{"id":623,"date":"2017-02-06T20:59:56","date_gmt":"2017-02-06T19:59:56","guid":{"rendered":"http:\/\/svp.arth-online.ch\/?page_id=623"},"modified":"2017-02-06T20:59:56","modified_gmt":"2017-02-06T19:59:56","slug":"28-februar","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/abstimmungen\/abstimmungen-2016\/28-februar\/","title":{"rendered":"28. Februar"},"content":{"rendered":"<h2>Abstimmungsempfehlungen<\/h2>\n<h3>BUND<\/h3>\n<p><strong>JA<\/strong> f\u00fcr Ehe und Familie \u2013 gegen die Heiratsstrafe<br \/>\n<strong>JA<\/strong> zur Durchsetzungsinitiative<br \/>\n<strong>NEIN<\/strong> zur Initiative &#8222;Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln&#8220;<br \/>\n<strong>JA<\/strong> zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels<\/p>\n<h3>KANTON<\/h3>\n<p><strong>NEIN<\/strong> zum Beitritt zur Vereinbarung \u00fcber die Hochschule Rapperswil<\/p>\n<h3>BEZIRK<\/h3>\n<p><strong>JA<\/strong> zur technischen Aufr\u00fcstung des Krematoriums Seewen mit einer zweiten Ofenlinie<br \/>\n<strong>JA<\/strong> zur Errichtung Baurecht f\u00fcr den Campingplatz &#8222;Hopfr\u00e4ben&#8220;, Brunnen<\/p>\n<h3>GEMEINDE<\/h3>\n<p><strong>JA<\/strong> zum Konzessionsvertrag f\u00fcr die Wasserversorgung Rigi, Gemeindegebiet Arth<\/p>\n<h2>JA f\u00fcr Ehe und Familie \u2013 gegen die Heiratsstrafe<\/h2>\n<p>Verheiratete Paare werden heute bei den Steuern und den Sozialversicherungen gegen\u00fcber Konkubinatspaaren benachteiligt. Ehepaare versteuern ihr Einkommen und Verm\u00f6gen gemeinsam. Kumuliert ergeben sich ein h\u00f6heres Einkommen und Verm\u00f6gen, was durch die Steuerprogression zu einem h\u00f6heren Steuersatz f\u00fchrt und die Ehepaare mit mehr Steuern belastet. Bei unverheirateten Paaren versteuert jeder sein eigenes Einkommen. Ehepaare sind nach der Hochzeit steuerlich schlechter gestellt als vor der Eheschliessung. Viele Kantone haben die Heiratsstrafe bereits beseitigt. Bei den direkten Bundessteuern ist dies aber noch nicht der Fall. Auch verlangt die Initiative die Diskriminierung bei den Sozialversicherungen f\u00fcr verheiratete Paare zu beseitigen, namentlich bei der AHV. Sind beide Ehegatten rentenberechtigt, darf die Summe der beiden Einzelrenten heute nicht h\u00f6her als 150% der Maximalrente sein. Die Einzelrente betr\u00e4gt heute maximal 2\u2018350 Franken. Der Maximalbetrag f\u00fcr ein Ehepaar ist also 3\u2018525 Franken. Bei unverheirateten Paaren werden die Renten in vollem Umfang ausbezahlt, also 2 x 2\u2018350 Franken, total 4\u2018700 Franken. Das Parlament wird mit Annahme der Initiative gefordert sein, Wege auszuarbeiten, um die Benachteiligung unter Einbezug aller Sozialversicherungen zu beseitigen.<\/p>\n<h2>JA zur Durchsetzungsinitiative<\/h2>\n<p>Mit der Ausschaffungsinitiative beschlossen Volk und St\u00e4nde im November 2010, dass ausl\u00e4ndische Straft\u00e4ter, die wegen bestimmter Delikte verurteilt worden sind, zwingend des Landes verwiesen und mit einer Einreisesperre belegt werden sollen. Diesen klar formulierten Verfassungsauftrag hat das Parlament unterlaufen, indem es eine H\u00e4rtefallklausel \u201eT\u00e4terschutzklausel\u201c in die Ausf\u00fchrungsbestimmungen aufnahm. Diese erm\u00f6glicht den Richtern in jedem Fall, von einer Ausweisung abzusehen. Genau dies wollte die Ausschaffungsinitiative verhindern. Darum