In Goldau soll eine neue bebaubare Landparzelle entstehen – der Souverän hat das letzte Wort.

Erhard Gick, Bote der Urschweiz

Neues Bauland zu erschliessen, ist gemäss geltendem Recht der Raumplanung (Moratorium) im Moment nicht mehr möglich, Land umzuzonen hingegen schon. «In der Gemeinde Arth, beim Bahnhof Arth-Goldau, angrenzend an die Centralstrasse, liegt ein solches Grundstück, welches umgezont und künftig als Bauland genutzt werden kann. Es soll neu der Kernzone zugeordnet werden», sagt Erich Vokinger, Abteilungsleiter Bau der Gemeinde Arth, auf Anfrage.

Möglich macht das Projekt für künftigen Wohnraum der Verkauf einer Parzelle der SBB als frühere Grundeigentümerin. Es liegt an der Centralstrasse, nördlich des Bahnhofs und angrenzend an den Tierpark Goldau. «Die SBB haben keinen Bedarf mehr an dieser Parzelle. Das Grundstück wurde deshalb verkauft; es befindet sich unmittelbar bei bestehenden Wohnbauten», so Erich Vokinger weiter. Erworben wurde es im Jahre 2016 durch das Konsortium «Union Areal Süd», bestehend aus der Jego AG, der Rust Immobilien AG und der Contratto AG.

Es wurde festgestellt, dass die nördlich des Bahnhofs Arth-Goldau gelegene Parzelle mehrheitlich brachliegt, sich aber in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen befindet. Das Grundstück sei durch die unmittelbare Nähe zum Bahnhof bereits bestens durch den öffentlichen Verkehr erschlossen, heisst es in den Unterlagen zur Teilzonenplanänderung. Das Grundstück soll nun für Wohnbauten erschlossen werden, die heute unzweckmässig verlaufende Zonengrenze korrigiert werden.

«Nachdem die Käuferschaft das Grundstück erworben hatte, stellte sie dem Gemeinderat den Antrag zur Umzonung. So wird es möglich sein, dort neuen Wohnraum zu erstellen», hält Erich Vokinger weiter fest. Konkrete Pläne zur Bebauung liegen allerdings noch nicht vor, dafür muss zuerst das allgemein übliche gesetzliche Verfahren durchlaufen werden. «Die erste Hürde, beim Mitwirkungsverfahren, hat das Projekt Teilzonenplanänderung bereits genommen. Es wurden keine Begehren gestellt», so der Leiter der Abteilung Bau der Gemeinde Arth. Die Teilzonenplanänderung liegt nun während 30 Tagen bei der Gemeinde Arth (noch bis zum 13. Dezember) öffentlich auf. Gehen dagegen keine Einsprachen ein, kann das Geschäft an die Urne überwiesen werden. Wann es allerdings so weit ist, ist noch offen und hängt vom weiteren Verfahrensablauf ab. Das Grundstück liegt zur Erschliessung ideal, zudem ist es im kantonalen Richtplan des Bahnhofs Arth-Goldau innerhalb des Entwicklungsschwerpunktes enthalten.

Das Grundstück, welches umgezont werden soll, befindet sich an der Centralstrasse, nördlich des Bahnhofs Arth- Goldau (Zürcher Linie) und dem Tierparkweiher. Die ungefähr betroffene Fläche ist rot eingefärbt. Bild: Erhard Gick

Spannendes Gebiet mit Auflagen

Die Grundstücke in unmittelbarer Nähe befinden sich am Rand des BLN-Gebiets Rossberg, lediglich ein Restbereich von etwa 80 Quadratmetern ist allerdings direkt davon betroffen. «Dieses Gebiet ist nicht antastbar, wird also so belassen», beantwortet Vokinger eine entsprechende Frage. Das restliche Grundstück und seine Bodenbeschaffenheit entsprechen zudem in keiner Weise den Beschreibungen des Bergsturzgebietes. Was allerdings bei einem künftigen Bau eines Wohnhauses berücksichtigt werden müsse, heisst es im Mitbericht, sind Lärm- und Strahlungsschutz. Auch bei einem möglichen Störfall auf den Anlagen der SBB und auf deren Gleisen wird der Zugang auf der Nordseite künftig gewährleistet. Bevor der Weg frei für eine neue Nutzung ist, läuft jetzt aber das ordentliche Verfahren der Teilzonenplanänderung, welches alle relevanten Punkte für eine künftige Nutzung enthält.