{"id":2968,"date":"2020-04-14T13:41:40","date_gmt":"2020-04-14T11:41:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/?p=2968"},"modified":"2020-04-14T13:41:40","modified_gmt":"2020-04-14T11:41:40","slug":"und-ploetzlich-geht-es","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/und-ploetzlich-geht-es\/","title":{"rendered":"Und pl\u00f6tzlich geht es!"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Schweiz praktiziert w\u00e4hrend der herrschenden Corona-Krise mit unseren Nachbarland Italien das, was eigentlich immer Anwendung finden sollte: Die Einhaltung des Dubliner-Abkommens und Grenzkontrollen.<\/strong><\/p>\n<p>Die SVP fordert seit Jahren, dass das Dubliner-Abkommen zwingend einzuhalten sei. Dieses Abkommen regelt, welcher Staat f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Asylverfahrens zust\u00e4ndig ist. In der Regel gilt dasjenige Land als zust\u00e4ndig, in welchem eine Person das erste Mal mittels Fingerabdr\u00fccken oder einer anderen Form registriert worden ist. Auch Indizien wie Hotelrechnungen, Zugtickets, Bustickets etc. k\u00f6nnen ausreichen, um die Zust\u00e4ndigkeit eines Staates zu begr\u00fcnden. Und nat\u00fcrlich der unmittelbare Grenz\u00fcbertritt \u2013 denn anl\u00e4sslich eines Grenz\u00fcbertritts kann einwandfrei bewiesen werden, dass der Asylbewerber aus einem Drittstaat stammt.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich gibt es Ausnahmen. Wenn ein Asylbewerber Familienmitglieder in der Schweiz hat, so kann er den Antrag stellen, dass die Zust\u00e4ndigkeit auf die Schweiz \u00fcbergeht. Im Falle von Eritreern ist dies nat\u00fcrlich leicht m\u00f6glich \u2026 Wenn der Antragssteller minderj\u00e4hrig ist (oder vorgibt, es zu sein) dann muss die Schweiz das Gesuch behandeln und abkl\u00e4ren, in welchem Staat sich allenfalls Familienangeh\u00f6rige befinden.<\/p>\n<p>Seit der Aufhebung der Grenzkontrollen war es in vielen F\u00e4llen nicht m\u00f6glich, einen solchen \u00dcbertritt zweifelsfrei zu belegen. Dies auch deshalb, weil Italien es zumindest eine Zeit lang tunlichst vermied, Asylbewerber mittels Fingerabdr\u00fccken zu identifizieren. Denn mittels der europ\u00e4ischen Fingerabdruck-Datenbank EURODAC kann zweifelsfrei belegt werden, in welchem ein Asylbewerber erstmals in ein Land eingereist ist \u2013 sofern er dann auch erfasst wird. Und so kann er auch in das Land r\u00fcck\u00fcberstellt werden, aus welchem er in die Schweiz eingereist ist.<\/p>\n<p>Auch die Wiedereinf\u00fchrung der Grenzkontrollen hat einen enormen Nutzen: In den ersten 2 Wochen konnten  \u00fcber 30\u2018000 Personen zur\u00fcckgewiesen werden. Und nat\u00fcrlich gehen dank dieser Grenzkontrollen auch Leute ins Netz, welche wir sonst nie erwischt h\u00e4tten. F\u00fcr die St\u00e4dte und Gemeinden entlang der franz\u00f6sischen Grenze entstand zudem ein h\u00f6chst angenehmer Nebeneffekt: Die vorher grassierende Kriminalit\u00e4t ging praktisch auf null zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Aufgrund der Corona-Krise f\u00fchrten alle L\u00e4nder wieder Grenzkontrollen ein. Auch wenn diese Grenzkontrollen aktuell nat\u00fcrlich dazu dienen, das weitere Einschleppen der Seuche zu verhindern \u2013 der Effekt wird nachhaltig sein und so mancher Staat wird sich \u00fcberlegen m\u00fcssen, ob die Kontrollen nicht doch sinnvoll waren.<\/p>\n<p>Doch egal, was die anderen Staaten nach dem hoffentlich baldigen Ende dieser Krise machen: F\u00fcr die Schweiz hat sich das bewahrheitet, was die SVP schon immer forderte: Das Bewachen und Kontrollieren der eigenen Landesgrenze ist f\u00fcr ein souver\u00e4nes Land von gr\u00f6sstem Nutzen und somit unabdingbar!<\/p>\n<p>Und es w\u00e4re nicht einzusehen, warum nach der Krise nicht m\u00f6glich sein soll, was w\u00e4hrend der Krise m\u00f6glich ist: Die Einhaltung des Dubliner Abkommens mit konsequenter R\u00fcckweisung von Asylbewerbern, welche aus sicheren Drittstaaten zu uns kommen wollen \u2013 zum Wohle der Schweiz!<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/04\/glarner_andreas-300x169.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"169\" class=\"alignnone size-medium wp-image-2969\" srcset=\"https:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/04\/glarner_andreas-300x169.jpg 300w, https:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/04\/glarner_andreas.jpg 720w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 85vw, 300px\" \/><br \/>\nAndreas Glarner, Nationalrat, Oberwil-Lieli<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schweiz praktiziert w\u00e4hrend der herrschenden Corona-Krise mit unseren Nachbarland Italien das, was eigentlich immer Anwendung finden sollte: Die Einhaltung des Dubliner-Abkommens und Grenzkontrollen. 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