muss die Durchsetzungsinitiative diesen Fehler nun korrigieren. Der Auftrag an den Gesetzgeber ist klar formuliert: Die Bev\u00f6lkerung will eine konsequente Durchsetzung unserer Rechtsordnung. Kriminelle Ausl\u00e4nder, die ein schweres Delikt begangen haben und die Ordnung und Sicherheit in unserem Land gef\u00e4hrden, m\u00fcssen aus der Schweiz ausgewiesen werden. Es ist erstaunlich, dass sich in der aktuellen Debatte gewisse Gutmenschen so stark um das Recht der M\u00f6rder und Vergewaltiger sorgen, am Ort ihrer Verbrechen bleiben zu d\u00fcrfen und sich im Gegenzug so wenig um das Wohl der Opfer k\u00fcmmern. Aus rein ideologischen Gr\u00fcnden werden der gesunde Menschenverstand und die Solidarit\u00e4t mit den Schw\u00e4chsten \u00fcber Bord geworfen. Die Durchsetzungsinitiative schafft Sicherheit, indem sie die Rechtsordnung durchsetzt, Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t bek\u00e4mpft und Wiederholungstaten verhindert. Davon profitiert die Bev\u00f6lkerung, aber auch der Wirtschaftsstandort, welcher ebenfalls auf Rechtssicherheit und die Gew\u00e4hrleistung der \u00f6ffentlichen Sicherheit angewiesen ist.<\/p>\n<p><iframe loading=\"lazy\" width=\"840\" height=\"473\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/Y7Axb2ZXJF0?feature=oembed\" frameborder=\"0\" allowfullscreen><\/iframe><\/p>\n<h2>NEIN zur Initiative &#8222;Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln&#8220;<\/h2>\n<p>Die Meinung, dass die Nahrungsmittelversorgung der Bev\u00f6lkerung in den Entwicklungs- und Schwellenl\u00e4ndern verbessert und damit die Armut bek\u00e4mpft werden muss ist richtig. Die Initiative der JUSO erreicht jedoch dieses Ziel auf keinen Fall! F\u00fcr die Beurteilung der Initiative ist wichtig zu wissen, ob Spekulationen die Weltmarktpreise f\u00fcr Nahrungsmittel und Agrarrohstoffe beeinflussen k\u00f6nnen. Wichtig ist die Frage, ob die Weltmarktpreise f\u00fcr den regionalen Handel in den Entwicklungsl\u00e4ndern \u00fcberhaupt relevant sind. Die Schweiz hat sich weltweit als Rohstoffhandelsplatz einen Namen gemacht und hat \u00fcber viele Jahre hinweg ein einmaliges Know-how und zahlreiche Arbeitspl\u00e4tze mit hoher Wertsch\u00f6pfung aufgebaut. Auch wenn die Schweiz ein f\u00fchrender Rohstoffhandelsplatz ist, ist dieses Gesch\u00e4ft international. Die Schweizer Firmen wickeln alle ihre Vertr\u00e4ge \u00fcber ausl\u00e4ndische B\u00f6rsen ab. Ein Eingriff in den freien Wirtschaftsmarkt w\u00fcrde den Erfolg aufs Spiel setzen. Wir d\u00fcrfen den Wirtschaftsstandort, den Werkplatz Schweiz nicht weiter schw\u00e4chen. Die Schweiz kann das Problem der Ern\u00e4hrungssicherheit nicht im Alleingang bew\u00e4ltigen. Hier sind zielf\u00fchrende Massnahmen im Rahmen der WTO vor Ort zu ergreifen.<\/p>\n<h2>JA zum Gotthard-Sanierungstunnel<\/h2>\n<p>Der seit 35 Jahren in Betrieb stehende Gotthardstrassentunnel muss altershalber saniert werden. Dies soll mit dem Bau einer zweiten R\u00f6hre und anschliessender Sanierung des bestehenden Tunnels bewerkstelligt werden. Die Kapazit\u00e4t der Verbindung wird dabei nicht erh\u00f6ht, da per Gesetz pro Richtung nur eine Fahrspur betrieben werden darf. Der Alpenschutzartikel der Verfassung wird somit richtigerweise auch in Zukunft eingehalten. Die bestehende Strassenverbindung durch den Gotthard ist gef\u00e4hrlich. Durch