Die Tempo-30-Zone in Goldau sorgte im Sommer für rote Köpfe. Jetzt greift der Kanton ein und sorgt für verschiedene Massnahmen und Änderungen.

Jürg Auf der Maur, Bote der Urschweiz

Das neue Verkehrsregime im Zentrum von Goldau war das Thema der Region. Die Tempo-30-Zone, die an der Bahnhofstrasse und an der Parkstrasse eingerichtet wurde, wirbelte viel Staub auf. Vor allem die künstlich angebrachten Engpässe, im Volksmund «Inseli» genannt, entwickelten sich zum Stein des Anstosses. Zumal am Schluss sogar noch bekannt wurde, dass der Gemeinderat diese gebaut hatte, ohne die entsprechende Bewilligung des Kantons zu haben.

Kanton will Änderungen

Jetzt hat der Kanton seine Nachkontrollen gemacht und legt Anregungen vor. Es zeigt sich: Im Dorfkern von Goldau wird sich erneut einiges ändern, das Regime, wie es sich heute präsentiert, wird nicht Bestand haben.

Die «Inseln» an der Parkstrasse sollen bleiben. Die Gemeinde muss aber ein offizielles Bewilligungsverfahren einreichen. Das heisst, es kann Einsprache geführt werden.

Es bleibt bei Tempo 30 in der Parkstrasse. Die Signalisation wird aber anders respektive angepasst.

Der Fussgängerstreifen vor dem Coop muss weg. Dafür wird in diesem Bereich der Strassenbelag mit einer speziellen Farbe «sichtbar» gemacht.

In der Goldauer Bahnhofstrasse wird Tempo 30 aufgehoben. Neu gilt hier wieder «generell 50». Das heisst, dass die Insel mit der Tempotafel vis-a-vis dem «Goldauerhof» wegkommt und quasi an einem neuen Ort, zu Beginn der Zone, aufgestellt wird.

Die Tempo-30-Zone beginnt neu am Anfang der Parkstrasse, nach dem Kreisel. Hier wird sie entsprechend neu signalisiert.

In den umgebenden Wohnquartierstrassen, etwa im Vogelsang, bleibt Tempo 30 bestehen.

Verschiedene Ursachen

Der Kanton begründet seine Massnahmen mit zahlreichen Punkten. So seien etwa Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen gemäss dem UVEK von Bundesrätin Doris Leuthard gar nicht erlaubt. Sie seien, so heisst es in einer Mitteilung der Gemeindekanzlei Arth, nur in «vereinzelten Ausnahmefällen» erlaubt. Das gilt etwa, wenn ein Streifen direkt vor einem Altersheim oder einem Schulhaus besteht. Beides ist vor dem Coop nicht der Fall.

Umsetzungsprobleme gibt es aus Sicht der Regierung an der Bahnhof­strasse: «Für eine Beibehaltung beziehungsweise für die bessere Durchsetzung der Zonensignalisation ‹Tempo 30› wäre eine bauliche Umgestaltung zwingend erforderlich», hält das Tiefbauamt fest. Weil diese Umgestaltung «momentan» nicht gegeben ist, wird Tempo 50 empfohlen. Erich Vokinger, Leiter Bau und Planung in der Gemeinde Arth, spricht Klartext: «Die Nachkontrollen an der Bahnhofstrasse zeigten, dass Tempo 30 zu wenig eingehalten wurde.»

Der Fussgängerstreifen beim Coop in Goldau muss weg. Er ist in Tempo-30-Zonen nicht erlaubt. | Bild Erhard Gick

Initiative nicht machbar

Abschlägigen Bescheid erhalten Roman Bürgi, Paul Fischlin, Daniel Annen, Roman Föry und Franz Schuler. Sie reichten die Petition «Rettet die Park- und Bahnhofstrasse mit Tempo 40» ein. Sie konnten zwar 1317 Personen überzeugen, das Anliegen zu unterschrieben. Das bringt aber nichts, wie die Anwort des Schwyzer Tiefbauamtes festhält. Aufgrund von Gesetzesänderung können heute in der Schweiz nämlich gar keine Tempo-40-Zonen mehr angeordnet werden.