Leserbrief

Bisher wurden die unteren und mittleren Einkommen im Kanton Schwyz steuerlich derart stark belastet, dass der Kanton Schwyz im Vergleich zu den anderen Kantonen in diesem Bereich so ziemlich am Schluss rangierte. Schon als im Kantonshaushalt regelmässig noch rote Zahlen ge-schrieben wurden, hatte die CVP versprochen, dass die unteren und mittleren Einkommen steuerlich entlastet werden müssen, sobald die Finanzlage das zulässt. Da beim Kantonshaushalt seit einigen Jahren endlich wieder positive Rechnungsergebnisse erzielt werden, war es Zeit, das Versprechen der Steuerentlastung an die Hand zu nehmen.

Dementsprechend hat die CVP mit der Motion 7/18 vom 25. September 2018 die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen mit der Einführung von degressiven Abzügen (je geringer das Reineinkommen, desto höher wird der Abzug) verlangt. Dieser Vorstoss wurde als Postulat erheblich erklärt. Im Bericht des Projektes Finanzen 2020 wurde die Möglichkeit der gezielten Entlastung der unteren und mittle-ren Einkommen mit degressiven Abzügen prominent aufgenommen. Andere Parteien hatten die blosse Hinaufsetzung der Steuereintrittsschwelle (SP) oder gar weitere, gleich grosse Abzüge für alle Einkommenskategorien (SP und SVP) verlangt, was finanztechnisch bzw. finanzpolitisch nicht tragbar war.

Mit dem von der Regierung vorgeschlagenen und am 16. Dezember 2020 im Kantonsrat beschlossenen zusätzlichen degressiven steuerlichen Entlastungsabzug kann das alte Anliegen der steuerlichen Entlastung der unteren und mittleren Einkommen endlich umgesetzt werden. In diesen Bereichen rangiert der Kanton Schwyz neu im vordersten Drittel. Damit konnte die CVP das Versprechen endlich einlösen. Die CVP dankt den übrigen Parteien für die Unterstützung dieses offensichtlich berechtigten Anliegens.

Bruno Beeler, Kantonsrat, Goldau, Präsident CVP Kanton Schwyz