Kulturelle Einrichtungen erhalten durch den Kanton Schwyz keine Investitions- und/oder Betriebskostenbeiträge. Gleichzeitig wurde im vergangen Jahr via Lotteriefonds Geld für die Stiftung für die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan gesprochen. Dieser Beitrag ist in der Sparte „Kultur“ gelistet. Dies wirft einige Fragen auf. Kulturelle Einrichtungen im Ausland können bei Investitions- und/oder Betriebskostenbeiträgen anscheinend finanzielle Unterstützung erlangen, Schwyzer Kulturhäuser gehen beim Kanton Schwyz leer aus.

Ein Blick auf die Taschenstatistik Kultur in der Schweiz 2020 vom Bundesamt für Kultur zeigt, dass die Kulturausgaben des Kantons Schwyz und der Schwyzer Gemeinden pro Einwohner/in im interkantonalen Vergleich sehr tief sind. Trotz den nationalen tiefsten Kulturausgaben pro Einwohner/in sprachen sich der bürgerliche Regierungsrat und die Kantonsratsmehrheit von FDP und SVP im vergangenen Jahr dezidiert gegen eine Weiterentwicklung der kantonalen Kulturförderung aus. Anlässlich der Debatte zum Postulat P 8/20 „Kantonale Kulturförderung weiterentwickeln“ haben sie sich explizit gegen eine finanzielle Förderung der Infrastruktur von Kultur-Einrichtungen (z.B. Investitions- und/oder Betriebskostenbeiträge) ausgesprochen.

Dass Kultureinrichtungen im Ausland im selben Jahr Gelder erhalten, in welchem kantonalen Kulturhäusern eine Objektförderung verwehrt wird, lässt Betroffene ratlos zurück.

Zusammen mit SP-Kantonsrätin Carmen Muffler habe ich deshalb einen Vorstoss eingereicht.

Für Rückfragen: jonathanprelicz@gmail.com oder 079 365 46 59

Jonathan Prelicz, SP-Kantonsrat, Goldau

INTERPELLATION

Objektförderung im Kulturbereich: Nun auch im Kanton Schwyz möglich?

Aus Mitteln des Lotteriefonds können Beiträge an Projekte mit wohltätigen, gemeinnützigen, kulturellen oder sportlichen Zwecken ausgerichtet werden, für deren Unterstützung keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Laut der Homepage des Kantons Schwyz kann aus dem Lotteriefonds folgendes unterstützt werden:

  • Projekte der Not- und Aufbauhilfe im Kanton, in der Schweiz und im Ausland;
  • Organisationen und Projekte mit karitativer oder sozialer Zielsetzung;
  • Kulturträger sowie kulturelle Veranstaltungen und Projekte;
  • Organisationen und Projekte, die der Pflege und Erhaltung des kulturellen oder historischen Erbes sowie des Landschafts- und Ortsbildes im Kanton dienen;
  • Sportorganisationen, Sportveranstaltungen und Sporteinrichtungen im Kanton.

Verschiedene Medien haben im Verlauf des Jahres 2021 berichtet, dass unter anderem etliche Kantone dem Vatikan einen Beitrag zur Sanierung der Kaserne der Schweizergarde leisten. Laut der Liste „Beiträge Lotteriefonds nach Sparten 2021“ des Finanzdepartements vom 6. April 2022 hat auch der Kanton Schwyz aus dem Lotteriefonds Gelder für die Stiftung für die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan gesprochen. Dieser Beitrag ist in der Sparte „Kultur“ gelistet.

Anlässlich der Debatte zum Postulat P 8/20 „Kantonale Kulturförderung weiterentwickeln“ hat sich der Schwyzer Regierungsrat dezidiert gegen eine finanzielle Förderung der Infrastruktur von Kultur-Einrichtungen (z.B. Investitions- und/oder Betriebskostenbeiträge) ausgesprochen. Unter anderem lies der Regierungsrat folgendes verlauten: „Die zusätzliche Möglichkeit, im Rahmen der Kulturförderung auch Infrastrukturkosten zu übernehmen, birgt zudem die Gefahr einer Verzettelung der finanziellen Mittel. Die dem Lotteriefonds zur Verfügung stehenden Mittel dürften in den nächsten Jahren angesichts wachsender Begehrlichkeiten und einer unsicheren Perspektive bei den jährlichen Zuwendungen durch Swisslos kleiner werden.“ (RRB Nr. 290/2021)

Da sich der Regierungs- und Kantonsrat gegen eine finanzielle Förderung der Infrastruktur von Kultur-Einrichtungen ausgesprochen hat, stellt sich die Frage, wie das finanzielle Engagement im Vatikan gedeutet werden soll. Dies führt uns zu folgenden Fragen:

  1. Warum wird der Beitrag an die Stiftung für die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan dem Bereich Kultur zugeordnet?
  2. Welche Argumente waren aus Sicht des Regierungsrats ausschlaggebend, einen Betrag ins Ausland zu spenden?
  3. Teilt der Regierungsrat die Bedenken, dass das Mittragen der Infrastrukturkosten einer neuen Kaserne im Vatikan zur Verzettelung der finanziellen Mittel im Lotteriefonds führt?
  4. Wie rechtfertigt der Regierungsrat den Finanzbeitrag durch den Lotteriefonds an ein Objekt im Ausland, während gleichzeitig die Schwyzer Kulturhäuser für ihre Infrastrukturkosten keine finanzielle Unterstützung erhalten sollen?
  5. Können in Zukunft kantonale Kultur-Einrichtungen durch die finanzielle Förderung der Infrastruktur (z.B. Investitions- und/oder Betriebskostenbeiträge) profitieren?

Wir danken für die Beantwortung der Fragen.

KR Jonathan Prelicz, Goldau
KR Carmen Muffler, Freienbach