Von Roland Urech, Goldau & Paul Fischlin, Oberarth

Privatpersonen brauchen Baubewilligung, der Gemeinderat aber nicht

Wenn eine Privatperson oder ein Unternehmen bauen will, so brauchen sie eine Baubewilligung.

Für die Mehrheit des Gemeinderates gelten diese Vorschriften anscheinend nicht. Die Mehrheit des bisherigen Gemeinderates, in der Zusammensetzung bis zu den letzten Gemeinderatswahlen, hat die Tempo-30-Zone im Zentrum von Goldau eigenmächtig beschlossen, ohne dass das Stimmvolk etwas dazu zu sagen hatte. Unter der Führung des damaligen Ressortleiters Ruedi Frei, wurden in der Parkstrasse Verkehrshindernisse eingebaut, damit der Verkehrsfluss nur noch im «Stop-and-go-Modus» funktioniert.

Die Gefahr von Streifkollisionen und mit dem Bremsen, Anhalten, Gas geben hat die Luft- und Lärmbelastung erheblich zugenommen.

Keine Baubewilligung

Für die Erstellung dieser Verkehrshindernisse hat der Gemeinderat Arth nie eine Baubewilligung erhalten und hat diese somit illegal erstellen lassen.

Sowohl der Regierungsrat wie auch das Tiefbauamt des Kantons Schwyz haben den Gemeinderat darauf hingewiesen, dass eine Baubewilligung erforderlich ist. Trotzdem hat der Gemeinderat die Verkehrshindernisse einbauen lassen, obwohl keine Baubewilligung vorliegt. Die Verkehrshindernisse in der Parkstrasse sind illegal und nicht rechtmässig.

Wieso brauchen Private und Unternehmen, wenn sie bauen wollen, eine Baubewilligung, der Gemeinderat aber nicht?

Beschluss Nr. 938 des Regierungsrats vom 9. September 2014