wurde und nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt
  • die Basistheorieprüfung nach dem 01.01.2021 positiv absolviert wurde
  • Sie bereits im Besitze des Führerausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 sind

Nothelferausweis: Wer sich zur Prüfung der Basistheorie für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A anmeldet, muss vor der Anmeldung nach- weisen, dass er an einem Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen teilgenommen hat.

Nach Erhalt der Berechtigung ist der Gesuchsteller befugt, die Theorieprüfung zu absolvieren. Die Anmeldung kann via Internet oder telefonisch erfolgen.

Gültigkeit des Lernfahrausweises / Grundschulung / Lernfahrten

Der Lernfahrausweis der Kategorie A wird erstmals auf eine Gültigkeit von 4 Monaten ausgestellt und verlängert sich automatisch um 12 Monate sobald die praktische Motorrad-Grundschulung bei einem Fahrlehrer erfolgreich absolviert wurde. Die dafür ausgestellte Bescheinigung über den Besuch der Grundschulung ist mit dem Lernfahrausweis mitzuführen.

Praktische Grundschulung (PGS)

Bewerber der Kategorie A ohne Vorbesitz der Kategorie A1 haben 12 Stunden praktische Grundschulung zu absolvieren.

Bewerber, welche die Kategorie A1 (ausgenommen A1 beschränkt auf 45km/h) vor dem 01.01.2021 erworben bzw. im Führerausweis eingetragen haben und den Führerausweis der Kategorie A (beschränkt oder unbe- schränkt) erwerben will, muss eine PGS von 4 Stunden absolvieren. Ist die PGS nach dem 01.01.2021 absolviert worden ist diese unbeschränkt gültig.

Mit dem Lernfahrausweis der Kategorie A dürfen Lernfahrten ohne Begleitper- son durchgeführt werden.

Sollte eine Begleitperson mitgeführt werden, muss diese im Besitz des Führe- rausweises der Kategorie sein, welche Sie fahren lernen.

Verkehrskundeunterricht (VKU)

Die Teilnahme am Verkehrskundeunterricht (VKU) ist bei einem Fahrlehrer erforderlich, ausgenommen sind Inhaber des Führerausweises der Kategorie A, A1, B oder B1

Wurde der Verkehrskundeunterricht vor dem 31.12.2020 besucht, ist die Gültigkeit des Kurses auf zwei Jahre beschränkt. Ausbildungen, welche ab dem 01.01.2021 absolviert werden – unter anderem der Verkehrskundeunterricht – sind unbeschränkt gültig.

Praktische Prüfung / Prüfungsfahrzeug

Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt via Fahrlehrer oder persönlich durch den Prüfling. Der Verkehrskundeunterricht (falls verlangt) und die Motorrad-Grundschulung (falls verlangt) sind vor der Anmeldung zu absolvieren.

Vom November bis März besteht im Kanton Schwyz keine Möglichkeit die praktische Motorrad-Führerprüfung abzulegen.

  • Zu Beginn der praktischen Prüfung ist ein Parcours zu absolvieren (z.B. Anfahren am Berg / Klettern / Spurgasse / versetzter Slalom / optimale degressive Bremsung usw.)

Prüfungsfahrzeug

Kategorie A beschränkt (35kW)

Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW, einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0.20 kW/kg, und zwei Sitzplätzen. Ausgenommen sind Motorräder der Unter- kategorie A1.

Kategorie A unbeschränkt

Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als
0.20 kW/kg und zwei Sitzplätzen.

Sicherheitsausrüstung

Motorradhelm (geprüft nach ECE Reglement 22), Motorradhandschuhe, Motorradjacke und Motorradhose mit Protektoren, Motorradstiefel / knöchel- schützendes festes Schuhwerk. Die Schutzanforderungen an die Bekleidung müssen auch beim Tragen der Regenbekleidung erfüllt sein.