den Gegenverkehr im Tunnel kommt es immer wieder zu gef\u00e4hrlichen Situationen und allzu h\u00e4ufig zu tragischen Toten und Verletzten. Die sicherheitstechnisch unhaltbare Situation mit Gegenverkehr wird endlich bereinigt und die Verbindung an die heutigen normalen technischen Anforderungen angepasst. Wer sich gegen eine solche L\u00f6sung sperrt, handelt nicht nur fahrl\u00e4ssig, sondern geradezu verantwortungslos und nimmt weiterhin vermeidbare Todesopfer in Kauf. Durch den Bau einer zweiten R\u00f6hre werden im Gegensatz zu den Verladestationen der Gegner keine wertvollen Lebensr\u00e4ume vernichtet. Im Weiteren wird mit der zweiten R\u00f6hre eine dauerhafte und sichere Verbindung und damit ein Mehrwert f\u00fcr die gesamte Bev\u00f6lkerung geschaffen und dies erst noch zu einem langfristig g\u00fcnstigeren Preis als die provisorischen Bastelideen der Tunnelgegner.  <\/p>\n<h2>NEIN zum Beitritt zur Vereinbarung \u00fcber die Hochschule Rapperswil<\/h2>\n<p>Die Hochschule f\u00fcr Technik Rapperswil (HSR) wurde im Jahr 1972 als Interkantonales Technikum Rapperswil (ITR) er\u00f6ffnet. Bis zum Austritt von Z\u00fcrich im Jahr 2008 wurde die Schule von den vier Kantonen Z\u00fcrich, St. Gallen, Schwyz und Glarus getragen. Im Jahr 2008 ist Z\u00fcrich als gr\u00f6sster Zulieferant von Studierenden aus der Tr\u00e4gerschaft ausgetreten. Die Tr\u00e4gerschaft der Schule wurde daraufhin mit einer Verwaltungsvereinbarung, die bis September 2016 gilt, provisorisch geregelt. Diese \u00dcbergangsl\u00f6sung ist nun durch die drei Regierungen von St. Gallen, Glarus und Schwyz intensiv neu verhandelt worden. Nun gilt es f\u00fcr den Kanton Schwyz die Fragen zu kl\u00e4ren, ob eine weitere Tr\u00e4gerschaft angebracht ist und es gilt das neue Tr\u00e4gerschaftsmodell in Bezug auf Kosten, Mitsprache und wirtschaftliche Effekte zu beurteilen. Der Kanton Schwyz ist bereits in der Tr\u00e4gerschaft der Fachhochschule Zentralschweiz engagiert und f\u00fchrt selbst die p\u00e4dagogische Hochschule Schwyz. Ein Trittbrettfahren auf Kosten anderer Kantone liegt folglich in keiner Weise vor. Ebenso klar ist, dass der Kanton Schwyz ein ungel\u00f6stes Finanzproblem hat, welches auch mit dem NFA zusammenh\u00e4ngt. Der Kanton St.Gallen ist \u00fcbrigens ein Nehmerkanton. Unklar und umstritten war dagegen, wie weit die wirtschaftlichen und forschungstechnischen Verflechtungen den Kanton Schwyz bei einem Austritt negativ tangieren. Die zuk\u00fcnftige minimale Mitsprache des Kanton Schwyz bei der Hochschule Rapperswil l\u00f6st gleichermassen keine Begeisterung aus. Trotzdem kann man sagen, dass dem Kanton Schwyz durch den Austritt kein einziger Nachteil entstehen w\u00fcrde, jedoch j\u00e4hrlich 1.75 Mio einsparen k\u00f6nnte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abstimmungsempfehlungen BUND JA f\u00fcr Ehe und Familie \u2013 gegen die Heiratsstrafe JA zur Durchsetzungsinitiative NEIN zur Initiative &#8222;Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln&#8220; JA zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels KANTON NEIN zum Beitritt &hellip; <a href=\"https:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/abstimmungen\/abstimmungen-2016\/28-februar\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201e28. 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